Vorschläge der Krankenhauskommission

 

 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am 6. Dezember die Vorschläge der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung für eine umfassende Reform der stationären Versorgung vorgestellt und diese zugleich als "Revolution im System" bezeichnet.

Die Vorschläge der Kommission sehen drei zentrale Aspekte vor, die in einer fünfjährigen Konvergenzphase umgesetzt werden sollen: Die Definition von drei unterschiedlichen Krankenhaus-Versorgungsstufen, die Einführung von Leistungsgruppen sowie die Vergütung von Vorhalteleistungen.

1. Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen
Krankenhäuser sollen künftig in drei Level unterteilt werden. Level I steht für Grundversorgung. Dabei wird unterschieden zwischen "Level I n" für Häuser mit Notfallversorgung und "Level I i" für Häuser mit einer integrierten ambulant/stationären Versorgung. "Level I i"- Krankenhäuser sollen hierbei vollständig aus dem DRG-System herausgenommen und über Tagespauschalen vergütet werden. Diese Häuser sollen unter pflegerischer Leitung stehen können. "Level II" - Krankenhäuser sollen Regel- und Schwerpunktversorgung anbieten, "Level III"-Krankenhäuser sind die Maximalversorger. Weiterhin gibt es in Level III den Zusatz "U" - für Universitätskliniken.

2. Einführung von Leistungsgruppen
Mit der Einführung von 128 einheitlich definierten Leistungsgruppen sollen Kliniken Behandlungen nur dann abrechnen können, wenn sie dafür genau definierte Strukturvoraussetzungen erfüllen. So soll die Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten gesteigert werden.

3. Vergütung von Vorhalteleistungen
Ein fester Betrag soll den Krankenhäusern als Vorhaltekosten je nach ihrer Zuordnung erstattet werden, um deren Bedeutung für die Daseinsvorsorge zu unterstreichen. Die Vorhaltekosten sollen über die 128 von der Kommission vorgeschlagenen Leistungsgruppen 40 Prozent der Vergütung umfassen. Die aktuellen Pflegebudgets würden dabei rund 20 Prozent der Vorhaltekosten ausmachen. In den Bereichen Intensivmedizin, Notfallmedizin, Neonatologie und Geburtshilfe soll die Vorhaltung 60 Prozent der Vergütung ausmachen.

Die Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt in ihrer Position die Vorschläge zu bundesweit gültigen Versorgungsstufen, die sich auf Leistungen und Qualität gründen, und die Einführung von Leistungsgruppen. "Statt die verschiedenen Krankenhausleistungen nur ganz grob nach Fachrichtungen wie 'Inneres' zu gliedern, sollen sie künftig in 128 Leistungsgruppen eingeteilt werden. Ebenso wird klar festgelegt, welche dieser Leistungsgruppen eine Klinik entsprechend ihrer Versorgungsstufe abdecken soll. Das trägt der Tatsache Rechnung, dass eben nicht jede Klinik alles machen sollte. Qualität braucht Spezialisierung", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. Und weiter: "Es ist ebenso richtig, dass das Thema Vorhaltekosten in den Blick genommen wird. Vorhaltekosten helfen dabei, für die Versorgung notwendige Strukturen ohne ökonomischen Druck sicherzustellen. Allerdings kritisieren wir, wie die Vorhaltekosten finanziert werden sollen. Wenn künftig ein beträchtlicher Anteil der Beitragsgelder durch den Staat an der gemeinsamen Selbstverwaltung vorbei verteilt wird, ist das eine Teilverstaatlichung des Gesundheitssystems. Dabei ist unser Gesundheits­system bewusst weitestgehend unabhängig vom Staat finanziert und viele wichtige Finanzentscheidungen trägt die Selbstverwaltung. Das hat sich in der Vergangenheit bewährt."

Weiter kündigte Lauterbach einen Klinikgipfel für den 5. Januar 2023 an, bei dem Bund und Länder die Krankenhausreformvorschläge beraten werden.

(Quellen: medhochzwei; Ärzteblatt; BMG; TK)

 

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Information

Die Krankenhauskommission hat Vorschläge zur Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft vorgelegt. Im Blog "Wir Techniker" erklärt Jörg Manthey, Krankenhausexperte der TK, warum die Reform wichtig ist und worauf es bei der Planung und Finanzierung im stationären Sektor ankommt.

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