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Neue Handreichung zur Stärkung des Kinderschutzes

Kind, das ein Hand vor seine Augen hält und die andere Hand von sich wegstreckt

Nordrhein-Westfalen gibt neue Handreichung in die Praxis: Mehr Sicherheit im Umgang mit Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Die Stärkung des Kinderschutzes ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ am 18. November geben fünf Ministerien eine praktische Handreichung heraus. Diese Handreichung unterstützt die beruflich mit Kindern und Jugendlichen befassten Akteure, also Fachkräfte in Kindertagesstätten, Jugendzentren und Beratungsstellen, Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer, Ärztinnen und Ärzte und andere.

17. November 2023

Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach: „Jeder einzelne Fall von sexualisierter Gewalt ist mit großem Leid für das betroffene Kind verbunden. Umso wichtiger ist es, dass die Personen, die beruflich mit Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder konfrontiert werden, durch die Handreichung mehr Sicherheit bekommen.“

„Wirksamer Kinderschutz kann nur als gemeinsam verstandener Auftrag aller Beteiligten gelingen. Fachkräfte im Gesundheitswesen nehmen dabei eine wichtige Rolle ein. Mit ihrer Hilfe kann beispielsweise ein bestehender Verdacht erhärtet und dem betroffenen Kind durch die konsequente Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen schnellstmöglich geholfen werden. Die vorliegende Handreichung leistet hierzu einen wertvollen Beitrag“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

Schul- und Bildungsministerin Dorothee Feller: „Dem Schutz der Kinder und Jugendlichen an unseren Schulen muss unsere ganze Aufmerksamkeit gelten. Schulleitungen und Lehrkräfte, aber auch Fachkräfte für Schulsozialarbeit oder Schulpsychologinnen und Schulpsychologen oder die Beratungslehrkräfte an Schulen haben immer ein offenes Ohr für die Schülerinnen und Schüler. Sie sind nicht nur Wissensvermittler, sondern vor allem auch Vertrauenspersonen. Deshalb ist es gut, dass ihnen jetzt weitere Materialien an die Hand gegeben werden können, die ihnen helfen, in diesen besonders schwierigen Situationen angemessen und schnell zu reagieren.“   

Die Handreichung sensibilisiert ganz konkret und dient im Ernstfall als „Checkliste“, um zum Schutz der Betroffenen eine schnellstmögliche und ganzheitliche Intervention sicherzustellen.

  • An wen kann sich die Fachkraft einer Kindertagesstätte wenden, wenn sie den Verdacht hat, dass ein Kind Opfer sexualisierter Gewalt ist?
  • Wer kann ein Kind schützen, wenn sich dieser Verdacht für eine Ärztin oder einen Arzt im Nachtdienst ergibt?
  • Und welche Behörde greift ein, wenn Jugendliche ihren Lehrerinnen oder Lehrern auf Klassenfahrt anvertrauen, sexuell missbraucht worden zu sein und deshalb nicht mehr nach Hause zu wollen?
  • Welche Aufgaben und Befugnisse haben Jugendamt, Familiengericht, Polizei und Staatsanwaltschaft – und wie arbeiten Jugendamt und Polizei überhaupt zusammen?

Für diese Fragen hält die interdisziplinäre Handreichung „Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Verhütung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ Antworten bereit. Sie gibt einen schnellen Überblick über die ineinandergreifenden Kompetenzen der Behörden und Institutionen im Kinderschutz. Durch das hieraus entstehende Wissen ist eine noch reibungslosere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern, Polizei, Justiz, Schulen und dem Gesundheitssektor möglich.

Die interdisziplinäre Handreichung ist unter Federführung des Ministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern, dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium für Schule und Bildung erstellt worden. Sie ergänzt die auf dem Webportal der Landesregierung (www.kinderschutz.nrw) bereitgestellten Informationen über die Aufgaben und Kompetenzen der Beteiligten in Fällen sexualisierter Gewalt und steht dort unter https://www.kinderschutz.nrw/faktoren zum Abruf oder zum Ausdruck bereit.