In seiner Sitzung am 24. November 2023 hat das Plenum im Bundesrat über das Krankenhaustransparenzgesetz abgestimmt. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu erreichen (wir berichteten im Newsletter Nr. 22 vom 20. November 2023). Dieser Empfehlung ist das Plenum nachgekommen. Mit einfacher Mehrheit stimmten die Bundesländer für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
In der zuvor geführten Debatte gab Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach eine Protokollerklärung ab, in der er weitere finanzielle Hilfen für die Kliniken ankündigte. So plane der Bund die Einrichtung eines Transformationsfonds ab 2025, die mögliche Reform der Anpassungswerte der Landesbasisfallwerte zum 1. Juni 2024 oder 1. Januar 2025 und die Berücksichtigung der Belange von ländlichen und strukturschwächeren Räumen in der Krankenhausstrukturreform. Auch Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sprach sich deutlich gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus und warb für das Transparenzgesetz, aber auch die Krankenhausreform insgesamt.
Der Vermittlungsausschuss wird nun das Gesetz beraten. Dafür gibt es kaum Formalien. Finden beide Seiten eine Einigung, müssen Bundesrat und Bundestag noch einmal zustimmen. Einigen sie sich nicht, kann der Bundestag den ursprünglichen Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Koalition erneut beschließen und das Gesetz tritt unverändert in Kraft. Bundestag und Bundesrat werden voraussichtlich am 15. Dezember 2023 zu ihren jeweils letzten Sitzungen des Jahres zusammentreten.
(Quelle: Ärzteblatt; Bibliomed-Manager; TK)
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