Pflege-Impfpflicht: Umsetzung in Hamburg

 

 

Seit dem 16. März greift die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus für die Gesundheits- und Pflegeberufe - also für Beschäftigte in Krankenhäusern, in der Pflege oder Arztpraxen. Die Hamburger Sozialbehörde hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, die Impfpflicht fristgerecht umzusetzen. Im Vorfeld mussten Beschäftigte in Gesundheitsberufen ihren Impfstatus nachweisen oder einen aktuell gültigen Genesenenstatus vorlegen oder mit einem ärztlichen Attest belegen, dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

In Hamburg müssen die Arbeitgeber über ein Online-Portal diejenigen Beschäftigten melden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind oder deren Impf-Status unklar ist. Die Hamburger Sozialbehörde betonte im Vorfeld, dass die Gesundheitsämter jeden Einzelfall prüfen werden. Demnach seien Gespräche angedacht, es könne aber auch ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot ausgesprochen oder Maßnahmen wie Arbeiten unter Vollschutz angeordnet werden. Entscheidend sei auch, dass die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet sei.

Das Abendblatt berichtete, dass die Impfquoten in den Pflegeberufen in Hamburg insgesamt sehr hoch seien. Demnach liegt die Impfquote im Krankenhausbereich bei deutlich über 95 Prozent. Bei den ambulanten Pflegediensten und in der stationären Pflege läge die Impfquoten bei rund 90 Prozent.

Kontrovers diskutiert wurde am 17. März im Bundestag die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Hierfür liegen verschiedene Vorschläge vor.

(Quelle: NDR; Sozialbehörde; Abendblatt; Mopo)

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