Bundeskabinett beschließt Digitalgesetze

 

 

Das Bundeskabinett hat am 30. August die Entwürfe für ein "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz) sowie ein "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (GDNG - Gesundheitsdatennutzungs­gesetz) beschlossen (wir berichteten im Newsletter Nr. 13 vom 3. Juli 2023). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach laut Ärzteblatt von einem "dramatischen Durchbruch" und weiter: Man würde nun in Deutschland "eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa aufbauen".

Nach der Verbändeanhörung und der Ressortabstimmung wurden insbesondere am GDNG umfangreiche Änderungen vorgenommen. Unter anderem sollen die Daten von Versicherten künftig besser vor Missbrauch geschützt werden.

Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der Bundesrat im Oktober zu den Gesetzen Stellung nimmt. Im November soll der Bundestag seine Beratungen aufnehmen. Wenn der Bundesrat anschließend zustimmt, könnte das Gesetz voraussichtlich im Februar 2024 in Kraft treten.

"Der Bundesgesundheitsminister hat von einer 'Operation Aufholjagd' gesprochen, und das ist auch das, was wir benötigen", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Bisher kommt die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht bei den Menschen an. Alle Beteiligten müssen nun verstärkt daran arbeiten, dass es mehr Nutzerfreundlichkeit und einen echten Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, aber auch Ärztinnen und Ärzte gibt. Nur dann werden das E-Rezept und die elektronische Patientenakte auch mehr genutzt."

(Quelle: Ärzteblatt; TK)

 

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Im Interview gibt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, einen Überblick über die Inhalte des Digital- sowie des Gesundheitsdaten-nutzungsgesetzes und erläutert, was aus Sicht der TK zu begrüßen ist und was noch fehlt.

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