Regierungspressekonferenz vom 15. März 2023

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Im Wortlaut Regierungspressekonferenz vom 15. März 2023

Themen: Kabinettssitzung (Nationale Wasserstrategie), Vorschlag einer Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Flüchtlinge, Treibhausgasemissionen Deutschlands/Nichterreichung der Klimaziele im Verkehrssektor, Verschiebung der Eckwerte für den Bundeshaushalt 2024, russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine, Getreideabkommen zwischen Russland und der Ukraine, Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege, Teilnahme russischer und belarussischer Athleten an den Olympischen Spielen 2024, Personalwechsel im BMVg, Cannabisfreigabe, Besuch des israelischen Premierministers in Deutschland

  • Mitschrift Pressekonferenz
  • Mittwoch, 15. März 2023

Sprecher: SRS’in Hoffmann, Schulte (BMUV), Alexandrin (BMDV), Migenda (BMF), Steffen (BMWSB), Einhorn (BMWK), Bönnighausen (BMJ), Sasse (AA), Nübel (BMG), Beylage-Haarmann (BMI), Krüger (BMVg)

Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS’in Hoffmann sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRS’in Hoffmann: Guten Tag und herzlich willkommen auch von meiner Seite an die Gäste und an alle anderen!

Das Kabinett hat heute die Nationale Wasserstrategie verabschiedet. Ziel ist es, dass Wasser ausreichend und dauerhaft in guter Qualität sowohl für menschliche Nutzung als auch für Ökosysteme zur Verfügung steht. Das will die Bundesregierung mit der Nationalen Wasserstrategie erreichen. Die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung mit Wasser wird primär gesichert. Darüber hinaus schafft die Strategie eine Grundlage zur Erhaltung der Ökosysteme und Wälder sowie der notwendigen Versorgung der Landwirtschaft, der Wirtschaft und der Wasserstraßen mit Wasser. Mit der Wasserstrategie will die Bundesregierung auch dazu beitragen, international vereinbarte Nachhaltigkeitsziele umzusetzen.

Die größten Handlungsbedarfe im Wassersektor bestehen darin, den naturnahen Wasserhaushalt zu schützen und wiederherzustellen sowie Knappheit vorzubeugen. Sie bestehen weiterhin darin, Wasserinfrastrukturen zu sanieren und weiterzuentwickeln, um gegenüber Extremereignissen resilient zu werden und eine sichere Versorgung mit Wasser zu gewährleisten, sowie darin, die Gefährdung durch Stoffeinträge zu begrenzen, um eine gute Wasserqualität in Grund- und Oberflächenwasser zu erreichen.

Die Nationale Wasserstrategie basiert auf Vorarbeiten im Rahmen des Nationalen Wasserdialogs und knüpft an die Beschlüsse zum Schutz vor Extremereignissen und zum künftigen Umgang mit Dürre an. Weiterhin berücksichtigt diese Wasserstrategie bereits bestehende Strategien der Bundesregierung mit einem inhaltlichen Bezug zu Wasser.

So weit von meiner Seite.

Frage: Können Sie uns einen Überblick geben, inwieweit die Grundwasserstände im Laufe der letzten, sagen wir, zehn bis zwanzig Jahre abgesunken sind?

Eine zweite Frage, dann verzichte ich auch auf eine Nachfrage : Zur Belastung des Grundwassers gehören ja vor allem Schadstoffeinträge - Nitrate usw. - aus der Landwirtschaft und auch aus der chemischen Industrie. In welcher konkreten Weise will die Nationale Wasserstrategie dem entgegenarbeiten?

SRS’in Hoffmann: Vielen Dank. - Für diese konkreten Fragen müsste ich an das Umweltministerium abgeben.

Schulte: Ich kann gerne antworten. - Erst einmal möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir sehr froh sind, dass wir diese Nationale Wasserstrategie jetzt als Bundesregierung beschlossen haben und vorantreiben. Das ist ein Projekt, das schon seit Langem geplant war - jetzt ist es gelungen. Wir glauben, dass wir damit quasi den Grundstein für ein modernes Wassermanagement legen, was extrem wichtig ist, weil wir alle wissen, dass die Herausforderungen durch die Klimakrise mit allen Folgen vor uns stehen. Die müssen wir bewältigen, und da ist die Wasserstrategie ein relevanter Schritt.

Zu Ihren Fragen, Herr Kollege: Eine zahlengenaue Übersicht der Grundwasserstände kann ich Ihnen hier nicht liefern. Es ist so, dass wir in der Tat beobachten - das ist ja zum Beispiel über den Dürremonitor auch öffentlich einsehbar -, dass die Dürrejahre und die Hitzesommer der vergangenen Jahre Auswirkungen auch auf die Grundwasserstände haben. Die Trinkwasserversorgung ist gewährleistet; da sehen wir im Moment überhaupt kein Problem. Wir müssen uns aber vorbereiten, weil wir in den Sommern immer in Situationen kommen können, in denen das auch anders wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Thema Schadstoffeinträge durch die Landwirtschaft wird in der Wasserstrategie bearbeitet. Sie finden darin, wenn Sie das nachlesen - das ist ja ein über hundertseitiges Dokument -, ein Kapitel, das sich mit diesem Thema befasst. Da haben wir uns in enger Absprache mit dem BMEL überlegt, wie man sozusagen die Tierhaltung auf eine Art und Weise reduziert, die dem Wasserhaushalt guttut, und haben da, glaube ich, eine ganz gute Lösung gefunden.

Frage: Mir geht es um die Wassergroßverbraucher. Es gibt ja Konzerne wie RWE, die so viel Wasser verbrauchen wie zehn Millionen Bürger. Was hat Ihre Wasserstrategie diesbezüglich zu sagen? Gibt es Anreize dafür, dass Großverbraucher Wasser sparen? In Bundesländern wie Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen zahlen die Industrie und die Landwirtschaft ja kaum etwas bis gar nichts.

Schulte: Es gibt in der Tat viele Anreize für Großverbraucher, zu einem anderen Wassermanagement zu kommen. Die Nationale Wasserstrategie ist eingebunden in europäisches Recht, und die Kommission hat im vergangenen Herbst zum Beispiel eine Richtlinie vorgelegt, die sich um kommunale Abwasserversorgung kümmert. Da geht es um Herstellerverantwortung, also auch um die Frage, wie Unternehmen mit ihrem Abwasser und mit ihrem Wasserverbrauch umgehen. Eine Idee, die da existiert, ist zum Beispiel, dass man Brauchwasser stärker nutzt, also dass man nicht für alle industriellen Prozesse Trinkwasser einsetzt, sondern auch Brauchwasser, also sozusagen etwas verschmutztes Wasser, was aber in dem jeweiligen Vorgang problemlos funktioniert.

Was wir vor allem aber auch machen, ist, dass wir versuchen, den Kommunen eine Handreichung für bestimmte Projekte zu geben. Ein Beispiel, das ja auch immer genannt wird, ist Tesla. Da beobachten wir, dass sich vor Ort viele Menschen für das Thema Wasser interessieren, weil es da auch Nutzungskonflikte gibt, und die Wasserstrategie versucht zum Beispiel, Leitlinien für eine Priorisierung zu entwickeln. Die Kommunen bekommen demnächst also eine bessere Handreichung, wie sie bestimmte Projekte einschätzen können. Da geht es auch darum, dass man erst einmal erhebt, wie eigentlich die Wasserangebote und die Wasserbedarfe in einer Region sind. Da ist die Datenlage manchmal dünn, und die Wasserstrategie wird da sozusagen erst einmal für eine bessere Datenbasis sorgen und dann auch den Kommunen und den Ländern bessere Entscheidungsvorgaben an die Hand geben.

Zusatzfrage: Können Sie das einmal am Beispiel von RWE und seinen Tagebauen konkretisieren? Die verbrauchen, wie gesagt, so viel Wasser wie zehn Millionen Bürger. Wie werden die jetzt bis 2030 - das dürfen sie ja dann noch machen - dazu gebracht, weniger Wasser zu verbrauchen? Denn Wasser ist ja knapp.

Schulte: Die Strategie ist eine übergreifende Strategie. Man muss vielleicht noch einmal die Verantwortungskaskade erklären: Der Bund regelt die übergreifende Strategie, und die Länder und die Kommunen kümmern sich dann um einzelne Betriebe - in dem Fall auch RWE. Das heißt, ich kann da auch nur begrenzt Aussagen machen.

