Bund und Länder wollen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform vorlegen

 

 

Am 6. Dezember 2022 hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach umfassende Vorschläge für eine Reform der stationären Versorgung vorgestellt. Grundlage dafür war die dritte Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung. Am 5. Januar trafen sich nun Bund und Länder auf dem angekündigten Klinikgipfel, um über die Krankenhausreformvorschläge zu beraten. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 23 vom 19. Dezember 2022.)

Zentrales Ergebnis der Beratungen sei, dass beide Seiten gemeinsam in den kommenden Monaten an der Klinikreform arbeiten wollen, so Lauterbach in einer anschließenden Pressekonferenz. Bis zur Sommerpause 2023 solle ein erster Gesetzentwurf für die Reform vorgelegt werden. Grundlage soll eine gemeinsame Gesetzgebung sein, in der Bund, Fraktionen und Länder zusammenarbeiten. Lauterbach hoffe damit, dass die Reform maximale Unterstützung erhalte.

Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer nannte das Treffen "einen guten Auftakt, um weitere notwendige Schritte zur Reform der Krankenhauslandschaft gehen zu können", berichtete der NDR anschließend. Hamburg werde sich als Gesundheitsmetropole besonders engagieren. Da die Hamburger Krankenhäuser auch das Umland mitversorgen, solle sich diese besondere Rolle auch in den Reformen abbilden.

Weiterhin will Schlotzhauer aber auch die Kliniken und Arztpraxen besser verzahnen, um Versorgungslücken zu schließen und das Personal in den Kliniken bei der Bürokratie zu entlasten, damit wieder mehr Zeit für Patientinnen und Patienten bleibe.

(Quelle: Ärzteblatt; Tagesspiegel Background; NDR; TK)

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