Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen wollen mit einer neuen Initiative die Zahl der Organspenden erhöhen. Dazu stellten sie im Bundesrat einen Entschließungsantrag vor, mit dem sie die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur sogenannten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht vorzulegen. Nun beraten die Fachausschüsse über die Vorlage.
Bei der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jeder Mensch nach einem Hirntod als Organspender, sofern er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Nach derzeit geltendem Recht muss jeder Mensch hingegen einer Spende zu Lebzeiten ausdrücklich zustimmen. Falls keine schriftliche Erklärung vorliegt, können auch die Angehörigen in seinem Sinne zustimmen.
Erst 2020 hatte der Bundestag ein
Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
beschlossen. Ein Gesetzentwurf für die Widerspruchslösung fand
seinerzeit keine Mehrheit. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)
hatte die Forderung nach einer Widerspruchslösung damals mitgetragen
und begrüßt die neue Länderinitiative.
Minister kritisieren "beschämend niedriges Niveau" bei Organspenden
Die Zahl der Spender gilt in Deutschland seit Jahren als zu niedrig. Im vergangenen Jahr war sie noch einmal deutlich gesunken auf 869 Organspender bundesweit – das waren fast sieben Prozent weniger als 2021. In den ersten vier Monaten dieses Jahres hat sich die Statistik allerdings wieder dem Niveau der Vorjahre angenähert. Von Januar bis April 2023 gab es bundesweit 311 Organspender, zudem konnten 954 Organe für eine Transplantation gemeldet werden.
Aus Sicht der Gesundheitsminister der Länder ist Zahl aber immer noch viel zu gering. Die
Spenderzahlen seien nicht akzeptabel, sagte der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen,
Karl-Josef Laumann (CDU). Derzeit warteten 8.500 Menschen
auf ein Organ. Die geltende Lösung sei damit gescheitert.
Patientenschützer fordern selbstbestimmte Entscheidung
Auch der Gesundheitsminister von Baden-Württemberg,
Manfred Lucha (Grüne), kritisierte, dass die Zahl der Organspenden
seit zehn Jahren auf einem "beschämend niedrigen Niveau" stagniere.
Sein hessischer Amtskollege Kai Klose (Grüne) sagte, dass die
in Umfragen bekundete hohe Spendenbereitschaft im Widerspruch zu den
tatsächlichen Spenden stehe. Deshalb brauche es eine neue Regelung.
Klose verlangte zugleich ein zentrales Register zur Organspende und bessere Strukturen.
Patientenschützer hingegen hatten den Vorstoß der Länder bereits deutlich zurückgewiesen. "An der Idee festzuhalten, dass Schweigen Zustimmung heißt, erweist den Kranken auf der Warteliste einen Bärendienst", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende sei "nur durch neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung möglich".
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen wollen mit einer neuen Initiative die Zahl der Organspenden erhöhen. Dazu stellten sie im Bundesrat einen Entschließungsantrag vor, mit dem sie die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur sogenannten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht vorzulegen. Nun beraten die Fachausschüsse über die Vorlage.
Bei der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jeder Mensch nach einem Hirntod als Organspender, sofern er dem zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Nach derzeit geltendem Recht muss jeder Mensch hingegen einer Spende zu Lebzeiten ausdrücklich zustimmen. Falls keine schriftliche Erklärung vorliegt, können auch die Angehörigen in seinem Sinne zustimmen.