Es ist aber in der Tat so, dass wir sozusagen hohe Wasserverbräuche bei bestimmten Unternehmen haben. Die Entnahme von Wasser aus dem Wasserhaushalt, aus dem Grundwasser oder aus Flüssen ist immer befristet. Das heißt, es gibt in Deutschland keine Privatisierung von Wasser. Manchmal liest man ja davon, dass Konzerne Trinkwasser privatisieren. Das funktioniert nicht so einfach, sondern es gibt immer befristete Entnahmen, und die können dann auch an Wassermangellagen, die sich mit der Zeit ergeben angepasst werden.

Zu der Frage, wie das mit RWE dann genau funktioniert, müssten Sie leider die zuständigen Behörden fragen, dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Frage: Sie haben ja bereits die betroffenen Kommunen angesprochen. Zu den kommunalen Problemen gehört, dass die Aufbereitung von Oberflächen- oder Grundwasser zu Trinkwasser wegen der sinkenden Pegel und auch wegen der Belastung zunehmend kostenintensiv wird; darüber klagen die Kommunen und die kommunalen Wasserbetriebe. Enthält die Strategie irgendeinen Mechanismus, um den Kommunen aus dieser unverschuldeten finanziellen Not herauszuhelfen?

Schulte: Wir versuchen zu einer Harmonisierung der Wasserpreise zu kommen. Es ist in der Tat so - da haben Sie Recht -, dass die Kommunen teilweise unter hohen Wasserpreisen leiden. Die Wasserversorgung ist ja auch eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge; Kommunen brauchen Wasser für Krankenhäuser, für Schulen usw. Wir versuchen durch eine bessere Vernetzung regionaler Versorgungen dazu zu kommen, dass man auch das Preisniveau harmonisiert. Das heißt, die Kommunen hätten dann in der Tat eventuell Effekte, die sich günstig auf das Preisniveau auswirken - ganz genau lässt sich das zum jetzigen Stand noch nicht vorhersagen -, und es gäbe auch eine größere Planungssicherheit, weil man harmonisiertere Preise hätte.

Zusatzfrage: Gibt es einen Konfliktregelungsmechanismus in der Strategie für Fälle, einige deuten sich hier ja schon an, in denen es Konflikte - ich will jetzt nicht sagen „Kampf ums Wasser“, aber es gibt auch solche Buchtitel - um Wassernutzung, um Wasserbereitstellung gibt? Gibt es also einen Konfliktregelungsmechanismus, der Bestandteil der Strategie ist?

Schulte: Die Strategie hat erst einmal einen Vorsorgeansatz. Uns geht es ja darum, dass solche Konflikte, wie Sie sie gerade schildern, gar nicht entstehen. Wir versuchen, durch ein anderes Wassermanagement, durch mehr Einlagerung von Wasser in die Landschaft - das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz ist hier nur ein Beispiel - Ökosysteme in Deutschland zu ertüchtigen. Wir werden in naturnahe Wälder investieren, in Auen investieren usw., damit mehr Wasser in der Landschaft bleibt. Das heißt, im Grunde arbeiten wir auf allen Ebenen darum, dass diese Konflikte nicht eintreten.

Des Weiteren muss man ausdrücklich sagen, dass sauberes Wasser eine Gemeinschaftsaufgabe ist. Da sind viele Player im Boot, da müssen alle Player zusammenarbeiten. Wir haben für diese Wasserstrategie einen wirklich ausführlichen Stakeholderprozess organisiert, in den die Länder eingebunden waren, in den die Kommunen eingebunden waren und in den auch Unternehmen eingebunden waren. Im Grunde wäre unser Appell - das kommt dann aber immer auf das Projekt an -, dass man versucht, wirklich mit allen Betroffenen in einen gemeinschaftlichen Dialog zu treten.

Wenn Sie mich jetzt also fragen, ob es da einen Konfliktregelungsmechanismus in dem Sinne gibt, dass der Bund dann einen Schlichter schickt, dann würde ich sagen: Ich glaube nicht. Ehrlich gesagt bin ich in diesem Punkt aber gerade überfragt; da müsste ich noch einmal nachgucken.

Frage: Es gibt ja in vielen Bundesländern gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, dass Konzerne ausweisen, wie viel Fluss- und Grundwasser sie abgespeist haben. Wird es jetzt quasi verpflichtend sein, dass die Bundesländer Zahlen haben müssen beziehungsweise gesetzliche Regelungen dafür haben müssen?

Schulte: Ja, es ist geplant, dass die Kommunen, die Regionen und dann auch die Länder wirklich Zahlen an die Hand bekommen, wo entnommen wird, wie viel entnommen wird und wo Bedarfe sind.

Zusatzfrage: Aber von wem bekommen sie das an die Hand? Die Zahlen müssen sie ja selber erfassen, oder nicht. Sie können sich ja nicht auf die Konzerne verlassen.

Schulte: Da sind, wie gesagt, viele Player im Boot. Wie diese Zahlen in den Regionen genau erfasst werden, müsste ich ebenfalls nachliefern; da will ich Ihnen jetzt keinen Unsinn erzählen.

Frage: Das Nachrichtenportal „The Pioneer“ meldet, dass es am 10. Mai einen Gipfel zum Thema Flüchtlinge beziehungsweise, genauer gesagt, eine Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz geben solle. Können Sie das bestätigen?

SRS’in Hoffmann: Ich kann nicht diesen Termin bestätigen, aber ich kann bestätigen, dass den Ministerpräsidenten vorgeschlagen worden ist, eine solche Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz abzuhalten.

Zusatzfrage: Von wem wurde das vorgeschlagen?

SRS’in Hoffmann: Der Bundeskanzler hat den Ländern einen Termin für eine gemeinsame Besprechung, eben eine sogenannte Sonder-Ministerpräsidentenkonferenz, vorgeschlagen. Die finale Entscheidung dazu steht aber noch aus.

Frage: Können Sie denn schon einschätzen, ob es dann auch Entlastungen für die Länder und Kommunen geben soll?

SRS’in Hoffmann: Den Inhalt dessen, was dort vereinbart werden wird, kann ich jetzt nicht vorgreifend nennen.

Frage: Der Bremer Regierungschef, Senatspräsident Bovenschulte, hat gesagt, die Länder und auch Kommunen bräuchten dringend zusätzliche Unterstützung für die Unterbringung von Flüchtlingen, nämlich eine Pro-Kopf-Pauschale neben den Unterbringungskosten. Er sagt, dies habe sich 2015 bewährt. Ist die Bundesregierung schon in der Auseinandersetzung mit dem Vorschlag? Signalisieren Sie da Zustimmung? Können Sie das sagen?

SRS’in Hoffmann: Das würde ja auch den Besprechungen vorgreifen, die dann auf einem solchen Gipfel erst noch stattfinden würden. Die Äußerungen - es gab ja eine ganze Reihe von Äußerungen - zum Finanzbedarf der Länder, der dort angemeldet wurde, nimmt die Bundesregierung natürlich zur Kenntnis. Es gab ja auch im vergangenen November eine Übereinkunft mit den Ministerpräsidenten über die Aufteilung der Kosten. Was jetzt aber bei einem neuen Treffen vereinbart werden könnte beziehungsweise werden würde, da kann ich hier nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Aber sehen Sie die exemplarisch geäußerte Notlage - Bovenschulte spricht da ja nicht allein für sein Bundesland - und die Bedürfnisse daraus als zutreffend und berechtigt an?

SRS’in Hoffmann: Es würde ja im Grunde auch schon vorgreifen, wenn ich hier jetzt sagen würde, dass diese Forderungen berechtigt sind. Insofern müssen wir uns da, glaube ich, ein bisschen gedulden und abwarten, was dann tatsächlich die Gespräche erbringen werden.

Frage: Heute Morgen saß hier ja Herr Messner vom Umweltbundesamt und hat die neuesten Treibhausgasemissionsdaten vorgestellt. Da war ja nun sehr interessant, dass der Verkehrssektor erneut und als einziger nicht nur die Klimaziele in dem Bereich gerissen hat, sondern seine Emissionen sogar wieder gestiegen sind. Herr Messner hat sozusagen auch sein Unverständnis dafür zum Ausdruck gebracht, dass es immer noch klimaschädliche Subventionen für Autos und den Luftverkehr gibt. Meine Frage an das BMF und das BMDV: Wann wird hier sozusagen die Axt angelegt, um das knappe Budget zu polstern und auch die Klimaziele einzuhalten?

