Bundeskabinett verabschiedet Krankenhaustransparenzgesetz

 

 

Am 13. September hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für das "Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz" (Krankenhaus­transparenzgesetz) beschlossen. Laut Bundesgesundheitsministerium soll damit die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Krankenhaus-Atlas im Internet geschaffen werden, der übersichtlich darstellt, welche Klinik welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet (wir berichteten im Newsletter Nr. 15 vom 14. August 2023).

Das Transparenzverzeichnis soll künftig Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen), vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal im Verhältnis zum Leistungsumfang, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe sowie eine Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level) veröffentlichen, berichtet das Ärzteblatt.

Am 21. September war das Krankenhaustransparenzgesetz in der ersten Lesung im Bundestag. Die Debatte wurde teilweise hitzig geführt. Vor allem Redner von Union, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerieten mit gegenseitigen Vorwürfen immer wieder aneinander, wurde im Nachhinein berichtet.

(Quelle: Ärzteblatt; BMG; Bundestag; TK)

 

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