UPD-Gesetz beschlossen

 

 

Am 16. März hat der Bundestag das "Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland" sowie insgesamt 17 Änderungsanträge verabschiedet. Mit der Änderung des Gesetzes wird die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wie geplant als eine Stiftung öffentlichen Rechts verstetigt. Bis zuletzt wurde über die Finanzierung der neuen Stiftung diskutiert. Künftig ist vorgesehen, dass der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) der Stiftung ab dem 1. Januar 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweist. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) können sich weiterhin freiwillig anteilig in Höhe von sieben Prozent an den Kosten der Finanzierung beteiligen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben bis zuletzt an ihrer Kritik am Finanzierungsmodell festgehalten. Die unabhängige Beratung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit aus Steuermitteln zu finanzieren (wir berichteten im Newsletter Nr.5 vom 6. März 2023).

Weiterhin wird ein Stiftungsrat mit insgesamt 15 Personen gebildet. Dieser setzt sich aus den Bereichen Patientenvertretung, Bundesregierung, Parlament, GKV-Spitzenverband und gegebenenfalls der PKV zusammen. Weiterhin sollen in jedem Bundesland künftig regionale Informations- und Beratungsangebote vorgehalten werden. Auch einige fachfremde Änderungen wurden mit dem Gesetz beschlossen. So kommt zum 1. April 2023 die angekündigte Entbudgetierung des "Versorgungsbereichs der Kinder- und Jugendmedizin, die gegenüber Patienten erbracht werden, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben". Weiterhin beschlossen wurden die extrabudgetäre Vergütung von bestimmten Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Änderungen bei den Blutspenderegeln sowie eine Regelung zum Austausch von Arzneimitteln in der Apotheke (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 3 vom 6. Februar 2023).

Damit schließt sich (vorerst) ein Thema, das wir in den vergangenen Jahren in unserem Newsletter intensiv begleitet haben. Diesem Gesetz vorausgegangen waren jahrelange und schwierige Diskussionen um die Unabhängigkeit und den richten Weg der Neuauf­stellung der UPD. Im Jahr 1999 wurde die UPD im Paragrafen 65b als Modellvorhaben ins SGB V aufgenommen. Darauf folgten zwei Modellphasen. Zuständig waren seinerzeit der Sozialverband VDK, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbund Unabhängige Patientenberatung. Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungs­gesetz im Jahr 2016 änderten sich die gesetzlichen Bedingungen. Die UPD gGmbH wurde ausgeschrieben. Seit dem Trägerwechsel der UPD von einem Verbund freier Träger und unabhängiger Patientenberatung zuerst zum privaten Unternehmen Sanvartis im Jahr 2016 sowie dessen Verkauf an die Careforce Sanvartis Holding im Jahr 2018 waren der Eindruck fehlender Unabhängigkeit und Neutralität der Beratung immer wieder Gegenstand von Diskussionen. Kritik erfolgte in den kommenden Jahren von unterschiedlichen Seiten. Bereits im Mai 2021 - noch unter der schwarz-roten Regierungskoalition - wurde eine Neuaufstellung der UPD als Stiftung beschlossen. Dieses Vorhaben wurde von der amtierenden Ampel-Regierung in den Koalitionsvertrag übernommen und mündete nach vielen Diskussionen in einen ersten Gesetzentwurf durch das Bundesgesundheitsministerium im Oktober 2022.

(Quelle: Ärzteblatt; Ärzte Zeitung; BMG; TK)

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