Zweite Frage: Wie passen die Emissionsdaten der Bundesregierung zu der Blockade gegen das Ziel der EU, den Verbrennungsmotor 2035 zu verabschieden?

SRS’in Hoffmann: Wenn ich darf, würde ich zunächst gerne im Namen der gesamten Regierung und auch des Kanzlers ein bisschen etwas dazu sagen. Wie Sie es gesagt haben, hat das Umweltbundesamt hier heute die Emissionsdaten für das vergangene Jahr vorgestellt. Das Ergebnis ist ja zunächst einmal, dass die Emissionen leicht zurückgegangen sind. Die Bundesregierung wird sich das nun anschauen und prüfen und dann im Einzelnen bewerten. Außerdem werden diese Daten ja dem Expertenrat für Klimafragen vorgelegt; auch der wird sie prüfen und der Bundesregierung dann innerhalb eines Monats, also in Monatsfrist nach der Übersendung eine Bewertung der Daten vorlegen, was dann natürlich auch noch einmal als Grundlage für eine weitere Einordnung der Bundesregierung dienen wird.

Grundsätzlich möchte ich noch einmal betonen, dass das Klimaziel der Bundesregierung, nämlich Klimaneutralität bis 2045, natürlich Bestand hat, dass die Bundesregierung alles daransetzt, dieses Ziel auch zu erreichen, und dass sie auch schon eine ganze Reihe von Maßnahmen und Gesetzesprojekten auf den Weg gebracht hat, die helfen, die CO2-Emissionen weiter zu verringern. Der Bericht zeigt ja auch, dass das nötig ist und dass weitere Maßnahmen nötig sind. Die Bundesregierung hat den Ausbau der erneuerbaren Energien maßgeblich vorangetrieben und ist dabei, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu verabschieden. Insofern ist man da auf einem Weg, die notwendigen weiteren Verringerungen des Ausstoßes auch voranzutreiben. Das gilt auch und besonders für den Verkehrs- und Gebäudesektor, ebenso wie für die Elektrifizierung von Industrieprozessen. Das ist also vor allen Dingen in den Bereichen Wärme und Verkehr weiter voranzubringen. Darin liegt der Schlüssel, um künftig mehr Energie beziehungsweise Strom aus Photovoltaik und Windkraft zu nutzen und damit den Ausstoß von CO2 zu vermeiden. Hierfür setzen wir auf mehr Wärmepumpen - das ist in den vergangenen Wochen ja auch in der Diskussion gewesen -, auf den Hochlauf von Wasserstofftechnologien, insbesondere für den Einsatz in der energieintensiven Industrie, und auf den verstärkten Einsatz von Elektromobilität.

So weit erst einmal von meiner Seite.

Alexandrin: Ich schließe mich da gerne an. Es ist ganz klar das Ziel der Bundesregierung, Klimaschutz und Mobilität in Einklang zu bringen. Frau Hoffmann hat bereits gesagt, dass wir insbesondere im Bereich Verkehr zahlreiche Maßnahmen ergriffen haben, um hier voranzukommen. Ich möchte beispielhaft auch den Bereich der Elektromobilität nennen, den Frau Hoffman schon angesprochen hat. Hier haben wir allein im vergangenen Jahr einen Zuwachs von knapp 64 Prozent in der Flotte, die rein elektrisch ist, gesehen. Bei den Ladepunkten als wesentliches Element dafür sind wir aktuell bei einer Zahl von 80 000 öffentlichen Ladepunkten; das ist ebenfalls ein Plus von 35 Prozent, das wir allein mit diesen Maßnahmen im letzten Jahr geschaffen haben.

Darüber hinaus sind wir uns, glaube ich, innerhalb der Bundesregierung einig, dass wir weiter daran arbeiten müssen, wie wir den Verkehrssektor dekarbonisieren. Dazu ist, wie Frau Hoffmann auch gesagt hat, innerhalb der Bundesregierung ein Prozess angestoßen worden, wie wir ein regierungsübergreifendes Klimaschutzprogramm auf den Weg bringen, das eben auch Maßnahmen für den Verkehr beinhalten wird.

Vielleicht noch zu dem zweiten Aspekt, also der Bestandsflotte, beziehungsweise dazu, wie es um die aktuelle Diskussion steht: Die Frage zeigt im Prinzip, wo die großen Probleme liegen. Die großen Probleme liegen unter anderem darin, dass ein ganz überwiegender Teil der Emissionen auf den Pkw-Verkehr und hier eben auf die Bestandsflotte entfällt. Das heißt, wir müssen Maßnahmen finden, wie wir mit diesen Emissionen umgehen, und das ist eben Teil der Gespräche.

Vorsitzender Feldhoff: Vielleicht noch das Finanzministerium zu den fiskalischen Fragen?

Migenda: Ja, danke. - Ich kann hier eigentlich gar nicht viel ergänzen und verweise gerne noch einmal darauf, wie sich der Minister auch in der Regierungsbefragung am 1. März dazu geäußert hatte. Darüber hinaus habe ich jetzt keinen neuen Stand.

Zusatzfrage: Jetzt haben Sie aber beide Fragen leider nicht beantwortet. Die erste Frage war, was mit den klimaschädlichen Subventionen ist - dazu hatte der Präsident des Umweltbundesamts vorgeschlagen, diese zu beseitigen -, und die zweite Frage war die Frage, wie der EU-Streit dazu passt.

Migenda: Ich kann zum Thema Subventionen gern noch einmal darauf hinweisen, dass natürlich auch die Subventionspolitik einer laufenden Prüfung auch hinsichtlich ihrer Effizienz unterliegt und auch nachhaltig ausgestaltet werden soll. Wie üblich wird die Bundesregierung auch in diesem Jahr noch einen Subventionsbericht vorlegen, den das BMF koordiniert. Darüber hinaus kann ich jetzt nichts sagen; das bleibt abzuwarten.

Alexandrin: Ich kann mich dem nur anschließen. Was ich eben zum Ausdruck bringen wollte, ist, dass wir an einem regierungsübergreifenden Konzept arbeiten müssen, weil wir mit der Ressortzuständigkeit Verkehr beispielsweise bei den Subventionen nicht primär zuständig sind. Deswegen müssen wir hier mit allen Häusern zusammenkommen und schauen, wie wir eine gemeinsame Lösung finden. Das ist der erste Punkt.

Zu der Brüsseler Debatte wollte ich sagen, dass wir ein ganz, ganz großes Problem in der Bestandsflotte haben. Für diese Bestandsflotte brauchen wir eine Lösung. Diese Lösung kann eben E-Fuels darstellen.

Frage: Frau Hoffmann, jedes Jahr, in dem die Emissionen nur leicht zurückgehen - dieses Jahr um zwei Prozent -, steigen die Anforderungen für kommende Jahre. Derzeit sind es sechs Prozent Reduktion, also eine Verdreifachung bis 2030. Ist die Bundesregierung darauf vorbereitet, entsprechend extreme Maßnahmen mit all den möglichen politischen Verwerfungen zu unternehmen, damit dieses Ziel dann erreicht werden kann? Im Extremfall könnte es ja dann zu einer erzwungenen Stilllegung von fossilen Brennanlagen oder Verbrennungsmotoren kommen.

SRS’in Hoffmann: Ich möchte über all das, was Sie da an die Wand malen, nicht spekulieren und teile das auch nicht. Klar ist, dass die Bundesregierung entschlossen ist, diese Ziele zu erreichen. Ich denke auch, dass das, was sie in den knapp anderthalb Jahren seit ihrem Amtsantritt auf den Weg gebracht hat, insbesondere was den Ausbau der erneuerbaren Energien angeht, auch zeigt, dass ihr die Größe dieser Aufgabe bewusst ist. Das ist eine wirklich bedeutende Transformation, die nicht nur in der gesamten Industrie und Wirtschaft, sondern eben auch in den Sektoren Gebäude und Verkehr ansteht. Das will ich hier ganz bestimmt nicht kleinreden. Das ist eine enorme Aufgabe, die allen etwas abverlangen wird, die aber auch enorme Chancen und Möglichkeiten bietet. Die Bundesregierung hat gezeigt, dass sie diese Aufgabe angehen will. Sie wird das auch weiterhin verstärkt betreiben.

