GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

 

 

Am 4. Juli wurde der Referentenentwurf des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz - GKV-FinStG) bekannt. Dessen Eckpunkte hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach eine Woche zuvor auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Auf den neuen Entwurf war lange gewartet worden, nachdem ein Vorschlag im März 2022 zurückgezogen worden war. Der Plan, wie die voraussichtlich 17 Milliarden Euro große Finanzierungslücke in der GKV zu schließen sei, enthält unter anderem einen zwei Milliarden Euro hohen Steuerzuschuss und ein Darlehen von einer Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds sowie rund vier Milliarden Euro aus den Reserven der Krankenkassen.

Gegenüber Tagesspiegel Background sagte der TK-Vorstandsvorsitzende Dr. Jens Baas: "Dass vor allem die Beitragszahlenden die Finanzierungslücke im kommenden Jahr mit höheren Zusatzbeiträgen und ihren Reserven schließen sollen, ist weder gerecht noch eine zukunftsfähige Lösung." Das Problem werde nur wiederum ein Jahr verschoben und es werde dazu größer werden. Die Reserven der Kassen seien nahezu aufgebraucht und stünden für akute Krisensituationen nicht zur Verfügung. "Was wir brauchen, sind echte Strukturreformen für die gesetzliche Krankenversicherung und kein jährliches Stopfen von Lücken auf Kosten der Beitragszahlenden", so Baas weiter.

Auch seitens der Leistungserbringer wurde Kritik an den Sparplänen laut. Am 8. Juli hat Lauterbach angekündigt, eine Expertenkommission berufen zu wollen, die künftige Finanzreformen ausarbeiten soll.

(Quelle: Portal Sozialpolitik; TK; apotheke adhoc; Ärzteblatt)

 

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Wie echte Strukturreformen im Gesundheitswesen aussehen können, beschreibt der TK-Vorstands­vorsitzende Dr. Jens Baas im Beitrag auf dem Blog WirTechniker.

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