Iges-Gutachten zu Rettungsdiensten

Teurer Flickenteppich

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Karl Lauterbach © Hendrik Bensch

Die Diskussion um die Rettungsdienste hat durch ein Papier der Regierungskommission wieder Fahrt aufgenommen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Reform der Notfallversorgung als wichtiges Ziel seiner Amtszeit vorgegeben – angesichts der Größe der Krankenhausreform und der kaum weniger komplexen Strukturen in der Notfallversorgung zweifeln jedoch viele, ob noch genügend Zeit und Energie für dieses Vorhaben vorhanden ist.

Vor diesem Hintergrund hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) eine beim Iges-Institut beauftragte „Analyse bundeslandrechtlicher Rahmenbedingungen des Einsatzes und der Vergütung von Rettungsdiensten“ veröffentlicht. „Mit dem aktuellen Gutachten haben wir einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen der Finanzierung des Rettungsdienstes auf Landesebene“, sagte der ZI-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried.

Finanzierung: Jeder nach seiner Fasson

„Grundsätzlich gilt bei der Finanzierung eine Vollkostenbetrachtung. Dies umfasst auch die Kosten der Ausbildung von Notfallsanitätern. Das Kostendeckungsprinzip hat explizit in 14 von 16 Bundesländern Bestand“, so von Stillfried. Allerdings unterscheide sich die Umsetzung auf Landesebene erheblich. Während etwa in den Bundesländern Hamburg, Berlin und Bremen sämtliche Aufwendungen per staatlicher Gebührenordnung an die GKV weitergegeben werden könnten, sei in den meisten Ländern eine unterschiedlich ausgestaltete Dualität zwischen pauschalen Investitionskostenerstattungen und Nutzungsentgelten je Fahrt zu beachten.

Allerdings eröffnen alle Rettungsdienstgesetze die Möglichkeit, Patienten in eine geeignete Einrichtung zu transportieren bzw. dorthin zu verweisen. Dies könnten künftig neben Krankenhäusern vermehrt auch Arztpraxen sein, die entsprechende Akutfälle in ihre Praxisabläufe integrieren können und sich als Anlaufstellen zur Verfügung stellen. Hierzu existieren bereits in vielen Bundesländern erste Ansätze. Die Weitergabe von erzielten Einsparungen, etwa durch vermiedene Krankenhausbehandlungen, kürzere Bindungszeiten von Rettungswagen oder vermiedene Rettungswageneinsätze gestaltet sich aber nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Berücksichtigung von Investitionen in Verbindung mit restriktiven Regelungen im Sozialgesetzbuch V schwierig.

Rasanter Kostenanstieg für Rettungsdienste

Die Kosten für den Rettungsdienst in Deutschland sind in den letzten Jahren stark angestiegen – 2022 auf insgesamt 8,4 Milliarden Euro. Sie machen damit fast zehn Prozent der Ausgaben für Krankenhausbehandlungen aus.

Ein wesentlicher Ausgabentreiber waren dabei die Einsätze von Rettungswagen. Auf diese entfielen 2022 rund vier Milliarden Euro. 2017 waren es noch 2,3 Milliarden Euro. Das ist ein Kostenanstieg von 75 Prozent in fünf Jahren. Blickt man zurück auf das Jahr 2010, so haben sich die Aufwendungen für den Rettungswagen von damals 1,3 Milliarden Euro sogar nahezu vervierfacht. Der spezifische Kostenanstieg lag im Zeitraum 2010 bis 2022 mit durchschnittlich 9,7 Prozent pro Jahr deutlich über dem der gesamten GKV-Leistungsausgaben (4,3 Prozent).

Einzelheiten des Berichts können Sie hier nachlesen.

Autor

 Jens Mau

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