Zusatzfrage: Es gibt einige Umweltverbände, die jetzt planen, Klagen einzureichen. Sind Sie zuversichtlich, dass Sie mögliche juristische Konsequenzen generell, aber auch vor allem im Verkehr- und Gebäudebereich abwenden können, wo die Ziele, glaube ich, nicht erreicht wurden?

SRS’in Hoffmann: Es ist ja schon fast zur Regel geworden, dass ich Fragen, ob ich zuversichtlich bin, immer mit „Ja“ beantworte. Ja, ich bin zuversichtlich.

Frage: Frau Hoffmann, das Bild des Kollegen kommt von Ihnen selbst. Sie haben die Klimaziele an die Wand gemalt und konnten bisher nicht nachweisen, dass das in irgendeiner Weise mit dem 1,5-Grad-Ziel vereinbar ist. Mich würde aber interessieren: Das große Problem in Bezug auf die Sektorenziele der Bundesregierung ist, dass es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt. Der Verkehrsminister kann machen, was er will und sich am Ende einfach nicht an die CO2-Senkungen halten. Muss das aus Sicht des Bundeskanzlers geändert werden? Ohne eine andere Verkehrspolitik können wir 2045 eine Klimaneutralität vergessen.

SRS’in Hoffmann: Aus Sicht des Bundeskanzlers arbeiten das gesamte Kabinett und alle Minister und Ministerinnen mit Hochdruck daran, diese Ziele zu erreichen. Das ist die Perspektive, unter der er darauf schaut. Um das noch besser tun zu können, ist man dabei, ein Klimaschutz-Sofortprogramm zu einen, das genau über diese Fragen, die Sie stellen, entscheiden wird.

Zusatzfrage: Ich weiß jetzt nicht, in welcher Realität der Kanzler lebt, wenn er Hochdruck im Verkehrsministerium für Klimapolitik sieht. Vielleicht können Sie uns das einmal erklären.

Die Frage war ja nach den Sanktionsmöglichkeiten. Ein Ministerium kann es einfach nicht machen.

SRS’in Hoffmann: Das Klimaschutz-Sofortprogramm ist sozusagen eine Neuauflage der ehrgeizigen Ziele und der Mechanismen, mit denen diese Ziele zu erreichen sind. Dort wird das im Einzelnen noch einmal aufgeführt sein.

Alexandrin: Ich würde einmal Ihrer Behauptung entgegentreten, dass wir uns dafür einsetzen würden, weil wir dann nichts mehr machen müssten. Das ist einfach schlichtweg falsch. Es geht überhaupt nicht darum, dass man sich jetzt zurücklehnt und die Sache einfach laufen lässt. Ich glaube, wir sind sehr aktiv dabei, sämtliche Maßnahmen umzusetzen, die uns auch im Verkehr auf den richtigen Weg bringen. Aber es ist eben nun einmal so, dass wir im Verkehrsbereich auch einen exponentiellen Anstieg dieser Wirkungen und eben keinen linearen Anstieg erwarten können. Deswegen wird es etwas Zeit dauern. Wenn wir jetzt sehen, dass wir als Bundesregierung ressortübergreifend unsere Ziele übererfüllen, setzen wir uns für eine sektorübergreifende Betrachtung auch bei den Klimaschutzzielen ein.

Es geht auf gar keinen Fall darum, dass sich irgendwer wegdrücken kann. Diesem Eindruck möchte ich einfach entschlossen widersprechen. Das ist nicht so. Wir arbeiten unter Hochdruck an der Umsetzung zahlreicher Maßnahmen. Das ist im Bereich der Elektromobilität, des ÖPNV-Ausbaus, des Bahnausbaus, bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und die Wasserstraßen der Fall. An all diesen Maßnahmen sind wir dran. Aber das geht eben nicht von heute auf morgen.

Frage: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium zu den klimaschädlichen Subventionen. Sie haben auf den Subventionsbericht verwiesen. Gibt es denn auch konkrete Bestrebungen, zu prüfen, welche klimaschädlichen Subventionen abgebaut werden können? Das steht ja im Koalitionsvertrag. Das würde den Klimazielen näherkommen, und es würde natürlich auch dabei helfen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

Migenda: Ich kann mich eigentlich nur wiederholen und noch einmal sagen, dass die Subventionen einer fortlaufenden Prüfung unterliegen und das Ergebnis mit dem Subventionsbericht abzuwarten ist.

Frage: Herr Alexandrin, aus den Zahlen des UBA geht hervor - das wurde schon angedeutet -, dass gegenüber der Reduzierung von 1,9 Prozent CO2 des vergangenen Jahres im Mittel der nächsten Jahre im Grunde das Dreifache eingespart werden müsste, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Sie haben selber gesagt, der Verkehrssektor sei besonders gefordert, nun zu suchen, wo man bei den Verbrennern reduzieren könne. Treffen Berichte zu, dass vor dem Hintergrund dieser notwendigen und auch baldigen Einsparungen in Ihrem Haus doch ernsthaft über ein Tempolimit beraten wird? Man konnte so etwas lesen. Oder sind das nur Gerüchte?

Alexandrin: Ich kann hierzu keine Neuigkeiten mitteilen. Es ist so, dass man sich im Koalitionsvertrag nicht auf ein Tempolimit verständigt hat. Mir wäre auch keine Einigung der Koalitionsparteien bekannt, dass sich daran etwas geändert hätte.

Zusatzfrage: Es ist richtig, dass dazu nichts im Koalitionsvertrag steht. Nur Ihr Satz vorhin war ja, dass Sie sagten: Wir müssen nun gucken, wo wir bei den Verbrennern Schadstoffemissionen reduzieren können. - Physikalisch ist das eindeutig. Das würde ein Tempolimit bedeuten. Sind dann nicht diese neu vorgelegten Zahlen, die eine neue dramatische Lage beschreiben, doch Anlass, dass Sie sagen: „Koalitionsvertrag ist das eine. Nun gucken wir aber mal, ob wir nicht dieses Tempolimit als schnell wirkende Maßnahme doch angehen“? Das schließen Sie aus?

Alexandrin: Diese Frage können Sie gerne an die Koalitionspartner richten.

Zusatz: Entschuldigung, der zuständige Fachminister ist doch gefragt!

Alexandrin: Herr Kollege, ich habe gerade versucht, deutlich zu machen - da möchte ich Sie korrigieren -, dass wir versuchen, den Verkehrsbereich zu dekarbonisieren. Dazu treffen wir eine Reihe von Maßnahmen. Die habe ich Ihnen eben aufgezählt. Soweit ich weiß, zählt ein Tempolimit nicht dazu.

Frage: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Spielt bei der Frage nach diesen Überlegungen auch die Studie der Bundesregierung eine Rolle, dass das auch Folgekosten von 900 Milliarden Euro geben könnte, wenn die Klimakrise sofort läuft? Wie wird das mit einberechnet? Die Frage richtet sich natürlich auch an alle anderen, die sich dazu äußern wollen.

Eine zweite Frage an das Bauministerium konkret zum EU-Parlament, das noch einmal die Sanierungspflicht verschärfen möchte. Vielleicht können Sie das vor diesem Hintergrund einordnen.

Migenda: Ich kann mich hier zu einzelnen Berechnungen nicht äußern. Im Übrigen noch einmal der Hinweis: Es erfolgt eine fortlaufende Überprüfung und Bewertung. Dort wird die Datenlage umfassend begutachtet und zugrunde gelegt, und dann werden daraus die Schlüsse gezogen.

Zusatzfrage: Das heißt, das wird mit eingerechnet?

Migenda: Ich weiß jetzt nicht genau, welche Berechnungen Sie meinen. Es wird alles zugrunde gelegt und dann eine umfassende Bewertung vorgenommen.

Steffen: Danke für Ihre Frage insofern, dass ich auch sagen kann: Nicht nur der Verkehrsbereich hat die Ziele gerissen, die das UBA heute vorgestellt hat, sondern auch wir im Gebäudebereich. Wir sind also in dem Sinne - leider, muss man sagen - solidarisch.

Sie sprechen die Richtline über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, kurz EPBD, die gestern im EU-Parlament beschlossen wurde. Diese geht nun in das Trilogverfahren, und am Ende muss sie in einen nationalen Rechtsakt umgesetzt werden, also in den jeweiligen Mitgliedstaaten. Das heißt, das wird noch einige Zeit dauern. Wir werden uns das ganz genau ansehen. Dahinter steht, dass die Energieklassen verbessern werden sollen. Ziel ist die Energieklasse A, also das Null-Emissions-Gebäude. Die Mitgliedstaaten selber legen dann die Sanktionen fest, wenn das nicht eingehalten wird. Diese müssen wirksam und verhältnismäßig sein. Frau Geywitz hat heute im Zuge der UBA-Zahlen gesagt, dass sie gegen einen Sanierungszwang ist. Das kann man auch in dem Kontext sehen.

