Niederlassung Letzte Änderung: 26.02.2024 10:30 Uhr

Neue Haus- und Fachärzte für Nordrhein - KVNO erweitert Fördermaßnahmen auf Stadtteile

Mit ihrem Strukturfonds fördert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) seit 2018 die ambulante Versorgung im Rheinland. Hausärztinnen und Hausärzte, die sich neu in einer Praxis niederlassen, können bis zu 70.000 Euro Fördermittel von der KV erhalten. Nun ist das Programm noch einmal überarbeitet und verfeinert worden.

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© Westend61 / gettyimages

Dadurch sind jetzt auch Förderungen neuer Hausarztstellen gezielt in einzelnen Stadtteilen von nordrheinischen Großstädten möglich. Gefördert werden Stadtbezirke in den Städten Aachen (Brand, Eilendorf, Richterich), Duisburg (Reinhausen, Walsum), Düsseldorf (Stadtbezirke 6, 8, 10), Köln (Chorweiler), Krefeld (Fischeln, West) und Mönchengladbach (Ost, West). Die hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum wird schon seit 2019 auch kleinräumig gefördert.  Hiervon profitieren derzeit die Gemeinden Nörvenich, Vettweiß, Alpen, Dahlem und Much.

"Mit unserem Strukturfonds tragen wir substanziell dazu bei, die wohnortnahe ambulante Versorgung im Rheinland auf einem konstant hohen Niveau zu halten – und das mit nachweislichem Erfolg. Es ist gut, dass wir jetzt auch zielgerichtet in Städtteilen fördern können. Ich hoffe, dass viele junge Kolleginnen und Kollegen das Angebot in Anspruch nehmen, um mit uns gemeinsam die ambulante Versorgung zu stärken", sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO. 

Unterstützung auch für die fachärztliche Versorgung

Neben der hausärztlichen Versorgung werden im laufenen Jahr weiterhin einzelne Facharztgruppen über den Strukturfonds gefördert. Konkret können sich so neue Kinder- und Jugendärzte für den Kreis Oberberg und Nervenärzte für den Kreis Kleve auf eine Förderung bewerben. Dies gilt auch für niederlassungsinteressierte Rheumatologen in den Regionen Aachen, Kreis Heinsberg und Kreis Euskirchen sowie Köln, Rheinisch-Bergischer Kreis und Rhein-Erft Kreis.

Förderung von Substitutionsbehandlung

Mit Fondsmitteln unterstützt werden auch 2024 Ärztinnen und Ärzte, die ein zusätzliches Angebot an substitutionsgestützten Behandlungen (Behandlung von drogenabhängigen Menschen) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung anbieten. „Wir bezuschussen den Erwerb der Zusatzbezeichnung ‚Suchtmedizinische Grundversorgung‘ mit einmalig 1.000 Euro ab der ersten Behandlung und gewähren in ausgewiesenen Fördergebieten eine Anschubfinanzierung – z. B. wenn man Equipment für die Einrichtung eines Substitutionsangebots benötigt“, ergänzt Dr. med. Carsten König, stellvertretender Vorsitzender der KVNO.  Je nach Anzahl der behandelten Patienten kann somit eine Förderung zwischen 1.000 und 5.000 Euro erfolgen.

Liste der Fördergebiete aktualisiert

Turnusgemäß ist die Liste der gesamten Fördergebiete in Nordrhein zum Jahreswechsel aktualisiert worden. Grundlage dafür ist die regelmäßige Analyse des jeweiligen Versorgungsstands sowie der Altersstruktur der vor Ort praktizierenden Ärztinnen und Ärzte durch die KVNO.

Nächste „Landpartie“ am 2. März in Gummersbach

Um Ärztinnen und Ärzte ebenso gezielt in eine der Förderregionen des Strukturfonds zu vermitteln, veranstaltet die KVNO am 2. März in Gummersbach erneut ihre „Landpartie“. Hierbei können sich Medizinerinnen und Mediziner über Wege in die eigene Niederlassung, Fördermaßnahmen und die unterschiedlichen Praxisformen informieren. Ebenso werden Niederlassungsberaterinnen und -berater der KVNO dann intensiv Werbung für eine ärztliche Tätigkeit im Oberbergischen Kreis betreiben. Dort zählen die Bereiche Bergneustadt, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht,Reichshof, Waldbröl und Wiehl zu den Fördergebieten.

Weitergehende Informationen zum Strukturfonds sowie eine Übersicht der einzelnen Förderregionen für das erste Halbjahr 2024 finden Sie unter und www.arzt-sein-in-nordrhein.de.

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Thomas Petersdorff

KV Nordrhein
Pressereferent

Telefon +49 211 5970 8109
E-Mail presse@kvno.de