Seit mehr als einem Jahr liegen Vorschläge für einen Umbau der stationären Versorgungsstrukturen in Deutschland auf dem Tisch. Die Umsetzung ist zum Jahreswechsel ins Stocken geraten. Die Fronten zwischen Bund und Bundesländern scheinen verhärtet, seitdem der Bundesgesundheitsminister die Umsetzung der Krankenhausreform an das Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) geknüpft hat. Der Bundesrat schickte das KHTG Ende November in den Vermittlungsausschuss (wir berichteten im Newsletter Nr. 23 vom 4. Dezember 2023). Nun wurde bekannt, dass die Sitzung von einem informellen Gremium aus Bund und Ländern vorbereitet werden soll. Der Vermittlungsausschuss soll dann am 21. Februar zusammentreten. Deutlich später als geplant, urteilt das Ärzteblatt. Damit platzte der ursprüngliche Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), das Gesetz am vergangenen Freitag abschließend im Bundesrat zu beraten. Die nächste Bundesratssitzung findet am 22. März statt, in der das KHTG beschlossen werden könnte. Demnach sollen dann Patientinnen und Patienten in Deutschland vor einer Klinikbehandlung ab dem 1. Mai online das bestgeeignete Krankenhaus aussuchen können, so Lauterbach.
Überraschend kündigte Lauterbach vergangene Woche an, dass die eigentliche Krankenhausreform mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) "in der Spur" sei und dass er die Krankenhausreform zur Not auch ohne die Länder auf den Weg bringen werde. Der Gesetzentwurf sei so angelegt, dass es nicht der Zustimmung im Bundesrat bedürfe, und er solle am 24. April im Bundeskabinett beraten werden, so der Bundesgesundheitsminister.
In einem Artikel im Hamburger Abendblatt sagte Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: "Die Krankenhäuser müssen sich verändern, sie sind schon auf dem Weg dahin. Aber da geht noch mehr."
(Quelle: Zeit.de; Ärzteblatt; Ärzte Zeitung; Hamburger Abendblatt; TK)
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