Haben Sie noch andere Fragen dazu?

Zusatzfrage: Können Sie noch einmal einordnen, was das genau heißt, was sozusagen auf uns zukommt?

Steffen: Das kann ich tatsächlich in dem Sinne noch nicht final machen, weil der ganze Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Das wird wirklich erst am Ende feststehen. Klar ist, dass der größte Teil eigentlich im Bestand saniert werden muss. Das heißt, wir bauen heute neu. Früher war die Effizienzhausklasse eher 55, immer mehr eher 40. Aber der Großteil muss im Bestand erfolgen. Da kommen natürlich einige Dinge auf die Besitzer von Gebäuden zu.

Es gibt durchaus - ich sage es einmal so - Falschmeldungen im Sinne von Sanierungszwang, Enteignung, Nutzungsverbote, die regelmäßig erfreulicherweise durch diverse Medien widerlegt werden. All das wird es nicht geben. Das kann ich hier an der Stelle ganz klar sagen. Wenn es so weit ist, wird es dafür auch entsprechende Fördermaßnahmen geben. Auch seitens der EU ist schon ein riesiges Programm aufgelegt worden, um zu fördern.

Frage: Es wurde mehrfach vom Klimaschutz-Sofortprogramm gesprochen. Helfen Sie mir, wenn meine Erinnerung nicht stimmt. Aber ich glaube, irgendwann im November oder Dezember hieß es, dass sich Herr Habeck und Herr Wissing im März einigen, dann noch einmal ein Treffen ansteht und die letzten Fragen, wie der Verkehrssektor seine Ziele einhalten und erreichen kann, vorgelegt werden. Vielleicht können Sie mir den Stand oder den Zeitpunkt dafür nennen.

Einhorn: Ich glaube, dass die Kollegen alles dazu gesagt haben, was heute dazu zu sagen ist, dass wir als Bundesregierung an dem Klimaschutz-Sofortprogramm arbeiten, aber wie immer und wie üblich hier keine internen Termine und auch keine Zwischenstände verkünden.

Vorsitzender Feldhoff: Herr Alexandrin, wollen Sie einen Zeitpunkt nennen?

Alexandrin: Nein. Ich kann dem nichts hinzufügen, außer, dass wir konstruktiv daran arbeiten.

Frage: Herr Schulte, wie zufrieden ist denn Ihr Haus mit den Vorschlägen des Verkehrsministeriums, jetzt einfach mal die sektorspezifischen Verpflichtungen in Sachen CO2 ruhen zu lassen und wir das alles mal als Gesamtding sehen?

Schulte: Die Sache ist doch klar, und das hat ja der Kollege auch schon ausgeführt: Jeder Sektor muss liefern. Wir sind alle entschieden dahinter. Ich möchte hier keine Tipps an andere Ressorts verteilen, was sie tun müssen oder zu lassen haben.

Zusatzfrage: Aber Sie wollen jetzt nicht leugnen, dass der Verkehrssektor eben nicht liefern möchte? Das ist ja nachweislich so.

Schulte: Ich finde, der Kollege hat gerade ausführlich geschildert, wo der Verkehrssektor versucht, mit großer Energie zu liefern.

Frage: Ich würde gerne von den Ministerien Wirtschaft und Bau wissen, ob man mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz, aber auch mit Blick auf die Gebäuderichtlinie sagen kann, wie hoch zum Beispiel die Förderung für eine Wärmepumpe sein kann, wie hoch das Fördervolumen insgesamt sein kann. Wissen wir da schon mehr?

Einhorn: Da kann ich Ihnen jetzt noch keine Summen nennen. Ich denke, das wird Sie auch nicht überraschen. Wir haben gesagt - und auch der Minister hat das immer betont -, dass die ambitionierten Ziele, die wir dort erreichen wollen, und die Vorschläge, die wir gemacht haben und die jetzt in der Ressortabstimmung sind, natürlich mit entsprechenden Förderungen untermauert werden müssen, sodass vor allem Personen mit mittleren und geringen Einkommen entlastet werden und die Wärmepumpe sozusagen nicht am Geld scheitert und auch niemanden überfordert. Wie das konkret aussieht, wird jetzt im Zuge der Ressortabstimmung besprochen und dann auch darüber entschieden.

Zusatzfrage: Es ist im aktuellen Haushalt noch nicht vorgesehen?

Einhorn: Da laufen jetzt parallel die Haushaltsgespräche. Wir sind dabei, für all das eine Lösung zu finden. Wir werden sie dann verkünden und auch die Zahlen vorstellen, wenn es so weit ist.

Zusatzfrage: Es wird aber eine Förderung geben?

Einhorn: Das habe ich eben gerade gesagt. Ohne Förderung ist es nicht möglich, dass alle die Ziele umsetzen, wie wir sie vorgeschlagen haben, wie wir uns das vorstellen und wie es auch, wie die heutigen Zahlen wieder beweisen, nötig ist. Wir brauchen aber die Anstrengungen der gesamten Gesellschaft. Insofern muss das auch durch Förderung untermauert werden.

Frage: Frau Steffen, Frau Einhorn, bis wann ist damit zu rechnen, dass diese Ressortabstimmung abgeschlossen sein könnte?

Zweitens. Können Sie mir rechtlich erklären, wie, wenn es eine Vorgabe durch den Staat gibt, dass mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien erwirtschaftet werden müssen, dann noch eine Förderung möglich ist, wenn es bereits die Vorgabe ist? Der Staat, so wurde mir gesagt, kann schlecht etwas fördern, was bereits ohnehin Vorgabe ist. Er kann natürlich höhere Ziele fördern. Aber wie kann er fördern, wenn es eine Pflicht ist?

Einhorn: Im Grunde kann ich bei dem bleiben, was ich eben gerade gesagt habe. Wir sind in der Ressortabstimmung, und das Ziel ist, dort schnell gemeinsam voranzukommen und auch schnell die Beschlüsse zu fassen, damit wir in die Umsetzung gehen können. Wie gesagt, auch das Förderregime wird so ausgestaltet sein, dass es greift. Anders macht das ja keinen Sinn.

Vorsitzender Feldhoff: Frau Steffen, Ergänzungen?

Steffen: Keine Ergänzungen.

Zusatzfrage: Dann würde ich diese Frage gerne an das Bundesjustizministeriums stellen und fragen, ob es rechtlich möglich ist, dass es eine Förderung für das gibt, was ohnehin Pflicht ist.

Bönnighausen: Ich kann hier leider nicht jede Rechtsfrage ad hoc beantworten. Es ist ja nicht so, dass alles, wo Recht dranhängt, tatsächlich bei uns im Ministerium läuft. Ich glaube, wenn es um Förderung geht, sind es trotzdem die betroffenen Häuser, die vielleicht grundsätzlich zu Nachfragen antworten können.

Vorsitzender Feldhoff: Dann bitten wir doch, dass sich entweder das Justizministerium oder das Klima- und Wirtschaftsministerium noch einmal der Rechtsfrage annehmen.

Einhorn: Ich habe noch einmal geschaut und könnte ein paar Dinge ergänzen. Sie spielen wahrscheinlich auf die Bundeshaushaltsordnung an.

Zusatz: Genau!

Einhorn: Das hatten Sie vielleicht auch erwähnt. Es ist so, dass es grundsätzlich im zulässigen haushaltsrechtlichen Rahmen möglich ist, auch unter den Bedingungen zu fördern, die Sie gerade genannt haben. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn jeweils ein höher Ambitionsgrad als ordnungsrechtlich vorgegeben erreicht wird oder wenn neben dem Klimaschutz auch weitergehende Ziele – hier zum Beispiel die soziale Abfederung der Bestimmungen – erreicht werden. Beides kann man zum Beispiel so einlösen, dass die Effizienzanforderungen der geförderten Maßnahmen oder eine Einkommensdifferenzierung adressiert werden. Die Einkommensdifferenzierung hatten wir auch schon mal erwogen. Dabei geht es ja genau um die Personen mit mittleren und geringen Einkommen, die besonders unterstützt werden sollen, wo hingegen Personenkreise, die sich die Wärmepumpe im Zweifel leisten können, weniger, geringer oder auch gar nicht gefördert werden. Mit solchen Differenzierungen ist es möglich, unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen weiter zu fördern und eine Förderung zu ermöglichen.

