Referentenentwürfe für neue Digitalgesetze

 

 

Seit dem 19. Juni mehren sich Medienberichte zu Referentenentwürfen für zwei neue Digitalgesetze: das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheits­wesens (Digital-Gesetz - DigiG) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG). Die Gesetze hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im März bei der Vorstellung der Digita­li­sierungs­strategie angekündigt (wir berichteten im Newsletter Nr. 6 vom 20. März 2023).

Ziel des Digital-Gesetzes soll die Weiterentwicklung und Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens mit der elektronischen Patientenakte als zentralem Baustein sein. Der erste Entwurf sieht unter anderem vor, dass das E-Rezept in die Apps der Krankenkassen eingebunden werden kann. Ferner soll die Preisgestaltung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) künftig stärker an Erfolgskriterien ausgerichtet werden, und die Begrenzung der Videosprechstunden auf maximal 30 Prozent der ärztlichen Leistungen soll fallen. Auch die Verstetigung und Weiterentwicklung des Innovationsfonds über das Jahr 2024 hinaus sieht der Entwurf vor.

Im Referentenentwurf des GDNG wird festgehalten, dass Gesundheitsdaten besser nutzbar gemacht werden sollen, um die Patientensicherheit und den individuellen Gesundheitsschutz zu verbessern. Das geschähe unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Standards. Zum Beispiel dürften Kranken- und Pflegekassen eine datengestützte Auswertung fahren und ihre Versicherten individuell auf Versorgungs­angebote zum besseren Gesundheitsschutz hinweisen.

Die Referentenentwürfe befinden sich jetzt in der Ministerialabstimmung, und eine Verbändeanhörung wird geplant. Ein Zeitplan hierzu ist noch nicht bekannt.

(Quelle: Handelsblatt; Ärzte Zeitung; Ärzteblatt; TK)

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