GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet

 

 

Am 20. Oktober hat der Bundestag das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der gesetz­lichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in der vom Gesundheitsausschuss kurz zuvor geänderten Fassung verabschiedet. Mit dem Gesetz soll das für 2023 prognostizierte 17 Milliarden Euro-Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen werden (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 17 vom 26. September 2022). Das Gesetz enthält weder den um zwei Milliarden Euro erhöhten Bundeszuschuss noch das Darlehen von einer Milliarde Euro. Beides wird mit dem Bundeshaushalt 2023 Ende November beschlossen.

In den vergangenen zwei Wochen wurde auch über die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes diskutiert. So gab der Schätzerkreis - ein Expertengremium beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) - die Prognose ab, dass eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 Prozentpunkte auf 1,5 Prozent ausreicht, um das GKV-Defizit im kommenden Jahr zu decken. Die Bundesregierung war bis dahin davon ausgegangen, dass dafür 0,3 Beitragssatzpunkte Erhöhung nötig sind. Die endgültige Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags wird am 1. November vom Bundes­gesundheitsministerium im Bundesanzeiger mitgeteilt.

Das Gesetz wird an diesem Freitag im Bundesrat behandelt und ist nicht zustimmungs­pflichtig.

(Quelle: Bundestag; Ärzteblatt; Ärzte Zeitung; TK)

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