Eckpunktepapier zum Pflegebonus

 

 

Am 22. Februar hat das Bundesgesundheitsministerium ein Eckpunktepapier zum Pflege­bonus veröffentlicht. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass der im Koalitions­vertrag vereinbarte Betrag von 1 Mrd. Euro hälftig zwischen Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflege­einrichtungen aufgeteilt wird. Bis zu einer Höhe von 3.000 Euro soll der Bonus steuer- und abgabenfrei sein. Er soll über die Arbeitgeber ab dem 30. Juni bis spätestens Ende des Jahres an die Pflegekräfte ausgezahlt werden. Die Arbeitgeber und die Bundes­länder sollen die Prämien aufstocken können.

Ein Referentenentwurf werde derzeit vorbereitet, berichtet das Ärzteblatt. Das Eckpunkte­papier hat bereits für Diskussionen gesorgt, weil beispielsweise für Medizinische Fach­angestellte keine Corona-Prämie vorgesehen ist.

(Quelle: Ärzteblatt)

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