Onkologie

Patienten in Zentren überleben häufiger

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Patienten in Zentren überleben häufiger

Zertifizierte onkologische Zentren behandeln besser, wie ein Forschungsprojekt des Innovationsausschusses zeigt. Eine Behandlung an zertifizierten onkologischen Zentren kann die Überlebenschancen für Patienten demnach deutlich erhöhen. Zu diesem Ergebnnis kommt das Versorgungsforschungsprojekt "WiZen – Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren", das im Rahmen des Innovationsausschusses im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgesetzt wurde. 

Verglichen wurden Daten zur Diagnostik und Behandlung von Krebspatienten, die entweder in zertifizierten onkologischen Behandlungszentren oder in nicht-zertifizierten Kliniken behandelt wurden. Verwendet wurden dafür Abrechnungsdaten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK und Daten von vier klinischen Krebsregistern. Es flossen Informationen zu Brustkrebs, Lungenkrebs, Prostatakrebs, Bauchspeicheldrüsenkrebs, Dickdarmkrebs sowie zu Tumoren des Zentralnervensystems, des Kopf-Hals-Bereiches und zu gynäkologischen Tumoren in die Analyse ein.

Bei allen betrachteten Krebsarten wiesen die risikoadjustierten Modellierungen auf Überlebensvorteile von Patienten in von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) zertifizierten Zentren hin, heißt es im Abschlussbericht. Der Überlebensvorteil für Patienten fiel für die verschiedenen Krebsarten unterschiedlich aus. Statistisch signifikant waren die Überlebensvorteile für das Kolon-, das Mamma-, das Zervix- und das Prostatakarzinom sowie neuroonkologische Tumore.

Auch das Verknüpfen verschiedener Datensätze im Projekt – Daten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Registerdaten – stufte der Innovationsausschuss als wegweisend für weitere Forschungen ein, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Innovationsausschuss regt daher gegenüber verschiedenen Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen an zu prüfen, ob und wie die Projektergebnisse innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs berücksichtigt werden können.

Der G-BA und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) sollen nun prüfen, ob und wie die Erkenntnisse aus dem Projekt zeitnah berücksichtigt werden können. Beispiele sind Mindestanforderungen für Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität oder die Erarbeitung von Prüfkriterien für Zertifikate und Qualitätssiegel.

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