Techniker Krankenkasse
TK spezial

Nordrhein-Westfalen

Nr.14 | 02.04.2024

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das E-Rezept ist in der Praxis - und in der Apotheke - angekommen, allen Unkenrufen zum Trotz. Für eine komfortable Nutzung muss das E-Rezept in die Apps der Krankenkassen integriert werden. Denn allein die TK-App wurde mittlerweile sechs Millionen Mal heruntergeladen.

Deshalb hat die TK bei der Gematik die Zulassung für die Integration des E-Rezepts in die TK-App beantragt.

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Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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E-Rezept-Integration: TK beantragt Zulassung bei der Gematik

 

 

Die Techniker Krankenkasse (TK) hat die Zulassung für die Integration des elektronischen Rezepts (E-Rezept) in die TK-App bei der Gematik beantragt. Voraussetzung für den Antrag war das Inkrafttreten des neuen Digitalgesetzes, das Krankenkassen die Möglichkeit bietet, die E-Rezept-Funktion in ihre Apps einzubinden.

Dies bringt die TK nach der Genehmigung durch die Gematik schnellstmöglich auf den Weg. "Mit der E-Rezept-Integration wird den Versicherten künftig ein weiterer volldigitaler Einlöseweg zur Verfügung stehen, bei dem sie jederzeit ihre Verordnungen selbst einsehen können", sagte Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK.

Die Einbindung des E-Rezepts in die TK-App ist für das zweite Quartal geplant. Aktuell haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, ihre E-Rezepte mit ihrer Gesundheitskarte, einem Papierausdruck oder mit der E-Rezept-App der Gematik einzulösen. Die App nutzen jedoch bisher nur wenige Patientinnen und Patienten.

Da viele Versicherte die App ihrer Kasse schon auf dem Handy hätten, sei es sinnvoll, die E-Rezept-Funktion dort zu integrieren. "Dann haben die Versicherten alles an einem Ort und können die Vorteile des E-Rezepts wie weniger Papier und eine Übersicht der ausgestellten Rezepte nutzen", betonte Baas. Die TK-App wurde bereits über sechs Millionen Mal heruntergeladen.

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NRW und Belgien wollen beim Rettungsdienst enger zusammenarbeiten

 

 

Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und der Vize-Ministerpräsident und Minister für Gesundheit und Soziales, Raumordnung und Wohnungswesen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (Ostbelgien), Antonios Antoniadis, haben in Aachen eine Absichtserklärung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rettungsdienst unterzeichnet.

Das Ziel sei es, den wechselseitigen Einsatz der Rettungsdienste zukünftig zu vereinfachen. Falls es erforderlich sei, würden das Königreich Belgien und das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) auf die Festlegung einer geeigneten Rechtsgrundlage hinwirken, um die Nachhaltigkeit dieser Zusammenarbeit in den betreffenden Kompetenzbereichen zu gewährleisten, Teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit. Für die weiteren Arbeiten soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe gegründet werden.

 

Ärztevereinigungen in Westfalen-Lippe fordern stärkere Patientensteuerung bei Notfällen

 

 

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) fordern eine konsequente Patientensteuerung in der ambulanten und stationären Notfallversorgung. Die ambulante und stationäre Notfallversorgung sowie der Rettungsdienst werde nicht immer und nicht von jedem so in Anspruch genommen, wie dies medizinisch sinnvoll sei und es den zur Verfügung stehenden Ressourcen gerecht werde, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier zur sektorenübergreifenden Notfallversorgung.

Für eine anforderungsgerechte Notfallversorgung seien keine grundlegenden Strukturveränderungen notwendig. Vergleichsweise geringe Anpassungen müssten allerdings konsequent umgesetzt werden, um eine tatsächliche Steuerung der Inanspruchnahme von Notfallstrukturen zu erreichen, erklären ÄKWL und KVWL.

Dazu müsse die von den Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen betriebene Patientenservice-Hotline 116 117 stärker bekannt gemacht werden. Der Patientenservice 116 117 habe eine entscheidende Lotsenfunktion. "Die richtige Patientensteuerung ist unabdingbar, damit die vorhandenen Ressourcen zielgerecht in Anspruch genommen werden", sagte der Vorstandsvorsitzende der KVWL Dr. Dirk Spelmeyer.

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DMP Osteoporose startet in Westfalen-Lippe zum 1. April 2024

 

 

In Westfalen-Lippe startet zum 1. April 2024 das Disease-Management-Programm (DMP) Osteoporose. Damit werden Patientinnen und Patienten sektorenübergreifend und leitliniengerecht betreut. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) und die gesetzlichen Krankenkassen haben eine Vereinbarung für das strukturierte Behandlungsprogramm geschlossen. Damit existiert in NRW ab April ein flächendeckendes Angebot.

DMP's sollen eine sektorenübergreifende, systematische Versorgung für chronisch kranke Menschen ermöglichen. Das Programm zielt darauf, das Fortschreiten der Erkrankung zu verhindern, Stürze und damit einhergehende Frakturen zu vermeiden, die Beweglichkeit zu erhalten und zu verbessern sowie Schmerzen zu reduzieren. Die Teilnehmenden werden im Rahmen des Programms besonders darin geschult, wie sie neben der medikamentösen Therapie zum Erhalt ihrer Mobilität und Lebensqualität beitragen können.