Frage: Ich glaube, bei der Anschaffung von Fotovoltaik-Anlagen wurde die Mehrwertsteuer abgeschafft. Wäre das dann nicht auch eine konsequente Maßnahme bei Wärmepumpen? Das dient ja letztlich einem sehr ähnlichen Zweck.

Einhorn: Wie gesagt, wie konkret wir fördern und unterstützen werden, wird jetzt besprochen. Es wird am Ende Regelungen geben, die dann bürokratiearm und effizient sind und vor allem dem Ziel dienlich sind, so schnell wie möglich im Gebäudebereich zu dekarbonisieren.

Zusatzfrage: Verstehe ich es richtig, dass vor diesem Kriterienkatalog die Abschaffung der Mehrwertsteuer auch für Wärmepumpen sozusagen in den Korb der diskutierten Maßnahmen gehört?

Einhorn: In den Korb der diskutierten Maßnahmen gehört erst einmal alles hinein, was helfen kann und was sich dann als sinnvoll, effizient und am besten erweist.

Frage: Wird dabei Wohneigentum angerechnet? Schließt dann nicht die Tatsache, dass Wohneigentum besteht, womöglich die Fördermöglichkeit aus?

Einhorn: Das ist jetzt schon sehr weit gedacht. Nicht, dass wir nicht so weit denken würden. Aber so weit kann ich jetzt hier noch nicht ausholen, weil wir, wie gesagt, noch im Prozess sind, zu schauen, welche Fördermöglichkeiten es geben wird und wie sich das auf den Einzelfall auswirken wird. Dem kann ich jetzt noch nicht vorgreifen.

Frage: Frage an die Regierungssprecherin und das Bundesfinanzministerium: Wie ist das weitere Vorgehen in den Haushaltsverhandlungen?

Können Sie Berichte bestätigen, dass die SPD eine Haushaltsklausur abgelehnt hat?

SRS’in Hoffmann: Ich kann zunächst ein paar Sätze dazu sagen.

Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, dass er zunächst einmal weitere Gespräche mit Ressortkolleginnen und -kollegen führen wird, bevor es dann in Richtung der Eckwerte des Bundeshaushalts geht. Das ist zunächst einmal das weitere Vorgehen. Wir sind nach wie vor der Ansicht - das war ja letztes Mal auch die Frage -, dass das, was jetzt passiert, nämlich die Verschiebung der Eckwerte, ein durchaus häufig vorkommendes und auch übliches Verfahren ist und keinen Anlass zur Beunruhigung bietet.

Migenda: Dem kann ich mich eigentlich nur anschließen. Wie gesagt, die Eckwerte wurden auch schon vorher verschoben. Es gilt weiterhin das übliche Haushaltsaufstellungsverfahren. Das hatte Frau Kalwey hier am Freitag letzter Woche schon ausgeführt. Im Sommer gibt es den Regierungsentwurf, und dann schließt sich im Herbst das parlamentarische Verfahren an. Es werden Gespräche geführt. Über das hinaus habe ich Ihnen keinen aktuellen Sachstand mitzuteilen.

Zusatzfrage: Was Medienberichte angeht, hat die SPD eine Haushaltsklausur abgelehnt. Ist das richtig?

Migenda: Das ist mir nicht bekannt. Dazu kann ich mich nicht äußern.

SRS’in Hoffmann: Dazu kann ich auch nichts sagen.

Frage: Zwei Fragen zum Ukraine-Krieg. Es gibt die Mitteilung oder die Tatsache, dass es über dem Schwarzen Meer zu einem Zwischenfall zwischen einer amerikanischen Drohne und einem russischen Kampfflugzeug gekommen ist, die wohl kollidiert sind. Frau Hoffmann, Frau Sasse, wie bewerten Sie das? Ist das so dramatisch, wie einige Medien das schildern?

Zweitens gibt es auch wieder Medienberichte, dass es eine russische Strategie oder ein russisches Strategiepapier gibt, vor allen Dingen in erster Linie die Republik Moldau, die sich nach Westen orientieren will, innerhalb weniger Jahre durch diverse Maßnahmen wieder in den russischen Einflussbereich zurückzuholen, ohne jetzt offenbar militärisch zu intervenieren. Wie bewertet die Bundesregierung das?

SRS’in Hoffmann: Zunächst zu dem berichteten Vorfall im internationalen Luftraum über dem Schwarzen Meer: Wir haben das natürlich zur Kenntnis genommen. Aber die Bundesregierung hat dazu keine eigenen Erkenntnisse.

Was die Berichterstattung in Bezug auf Moldau angeht, würde ich gerne noch einmal allgemein darauf verweisen, dass Moldau sicher zu den Ländern gehört, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als unmittelbares Nachbarland der Ukraine sehr stark betroffen sind, was Flüchtlinge angeht, was insgesamt auch die wirtschaftliche Lage des Landes angeht und dass die Bundesregierung im Grunde vom ersten Moment seit dem Beginn des Kriegs auch durch eine frühere Reise der Außenministerin sehr deutlich gemacht hat, wie wichtig es ist, Moldau in dieser Situation zu unterstützen und natürlich auch die europäische Perspektive des Landes zu unterstützen.

Sasse: Ich kann dem eigentlich nur wenig hinzufügen.

Zu dem Drohnenvorfall möchte ich noch darauf hinweisen - vielleicht möchte Frau Krüger das dann noch aus BMVg-Sicht ergänzen -, dass wir im Rahmen der Nato natürlich über den Vorfall informiert worden sind. In Bezug auf alle anderen Ausführungen schließe ich mich der Stellvertretenden Regierungssprecherin an.

Zu Moldau: Frau Hoffmann hat es erwähnt: Die Außenministerin hat sich gemeinsam mit vielen ihrer Kolleginnen und Kollegen sehr frühzeitig für die Unterstützung der Republik Moldau stark gemacht und sie ist auch hingereist. Es gab im vergangenen Jahr - das wissen Sie - mehrere Konferenzen der sogenannten Unterstützungsplattform für Moldau, in denen die teilnehmenden Staaten darüber beraten haben und auch ganz konkrete Maßnahmen ergriffen haben, um Moldau in dieser sehr schwierigen Situation, die Frau Hoffmann dargestellt hat, zu unterstützen. Diese Unterstützung führen wir selbstverständlich fort.

Dr. Krüger: Ich kann dazu vielleicht noch ganz kurz sagen, dass auch uns keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. Ganz grundsätzlich ist es natürlich so, dass es allen Staaten freisteht, den internationalen Luftraum zu nutzen. Wir machen das ja durchaus auch in der Ostsee mit Aufklärungsflügen unserer Seefernaufklärer. Das sage ich nur, um das einmal ganz grundsätzlich einzuordnen. Da sind natürlich jeweils auch das Luftrecht und die Belange aller Verkehrsteilnehmer zu beachten.

Zusatz : Wenn ich Ihnen dreien jetzt so zuhöre, komme ich zu dem Schluss, dass das, was das Schwarze Meer angeht, jetzt erst einmal nur ein bisschen Säbelrasseln ist. Es gibt im Ausland ja durchaus auch Kommentare, die sagen: Wir sind schon sehr besorgt. Das ist jetzt schließlich das erste Mal seit Beginn des Krieges, dass es zu irgendeiner Art direkter Konfrontation der USA und Russlands gekommen ist, auch wenn es nur eine Drohne ist.

SRS’in Hoffmann: Mir ist nicht klar geworden, wem Sie jetzt das Säbelrasseln zugeschrieben haben.

Zusatzfrage: Nicht Ihnen. Andere haben gesagt, das könne gefährlich sein, weil die Geschichte oft bewiesen hat, dass so etwas dann in eine Eskalation hineingerät, obwohl der Anlass relativ gering ist. Diese Sorge teilen Sie also nicht?

SRS’in Hoffmann: Wir teilen natürlich grundsätzlich die große Vorsicht und setzen alles daran, dass sich dieser Angriffskrieg nicht weiter ausweitet, sondern sich auf das bisherige Geschehen, das ja schon schrecklich genug ist, beschränkt. Insgesamt gibt die Situation natürlich Anlass zur Besorgnis; alles andere wäre, glaube ich, naiv.

