Bundesratssitzung

 

 

Der Bundesrat hat am 16. Juni dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) der Bundesregierung zugestimmt (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 11 vom 5. Juni). In einer begleitenden Entschließung bewertet die Länderkammer die Maßnahmen jedoch als nicht ausreichend, um die Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen. Die Bundesregierung wird zu weiteren, strukturellen Reformschritten aufgefordert.

Darüber hinaus hält der Bundesrat eine Reform der Notfallversorgung für dringend erforder­lich. Vor diesem Hintergrund bemängelt er, dass der Deutsche Bundestag die Vorgabe für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Ersteinschätzung ohne jede Vorbefassung mit den Ländern geändert hat (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 11 vom 5. Juni). Dies solle im Rahmen einer Gesamtreform der Notfallversorgung revidiert werden. Das PUEG soll zum 1. Juli 2023 in Kraft treten.

In derselben Sitzung forderte der Bundesrat die Bundesregierung ebenfalls dazu auf, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) stärker zu regulieren. Hierfür müsse ein Regu­lierungs­gesetz geschaffen werden, das die Monopolstellung einzelner Träger verhindert. Die Initiative kam von den Ländern Hamburg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. In Hamburg wird das Thema "investorenbetriebene MVZ" schon seit der vergangenen Legislaturperiode diskutiert (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 15 vom 29. August 2022.)

(Quelle: Ärzteblatt; TK; Bundesrat)

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