Reform der Notfallversorgung

 

 

Am 13. Februar 2023 wurde die vierte Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zum Thema "Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland - Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen" in einem Pressegespräch des Bundesgesundheitsministeriums vorgestellt. Die Regierungs­kommission empfiehlt den flächendeckenden Aufbau integrierter Leitstellen (ILS) und integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung. Dabei soll die Beteiligung für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und für Krankenhäuser am INZ verpflichtend sein. Weiterhin empfiehlt die Regierungskommission unter anderem den Aufbau eines verpflichtenden einheitlichen Terminbuchungssystems.

In den ILS sollen die beiden Rufnummern 112 und 116 117 künftig zusammengeführt werden. Entweder sollen die Anrufe über die beiden Nummern in der gleichen Leitstelle einlaufen oder getrennte Leitstellen sollen durch feste Strukturen miteinander verbunden sein, sodass ein Rückgriff auf die Strukturen und Ressourcen der jeweils anderen Leitstelle möglich ist. Nach einer telefonischen oder telemedizinischen Ersteinschätzung werden Hilfesuchende in die für sie am besten geeignete Notfallstruktur eingewiesen. Die Ersteinschätzung soll dabei mithilfe eines standardisierten, softwaregestützten Erstein­schätzungs­instruments vorgenommen werden.

Die INZ sollen im Krankenhaus aufgebaut werden. Dort sollen die Notaufnahme des Krankenhauses sowie eine KV-Notdienstpraxis eine gemeinsame zentrale Erstein­schätzungs­stelle haben. An Standorten der Kinderkliniken, die die Voraussetzung des Moduls Notfallversorgung Kinder erfüllen, sollen integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) aufgebaut werden.

Lauterbach erklärte, dass in einer Bund-Länder-Runde zur grundlegenden Krankenhaus­reform Ende Februar die Vorschläge zur Notfallversorgung diskutiert und beraten werden sollen.

"Es ist absolut sinnvoll und notwendig, im Rahmen der Krankenhausreform auch die Notfallversorgung neu zu strukturieren", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung Hamburg. "Die Diskussion ist nicht neu, ebenso wie die nun vorgestellten Vorschläge. Als TK haben wir schon lange dafür plädiert, die beiden Rufnummern in eine gemeinsame Leitstelle zu integrieren und die ambulanten Notfallpraxen sowie die zentralen Notaufnahmen in ausgewählten Kliniken mit einem gemeinsamen Tresen zu betreiben. Durch die zentralen Anlaufstellen wüssten die Patientinnen und Patienten künftig sofort, wo sie Hilfe bekommen. Die für sie bisher oft schwierige Entscheidung in Notfällen - Praxis oder Notaufnahme? - würde dadurch deutlich einfacher."

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium; Ärzteblatt; TK)

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