Krankenhäuser

Monopolkommission will Planung zurechtstutzen 

  • Krankenhausplanung
Monopolkommission will Planung zurechtstutzen 
© Getty Images/in-future

Wettbewerb, Planung und Finanzierung sollten im Krankenhaussektor neu austariert werden, fordert die Monopolkommission. In einem gestern vorgelegten Sondergutachten (PDF-Download) unterbreitet das Beratungsgremium der Bundesregierung dazu mehrere Vorschläge. Zugleich unterstreichen die Gutachter darin die Bedeutung des Wettbewerbs. 

Die Krankenhausplanung sollte sich demnach auf die Beseitigung von Unterversorgung konzentrieren „Statt das Versorgungsangebot vollumfänglich vorzuplanen, sollten die Länder Anforderungen an den Mindestversorgungsbedarf eindeutiger spezifizieren, indem sie eine Sicherstellungsgrenze ausweisen“, heißt es in dem Gutachten. Für den Fall, dass diese unterschritten wird, sollten die Planungsbehörden die Möglichkeit erhalten, Zusatzbedarfe bis zur berechneten Sicherstellungsgrenze auszuschreiben. Die Krankenhäuser sollten hingegen ihre Versorgungskapazitäten selbstständig im Wettbewerb bestimmen können. Zudem empfiehlt die Kommission den Ländern klarere Regelungen im Umgang mit Überversorgung, etwa wann bestimmte Einrichtungen den Vorzug erhalten oder aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden sollen. 

Das Fallpauschalensystem kritisiert die Kommission als „intransparent und nicht konsequent ausgestaltet“. Mit neuen Vorhaltezuschlägen sollten die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, gezielt bedarfsnotwendige Versorgungsangebote zu finanzieren. Das DRG-System sollte durch einen neuen wissenschaftlichen Beirat weiterentwickelt werden. 

Handlungsbedarf sieht das Gremium auch beim Thema Qualität. Krankenversicherungen sollten verpflichtet werden, die Versicherten bei der Auswahl eines Krankenhauses zu beraten. Dem Gesundheitsministerium wird empfohlen, neben dem Gemeinsamen Bundesausschuss (in dem die Krankenhäuser vertreten sind), auch eigene Expertisen zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung einzuholen. 

Auch die Planungsbehörden seien in der Pflicht, eine eigene Qualitätssicherung zu betreiben. In vielen Landesbehörden mangele es jedoch an der personellen Ausstattung sowie an Qualitätssicherungskonzepten, die mit dem Wettbewerb vereinbar sind. Positiv bewerten die Gutachter das neue Landeskrankenhausplanungskonzept aus Nordrhein-Westfalen. Dieses lasse „bei zweckmäßiger Anwendung“ den Krankenhäusern mehr Möglichkeiten, ihr Angebot im Wettbewerb auf den Bedarf anzupassen. 

Kritik an dem Sondergutachten äußert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Vorschläge atmeten „einen extrem wettbewerblichen Geist und verkennen, dass Gesundheit und Gesundheitsversorgung kein normales Wirtschaftsgut darstellen“. Das vorgeschlagene Instrument des Mindestbedarfs als Sicherstellungsgrenze würde zudem nicht ausreichend Abhilfe schaffen, so Vorstandschef Gerald Gaß, der sich auch gegen eine Einschränkung der Planungshoheit der Länder ausspricht.

AOK-Chefin Carola Reimann begrüßt die Empfehlung der Kommission, die Krankenhausplanung der Bundesländer künftig auf Basis von Leistungsgruppen zu organisieren. "Insgesamt brauchen wir eine klare Priorisierung der Versorgungsqualität gegenüber Trägervielfalt und räumlicher Nähe einer Klinik", so Reimann. Sowohl AOK wie auch DKG monieren allerdings den starken Fokus des Gutachtens auf die stationäre Versorgung. „Eine mutige Reform muss sektorenübergreifend Denken und den ambulant klinischen Bereich und die Potentiale in den Blick nehmen“, sagte Gaß. 

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