Bundesgesundheitsministerium beginnt Arbeiten am Klinik-Transparenzverzeichnis

 

 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) drängt darauf, die Vorarbeiten für ein Transparenzverzeichnis mit Versorgungs- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser schnellstmöglich zu beginnen. Dies berichtet das Ärzteblatt und verweist auf ein Schreiben vom BMG an die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den GKV-Spitzenverband sowie den Verband der Privaten Krankenversicherung.

Mit der Vorstellung der geeinten Eckpunkte für eine Krankenhausreform am 10. Juli kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ebenfalls an, dass der Bund einen eigenen Regelungsentwurf zur Leistungs- und Qualitätstransparenz vorlegen möchte (wir berichteten im Newsletter Nr. 14 vom 17. Juli 2023). Ziel sei es, Patientinnen und Patienten über Leistungen und Qualitätsaspekte von Krankenhäusern aufzuklären und besser zu informieren. Um bereits im kommenden Jahr Daten dazu veröffentlichen zu können, soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) nun zügig eine Zuordnung der Krankenhausfälle zu den 60 somatischen Leistungsgruppen nach dem Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen sowie zu den vier ergänzenden Leistungsgruppen - Infektiologie, Spezielle Traumatologie, Spezielle Kinder- und Jugendmedizin und Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie - anhand von Vergütungsdaten erarbeiten, so das Ärzteblatt.

Weiter berichtet das Ärzteblatt, dass das BMG in einem weiteren Schreiben, das neben dem InEK auch an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerichtet sei, näher skizziere, welche weiteren Schritte erfolgen sollen. Auf Nachfrage zum konkreten Zeitplan erklärte das BMG, dass man dem parlamentarischen Ablauf bezüglich der Regelungen zur Transparenzoffensive nicht vorgreifen wolle.

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

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