Pflegestudiumstärkungsgesetz wird Omnibus-Gesetz

 

 

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Pflegestudiumstärkungsgsetz) wollen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Studierenden in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung ermöglichen. Zudem sollen die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden.

Vergangene Woche wurde bekannt, dass das Gesetzgebungsverfahren mit einer Reihe von Änderungsanträgen zu einem Omnibusgesetz ausgeweitet wird. So ist unter anderem vorgesehen, dass die Zahl der Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil auf 15 und für Alleinerziehende auf 30 Tage erhöht wird. Weiterhin soll der Anspruch auf Kinderkranken­geld ohne zeitliche Begrenzung bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes gelten. Für Hybrid-DRG will das BMG unter anderem die Frist zur Auswahl, Prüfung und Anpassung der Leistungen verkürzen. Außerdem sollen die Inhalte des bereits beschlossenen Förderprogramms zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf konkretisiert werden.

(Quelle: Ärzte Zeitung; Bundestag; TK)

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