Frage: Aktuell laufen ja auch die Verhandlungen über das Getreideabkommen zwischen Russland und der Ukraine unter dem Dach der Vereinten Nationen. Wie besorgt ist die Bundesregierung angesichts dessen, dass diese Verhandlungen ein bisschen ins Stocken geraten sind? Wie bewertet die Bundesregierung, dass Russland dieses Abkommen jetzt nur noch um 60 Tage verlängern will und nicht, wie ursprünglich, um, 120 Tage?

SRS’in Hoffmann: Grundsätzlich begrüßen wir zunächst einmal die Bereitschaft beider Länder, dieses Abkommen zu verlängern. Das ist ja immer ein fortlaufender Prozess, und es bedarf immer wieder neuer Anstrengungen, diese Verlängerung auch sicherzustellen. Wir appellieren an die russische Regierung, diese Verlängerung auch über die 60 Tage hinaus zu ermöglichen. Es sollte eigentlich permanent möglich sein, diese Getreideexporte weiter durchzuführen.

Sasse: Vielleicht kann ich noch einige Zahlen und Fakten ergänzen, wenn Sie möchten. Frau Hoffmann hat die grundsätzliche Position der Regierung ja schon dargestellt. Vielleicht noch zur Untermauerung: Nach aktuellen Zahlen sind 345 Millionen Menschen weltweit akut unterernährt. Vor diesem Hintergrund muss man also natürlich auch die Bemühungen um eine Verlängerung der Initiative sehen. Das sind 69 Millionen Menschen mehr als vor Beginn des russischen Angriffskrieges. Dank der Initiative der „solidarity lanes“ der EU konnten seit Kriegsbeginn bis Ende des Jahres 2022 insgesamt mehr als 41 Millionen Tonnen Getreide und Nahrungsmittel aus der Ukraine ausgeführt werden. Das alles ist natürlich Grund dafür, dass wir als Bundesregierung auch in aller Entschiedenheit die Bemühungen des UN-Generalsekretärs unterstützen, diese Initiative zu verlängern. Sie wissen, dass sich das Abkommen nach der bisherigen Regelung am 18. März um 0 Uhr automatisch um weitere 120 Tage verlängert, wenn keine Partei Einspruch erhebt, und auf dieser Grundlage operieren wir jetzt weiter.

Frage: Frau Nübel, damit Sie sich nicht langweilen: Wir hatten gerade den Bundesdatenschützer zu Gast. Meine Frage bezieht sich darauf, in welchem Austausch das Ministerium mit dem Bundesdatenschützer bezüglich der Digitalisierungsstrategie steht, oder wird er irgendwann am Ende wieder sagen „Nein, das passt mir alles nicht“?

Nübel: Zunächst möchte ich kurz sagen, dass ich die PK jetzt nicht selbst verfolgen konnte. Der Minister hat sich aber letzte Woche, als er die Digitalisierungsstrategie vorgestellt hat, unter anderem ja auch zu Gesprächen mit dem BfDI geäußert. Die finden kontinuierlich statt.

Ganz generell kann ich vielleicht noch sagen: Natürlich sind Patientendaten sehr sensible Daten, die unbedingt vor Missbrauch geschützt werden müssen. Die Bundesregierung nimmt den Datenschutz in diesem Bereich daher sehr ernst. Der Minister hat sich, wie gesagt, ja umfassend am letzten Donnerstag dazu geäußert. Ziel der geplanten Gesetzgebung ist es eben, Daten zu schützen, gleichzeitig aber auch die Nutzung im Behandlungsalltag und auch die Nutzung für die Forschung hinsichtlich des Patientenwohls möglich zu machen. Genaue Details dazu werden wir in Kürze vorstellen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Sportministerium. Es gab jetzt die Neuigkeit, dass der Fecht-Weltverband dafür ist, dass russische und belarussische Athleten bei den Olympischen Spielen 2024 in Paris antreten. Kurioserweise hat der Deutsche Fechter-Bund nach Berichten des „Spiegel“ dafür gestimmt. Das ist erstens gegen die Haltung der eigenen Athleten des Deutschen Fechter-Bundes und auch gegen die Haltung der Bundesregierung. Sportministerin Faeser hat ja vor einem Jahr eine Resolution von 34 anderen Ministern aus vier Kontinenten unterschrieben, (in der es darum geht), dass russische und belarussische Athleten an Olympischen Spielen teilnehmen. Wie bewerten Sie jetzt dieses Abweichen des Deutschen Fechter-Bundes?

Beylage-Haarmann: Ich muss ganz kurz schauen, was die Entscheidung des Deutschen Fechter-Bundes angeht. – Ich kann Ihnen sagen, dass das BMI allen Verbänden mitgeteilt hat, dass internationale Wettkämpfe unter Beteiligung russischer oder belarussischer Athleten derzeit nicht förderfähig sind. Das BMI setzt sich mit diesem Vorgehen gegen eine Wiederzulassung von Sportlerinnen und Sportlern aus Russland und Belarus bei internationalen Wettkämpfen ein. Das ist weiterhin die Position des BMI, und die Ministerin hat sich auch immer entsprechend dazu geäußert. Da gibt es keine Änderung.

Zusatzfrage : Aber es ist doch jetzt eigentlich ein krasses Ding, dass sich ein wichtiger deutscher Einzelsportverband gegen die deutsche Position in Sachen russischer und belarussischer Athleten stellt! Ich meine, Frau Faeser hat ja angekündigt, dass Fördermittel zu streichen und zu kürzen sind, wenn es Wettkämpfe mit Russen gibt. Das möchte jetzt aber der Deutsche Fechter-Bund. Kann der also damit rechnen, dass ihm jetzt die Mittel gestrichen werden und gekürzt werden, weil das ja jetzt die logische Folge wäre?

Beylage-Haarmann: Näheres zu diesem konkreten Fall kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Die entsprechenden Medienberichte dazu kommentieren wir nicht. Wir sind mit den Verbänden so im Gespräch, wie ich es Ihnen gesagt habe, und insofern ist die Position klar.

Zusatzfrage : Hat sich die Ministerin denn seit der Entscheidung des Fechterbundes mit den Fechterbundleuten ausgetauscht?

Beylage-Haarmann: Das BMI befindet sich mit allen Verbänden zu diesem Thema im Gespräch, auch mit dem Fechterverbund, die Ministerin selbst in diesem konkreten Fall nicht.

Frage: Frau Hoffmann, wenn ich recht informiert bin, hat die Bundesrepublik auf UN-Ebene für einen Ausschluss russischer Sportlerinnen und Sportler gestimmt. Gilt diese Position noch?

SRS’in Hoffmann: Zunächst einmal würde ich einfach vorausschicken, dass es ja sehr nachvollziehbar ist, dass dieses Thema auf nationaler und internationaler Ebene diskutiert wird, zum Teil auch kontrovers diskutiert wird. Es ist ein schwieriges Thema. Grundsätzlich ist es so, dass die Sportverbände autonom entscheiden und eine eigene Position haben. Die Position der Bundesregierung und natürlich und selbstverständlich auch des Bundeskanzlers hat die Bundesinnenministerin ja deutlich gemacht, und die gilt so.

Zusatzfrage: Gleichwohl sind die Vereinten Nationen die Vereinten Nationen, und wenn die Bundesregierung auf dieser Ebene politisch erklärt, man sei für einen Ausschluss, dann frage ich ja einfach nur, ob diese Position weiterhin gilt. Ist es die politische Haltung der Bundesregierung, dass sie es richtig findet, wenn russische Sportlerinnen und Sportler ausgeschlossen bleiben oder werden?

SRS’in Hoffmann: Die politische Haltung ist das, was die Innenministerin formuliert hat.

Frage: Das IOC bezeichnet russische und belarussische Athleten ja gerne als neutrale Athleten. Reicht das denn aus, um die Förderung trotzdem noch zu ermöglichen? Wäre das quasi eine Möglichkeit, diese Fördereinschränkung zu umgehen?

Beylage-Haarmann: Ich glaube, ich habe die Position gerade dargelegt. Ich kann es noch einmal sagen: Allen Verbänden ist im März 2022 mitgeteilt worden, dass internationale Wettkämpfe unter Beteiligung russischer oder belarussischer Athletinnen und Athleten derzeit nicht förderfähig sind.