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vdek NRW erhält über eine halbe Million Euro zurück

 

 

Die Ersatzkassen (vdek) in NRW waren bei der Verfolgung von Abrechnungsbetrug im Jahr 2023 erneut erfolgreich: Sie haben im vergangenen Jahr deutlich über eine halbe Million Euro von Pflegediensten sowie Heil- und Hilfsmittelerbringern wegen falscher Abrechnungen und anderer Manipulationen zurückerhalten.

Insgesamt 40 Fälle wurden 2023 in NRW untersucht und abgeschlossen. Der Verdacht der Manipulation bestätigte sich in 33 Fällen. Bei sechs der bestätigten Fälle wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, da sich zudem der Verdacht auf eine strafbare Handlung ergeben hat. "Die erneut hohe Rückforderungssumme zeigt, wie stark Abrechnungsbetrug zu Lasten der Versicherten geht", sagte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in NRW. Der vdek fordert, dass in NRW – wie bereits in anderen Bundesländern – Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden.

Im Mittelpunkt der Überprüfungen standen ambulante Pflegedienste in NRW, auf die 83 Prozent der Überprüfungen entfielen. Dabei forderten die Ersatzkassen über 440.000 Euro zurück. Schwerpunkte der festgestellten Fehlabrechnungen betrafen den Einsatz von nicht ausreichend qualifizierten Kräften und den Bereich der zeitgleichen Leistungserbringung.

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Ruhr-Universität Bochum erprobt mobiles Forschungslabor

 

 

Das Forschungs- und Behandlungszentrum für psychische Gesundheit (FBZ) der Ruhr-Universität Bochum hat ein mobiles Forschungslabor in Betrieb genommen. Die neu gewonnene räumliche und zeitliche Flexibilität ermögliche es, die Aussagekraft von Studien zu verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur psychologischen Forschung zu leisten, sagte die Direktorin des FBZ Prof. Dr. Silvia Schneider.

Bisher würden klinische Studien in der Psychologie vor allem Teilnehmende aus der Mittelschicht erreichen. Verzerrte Forschungsergebnisse können die Folge sein. Durch Hausbesuche mit dem mobilen Labor lasse sich der zeitliche Aufwand bei Studien etwa für Familien mit Kindern deutlich verringern. "Wir können damit psychische Gesundheit über die Lebensspanne noch besser untersuchen – ebenso wie den Zusammenhang zwischen psychischen Störungen und sozioökonomischem Status", erläuterte Schneider.

Das "Fragen-über-Fragen-Mobil" sei mit modernster Technik ausgestattet: Es bringe alle am FBZ angesiedelten Labortypen in einem Fahrzeug zusammen und ermögliche neben der Verhaltensbeobachtung auch die Messung körperlicher Reaktionen. Finanziert wurde das Labor mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Landes NRW.

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Ärztekammer Westfalen-Lippe: Mehr soziale Unterstützung für chronisch kranke Kinder und Jugendliche

 

 

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert eine bessere Versorgung von chronisch kranken Kindern und Jugendlichen. Für eine angemessene medizinische Versorgung müsse die flächendeckende ambulante und stationäre Versorgung sichergestellt und mit ergänzenden Angeboten aus dem sozialen Bereich sinnvoll vernetzt werden.

Erkrankungen jeder Altersgruppe seien nie ausschließlich biologische Störungen, sagte Kammerpräident Dr. Hans-Albert Gehle. "Sie umfassen ebenso Psyche und Sozialstatus, nicht nur der erkrankten Kinder, sondern auch der Familien. Mit der Diagnose einer chronischen Erkrankung steht daher die gesamte Familie vor einer großen Herausforderung." In Deutschland leidet nach Aussage der ÄKWL rund jedes fünfte Kind unter 18 Jahren an einer chronischen Erkrankung.

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Personalia

 

Ute Repschläger bleibt Vorsitzende des Bundesverbandes selbstständiger Physiotherapeuten

 

 

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten mit Sitz in Bochum hat auf seiner Jahreshauptversammlung Ute Repschläger als Vorstandsvorsitzende im Amt bestätigt. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Brigitte Heine-Goldammer sowie als weiterer stellvertretender Vorsitzender Jan Neuer gewählt.

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Termine

 

Donnerstag, 11. April 2024, 18:00-19:30 Uhr, Düsseldorf: Männergesundheit

 

 

"Was kann Mann machen? Prävention und Versorgung männerspezifischer Erkrankungen", RoundTable-Reihe des Instituts für Gender-Gesundheit e. V. gemeinsam mit dem iX-Institut für Gesundheitssystem-Entwicklung; Techniker Krankenkasse Landesvertretung Nordrhein-Westfalen, Bismarckstraße 101, 40210 Düsseldorf; Referenten: Priv.-Doz. Dr. med. Tobias Jäger (Deutsche Gesellschaft für Mann und Gesundheit e.V), Olaf Theuerkauf (Stiftung Männergesundheit). Anmeldung erforderlich unter: M.Kloepfer@institut-fuer-gender-gensundheit.de

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