BMG legt Entwurf für eine Pflegereform vor

 

 

Die Ampel-Koalition plant noch in diesem Jahr eine Pflegereform. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen neuen Entwurf mit Datum 20. Februar 2023 veröffentlicht, der ohne zusätzliche Steuermittel auskommt. Eine Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen wird nicht kurzfristig, sondern zum 1. Januar 2024 geplant. Zu 2025 und 2028 sollen die Geld- und Sachleistungen dynamisiert angehoben werden.

Der Entwurf enthält kleinere Leistungsverbesserungen, Anpassungen und neue Maßnahmen, darunter den verpflichtenden Anschluss aller Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) und die Schaffung eines bundesweiten Informationsportals für freie Pflegekapazitäten.

Der allgemeine Beitragssatz soll um 0,35 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Dabei wird aber der Auftrag aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berück­sichtigung der Kinderanzahl im Beitragssatz umgesetzt. Hierfür wird der Kinderlosen­zuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf dann insgesamt 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben. Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet.

(Quelle: Ärzteblatt; Sozialpolitik-aktuell.de; TK)

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