Krankenhausreform

 

 

Während die Länder und der Bund ihre gemeinsame Arbeit an der Kranken­hausreform aufgenommen haben (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 3 vom 6. Februar 2023), verteidigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Pressegespräch die Pläne. Dabei trat er insbesondere dem Vorwurf entgegen, die von ihm geplante Krankenhausreform führe zur Schließung von Kliniken, berichtete das Ärzteblatt. Genau das Gegenteil sei der Fall: Ohne eine Reform würde es in Deutschland zu einem flächendeckenden unkontrollierten Kliniksterben kommen, so der Minister. Daher sei die Reform unbedingt erforderlich. Es sei wichtig, dass diese die Qualität verbessere, Überversorgung abbaue und das ganze System entökonomisiere, sagte Lauterbach. Klar sei auch, dass es noch viel Beratungsbedarf gebe. Doch die Arbeit würde gut vorangehen, und man höre, dass ein gewisser Grundkonsens über die Richtung der Reform bei Bund und Ländern vorhanden sei, so das Ärzteblatt.

Auch die Monopolkommission des Bundeswirtschaftsministeriums hat sich in der vergangenen Woche in die aktuelle Debatte um die Krankenhausreform eingebracht. So veröffentlichte sie einen Policy Brief mit dem Titel "Vorhaltepauschalen für Krankenhäuser adjustieren, Versorgungsbedarf sichern, Wettbewerb erhalten". Demnach unterstützt die Kommission die vorgeschlagene Einführung der Vorhalte­pauschalen, schlägt aber auch wesentliche Änderungen vor. Die Monopolkommission empfiehlt konkret, die Vorhalte­budgets an die strukturbedingten und nicht beeinflussbaren Unterschiede in den regionalen Versorgungskosten zu knüpfen. Dadurch ließen sich gezielt solche Kranken­häuser besserstellen, die aufgrund der örtlichen Versorgungsstrukturen höhere Kosten aufweisen, aber zugleich die Versorgung sichern.

Auch die Kliniken bringen sich in Stellung. So stellte die Hamburgische Krankenhaus­gesellschaft (HKG) eine Auswirkungsanalyse der Krankenhausreform sowie ihre Forderungen für Hamburg für das Jahr 2023 vor.

"Die Reform der stationären Versorgung ist richtig und dringend notwendig", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Im Grundsatz liegen gute Ideen vor. Wichtig ist aber die Reihenfolge der Reformschritte: Wir müssen erst die Strukturen verbindlich und nach einheitlichen Regeln festlegen und umsetzen, bevor wir beispiels­weise die Vorhaltekosten zahlen. Wenn wir einfach ohne eine vorherige Planung zahlen, riskieren wir, dass wir damit die bestehende Über- und Fehlversorgung zementieren."

(Quelle: Ärzteblatt; BibliomedManager; Monopolkommission; HKG; TK)

Weiterlesen