Krankenhaustransparenzgesetz und Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen

 

 

Das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag vergangener Woche abschließend beraten und im Bundestag beschlossen. Das Gesetz ebnet den Weg für die Einrichtung eines interaktiven Onlineportals, das über das Angebot aller Kliniken bundesweit informiert, darunter auch die konkreten Leistungen, Fallzahlen und Personalschlüssel, sowie zu Komplikationsraten bei ausgewählten Eingriffen (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 18 vom 25. September). Das Transparenzverzeichnis solle Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung für ein Krankenhaus helfen, da bekannt sei, dass es große Unterschiede in der Qualität der Krankenhäuser gebe, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einer Pressemitteilung.

In der Diskussion zur Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern wurde der Punkt Transparenz herausgelöst und als eigenes Gesetz beschlossen. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Ebenfalls wurde im Bundestag das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (Pflegestudiumstärkungsgesetz) beschlossen (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 18 vom 25. September). Die Bundesregierung möchte damit das Pflege­studium attraktiver machen und die Akademikerquote auf zehn Prozent steigern. Zudem sollen die pflegerischen Kompetenzen um heilkundliche Aufgaben erweitert werden.

(Quelle: Ärzte Zeitung; Deutscher Bundestag; dpa; Ärzteblatt; BMG; TK)

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