Im beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) war auch ein Änderungsantrag zur Notfallreform enthalten. Demnach sollen Patientinnen und Patienten, die eine Notaufnahme aufsuchen aber kein Notfall sind, nicht mehr vorrangig an Vertragsarztpraxen und medizinische Versorgungszentren (MVZ) weitergeleitet werden. Eine Weiterleitung oder Verweisung soll nur noch an Notdienstpraxen in oder am jeweiligen Krankenhaus möglich sein. Darüber hinaus dürfen in Notfallaufnahmen nur noch Patientinnen und Patienten ohne sofortigen Bedarf ambulant behandelt werden, wenn es keine angeschlossene Notdienstpraxis an oder in dem jeweiligen Krankenhaus gibt.
Bereits seit Monaten erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zur standardisierten und qualifizierten Ersteinschätzung in der Notfallversorgung. Das Gremium will die neue Rechtslage dabei nun berücksichtigen. Die Richtlinie soll am 6. Juli verabschiedet werden, hieß es am 31. Mai vom G-BA.
Der Änderungsantrag hat zu einer Debatte zwischen Vertragsärzten und Politik geführt. Auch der G-BA sähe noch viele offene Fragen. Die Änderung des Auftrages an den G-BA werfe "rechtliche Fragestellungen" auf und enthalte "gesetzliche Wertungswidersprüchlichkeiten", berichtet das Ärzteblatt.
(Quelle: Ärzteblatt)
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