Am 22. Februar hat das Bundesgesundheitsministerium ein Eckpunktepapier zum Pflegebonus veröffentlicht. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass der im Koalitionsvertrag vereinbarte Betrag von 1 Mrd. Euro hälftig zwischen Pflegekräften in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufgeteilt wird. Bis zu einer Höhe von 3.000 Euro soll der Bonus steuer- und abgabenfrei sein. Er soll über die Arbeitgeber ab dem 30. Juni bis spätestens Ende des Jahres an die Pflegekräfte ausgezahlt werden. Die Arbeitgeber und die Bundesländer sollen die Prämien aufstocken können.
Ein Referentenentwurf werde derzeit vorbereitet, berichtet das Ärzteblatt. Das Eckpunktepapier hat bereits für Diskussionen gesorgt, weil beispielsweise für Medizinische Fachangestellte keine Corona-Prämie vorgesehen ist.
(Quelle: Ärzteblatt)
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