Unabhängige Patientenberatung wird als Stiftung aufgesetzt

 

 

In der vergangenen Woche wurde ein Referentenentwurf zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) Deutschland bekannt. Die UPD soll im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts neu strukturiert und verstetigt werden. Hierdurch soll den Kriterien der Unabhängigkeit, der Staatsferne sowie der Dauerhaftigkeit umfassend Rechnung getragen werden, so der Gesetzentwurf.

Die Stiftung soll den Namen "Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)" mit Sitz in Berlin erhalten. Der Stiftungszweck wird mit „bundesweites und zentral organisiertes digitales und telefonisches Informations- und Beratungsangebot“ definiert. Die Stiftungssatzung soll durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Kranken­ver­sicherung (GKV-Spitzenverband) im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheits­ministerium erlassen werden. Der GKV-Spitzenverband und die Privaten Kranken­ver­sicherer finanzieren die Stiftung ab dem 1. Januar 2024 durch einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 15 Millionen Euro.

Bereits 2021 wurde die Neuaufstellung der UPD als Stiftung beschlossen (wir berichteten im Newsletter Nr. 10 vom 31. Mai 2021). Das Thema wurde auch bereits im Koalitions­vertrag der Ampel-Regierung festgelegt.

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

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