GVWG final beschlossen

 

 

Der Bundestag hat am 11. Juni das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) beschlossen. Das "Omnibus-Gesetz" ist erst in den vergangenen zwei Wochen durch einen Änderungsantrag um den wichtigen Punkt der Pflegereform ergänzt worden (wir berichteten im Newsletter Nr. 10 vom 31.05.2021). Über die Neuregelungen in der Pflege, die unter anderem die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif enthalten, wurde noch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses auf Bundesebene heftig mit Sachverständigen debattiert. Die Gegenfinanzierung stehe noch nicht auf festem Fundament, sagen die Kritikerinnen und Kritiker.

"Die Reform Pflege, so wie sie im GVWG beschlossen wurde, kann nur ein erster Schritt sein", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

Es ist das letzte Gesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für diese Legislaturperiode. Mit einer Fristverkürzung kann es anschließend noch in der Sitzung des Bundesrates am 25. Juni 2021 verabschiedet werden. Auch der einmalig erhöhte Steuerzuschuss 2022 für die gesetzlichen Krankenkassen ist Teil des GVWG.

Die wichtigsten Regelungen aus dem GVWG für die Versicherten hat das BMG auf seiner Webseite veröffentlicht.

(Quelle: TK; bundestag.de; bundesgesundheitsministerium.de; Ärzteblatt)

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