Zusatzfrage: Aber was ist dafür ausschlaggebend? Ist dafür ausschlaggebend, wie die Athleten in den Wettkämpfen bezeichnet werden, also das Startland oder die Startnation, oder ist quasi der Pass der Athleten ausschlaggebend?

Beylage-Haarmann: Ich glaube, die Aussage „russische und belarussische Athletinnen und Athleten“ ist eindeutig. Das sind russische und belarussische Athleten. Das ist entscheidend.

Zusatzfrage: Für das IOC ja nicht. Das IOC sagt ja, das seien neutrale Athleten.

Beylage-Haarmann: Sie fragten mich nach der Position des Sportministeriums, und die habe ich vorgetragen.

Frage: Ironie der Geschichte ist, dass der Deutsche Fechter-Bund jetzt sogar noch mehr Unterstützung vom BMI einfordert, weil für Wettbewerbe mit Russen in Deutschland Sicherheiten geschaffen werden müssten, zum Beispiel Visa. Kann der Fechterbund auf Sie bauen?

Beylage-Haarmann: Herr Kollege, ich habe mich dazu jetzt umfassend geäußert. Jetzt tragen Sie weitere Dinge vor. Ich habe keine weiteren Ergänzungen zu machen.

Zusatzfrage: Dann möchte ich es vielleicht einmal beim AA versuchen. Klar, Sie sind jetzt nicht für Sport zuständig, aber die Außenministerin ist für Außenpolitik zuständig, und Sport hat auch eine Außenwirkung. Wie bewertet denn Frau Baerbock, dass deutsche Sportverbände jetzt für Russen bei Olympia und Wettkämpfen sind?

Sasse: Herr Kollege, da muss ich Sie um Verständnis dafür bitten, dass ich den Ausführungen der Kollegin nichts hinzuzufügen habe.

Frage: Ich hätte zwei Fragen an das BMVg. Als Erstes würde ich gerne fragen, ob Sie uns etwas zu den Umständen der Absetzung von General Zorn sagen können.

Krüger: Vielen Dank für die Frage. Wir haben ja soeben eine Pressemitteilung zu den anstehenden Personalwechseln herausgegeben. Den Ausführungen in der Pressemitteilung habe ich nichts hinzuzufügen.

Ich kann das für diejenigen, die es vielleicht noch nicht wahrgenommen haben, gerne noch einmal skizzieren. Sie sprechen ja zum einen den Wechsel der Person des Generalinspekteurs an. Herr Generalleutnant Carsten Breuer wird das Amt des Generalinspekteurs der Bundeswehr antreten. Zum anderen wird die beamtete Staatssekretärin Frau Sudhof von Herrn Ministerialdirigent Nils Hilmer abgelöst. Das können Sie gerne in unserer Pressemitteilung nachlesen.

Zusatzfrage : Ich spielte ein bisschen auf Berichte oder Suggestionen an, dass das irgendwie ein Rauswurf von General Zorn war, der auch etwas überraschend kam. Aber dazu wollen Sie nichts sagen?

Krüger: Das können Sie ja gerne - - - Herr General Zorn hatte sich ja auch schon kurz presseöffentlich eingelassen. Das steht für sich.

Zusatzfrage: Dann geht es noch um die Rüstungsbeschaffung. Die ist ja hier auch ein Thema. Wir hören aus der Industrie in dieser Woche, dass es vor allem an Planbarkeit und festen Zusagen fehlt, wenn die Produktion hochgefahren werden soll. Das hat auch Auswirkungen auf die Lieferung von Material an die Ukraine. Was plant die Bundesregierung denn, um das zu verbessern, damit die Industrie auch wirklich die ganze Munition und das schwere Gerät produzieren kann, das sie und die Ukraine brauchen?

Krüger: Ging die Frage jetzt an das BMVg oder an die Regierung?

Zusatz: Sie sind das Fachministerium.

Krüger: Zur Munition haben wir uns hier in der Regierungspressekonferenz ja auch schon mehrfach eingelassen. Zum einen gibt es natürlich die Munitionsbeschaffung für die Bundeswehr als solche. Dann gibt es ja durchaus auch im Kontext der Unterstützung der Ukraine Überlegungen. Da hatten Sie in den letzten Tagen ja vielleicht auch die Äußerungen unseres Ministers und auch die Vorschläge wahrgenommen, die es dazu im internationalen Raum gibt. Das wird dann sicherlich nächste Woche auch noch einmal bei der Sitzung des RfAB ein Thema sein.

Hinsichtlich der Beschaffung für die Bundeswehr kann ich natürlich auch noch einmal betonen, dass wir auch im letzten Jahr durchaus Beschaffungen auf den Weg gebracht haben. Es ist jetzt also nicht so, dass keine Verträge geschlossen werden. Wir nutzen durchaus auch Rahmenverträge. Viele Dinge müssen in der Beschaffung auch noch einmal durch den Haushaltsausschuss gehen. Darüber berichten wir ja auch jeweils auf unserer Seite. Dort können Sie gut nachlesen, was schon alles beschafft wurde. Allein für dieses Jahr haben wir im Haushalt mehr als 1 Milliarde Euro dafür vorgesehen. Daher wird es auch sicherlich weitere zügige Bestellungen geben. Wir müssen natürlich auch immer das Vergaberecht und das Haushaltsrecht beachten.

Frage: Noch einmal zu der Entlassung: Auch Staatssekretärin Sudhof wird ja versetzt. Die wurde ja von Frau Lambrecht, also Pistorius Vorgängerin, eingesetzt, um eine Bestandsaufnahme zu erarbeiten. Kam die jemals?

Krüger: Zu der Bestandsaufnahme als solcher haben wir uns hier auch schon mehrmals eingelassen. Der Minister hat sich ja auch in einem der letzten Interviews dazu eingelassen. Darin können Sie gerne auch noch einmal nachlesen, wie er sich dazu geäußert hat.

Zusatzfrage: Gab es am Ende ein fertiges Dokument?

Krüger: Zu internen Abläufen, Herr Kollege, und internen Dokumenten werde ich mich hier nicht äußern.

Zusatzfrage: Aber ich hatte das so verstanden, dass es quasi eine bundeswehrweite Bestandsaufnahme gibt, die dann auch mit der Öffentlichkeit geteilt wird. Ist das jetzt nicht mehr der Fall?

Krüger: Ich kann nur noch einmal auf die jüngsten Äußerungen unseres Ministers verweisen. Er hat ja auch schon gesagt, was er da angehen möchte und dass er sich natürlich auch die Strukturen anschaut. Mehr kann ich an dieser Stelle jetzt nicht sagen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Wann rechnen Sie mit der Legalisierung von Cannabis, noch in diesem Kalenderjahr, noch in dieser Legislaturperiode? Können Sie dafür einen zeitlichen Rahmen setzen?

Nübel: Dazu hatte sich mein Kollege ja bereits am Montag ausführlich geäußert. Dazu gibt es jetzt auch keinen neuen Sachstand.

Zusatzfrage RinALDI: Er hatte sich aber nicht zu einem Zeitrahmen geäußert, sondern nur gesagt, dass es noch Abstimmungen gibt. Können Sie das ein bisschen abstecken? Es macht ja doch einen Unterschied aus, ob das noch in diesem Jahr und in dieser Legislaturperiode oder gar nicht kommen wird.

Nübel: Ich kann nur noch einmal wiederholen: Es gibt keinen neuen Sachstand. Wir haben ja Eckpunkte, und diese sind jetzt die Basis für die Pläne zur Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Darüber wird regierungsintern noch beraten, und in Kürze sollen Ergebnisse der Beratung präsentiert werden. Mehr kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.

Frage: Ich hätte noch eine organisatorische Frage zum morgigen Besuch von Herrn Netanjahu, Frau Hoffmann. Von deutscher Seite aus steht da, dass das um 13.30 Uhr im Kanzleramt eine richtige PK sein wird, so wie wir es kennen. Von anderer Seite heißt es, das seien lediglich Statements. Sie sagen also, das wird eine PK, wie wir sie kennen?

SRS’in Hoffmann: Das ist mein jetziger Stand, ja.

Frage: In Israel gibt es gerade Medienberichte, die sagen, dass der Besuch aus Sicherheitsgründen verkürzt wird. Sind irgendwelche Punkte, die die Bundesregierung, also den Kanzler, betreffen, davon betroffen?

SRS’in Hoffmann: Dazu kann ich im Moment nichts sagen.

Zusatzfrage: Können Sie das nachreichen?

SRS’in Hoffmann: Ja.