Der TK-Verwaltungsrat hat die unzureichende Nutzerfreundlichkeit des E-Rezepts thematisiert. Für dieses digitale Angebot, ursprünglich gedacht, um den Verordnungsprozess zu vereinfachen, muss aktuell eine separate App der Gematik heruntergeladen werden.
Deutlich leichter wäre es, wenn sich die Versicherten über die bereits bekannten und vertrauten Apps ihrer Krankenkassen einloggen könnten, erklärte das TK-Gremium. Die TK-App beispielsweise verzeichnet rund fünf Millionen Downloads und hat sich seit 2017 als Service-App rund um die Gesundheit ihrer Versicherten bewährt.
Im Sinne der Versicherten hat der TK-Verwaltungsrat die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Schnittstelle zum E-Rezept im Sozialgesetzbuch zu verankern. Nur so könne die Regierungskoalition ihr Ziel erreichen, E-Rezepte bevölkerungsweit zum Standard in der Arzneimittelversorgung zu machen.
Kritik übte der TK-Verwaltungsrat auch an dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), der den Beitragszahlenden versicherungsfremde Leistungen in Rechnung stellt.
Das Vorhaben ignoriere die bereits bestehenden, umfassenden Angebote für gesetzlich Versicherte, so die Resolution des TK-Verwaltungsrats. "Wir setzen uns dafür ein, dass die Beiträge unserer Versicherten verantwortungsvoll verwendet werden. Wenn die Bundesregierung eine zusätzliche und über die unmittelbaren Themen der Krankenversicherung hinausgehende Beratung anbieten möchte, so ist diese außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung zu organisieren", sagte der alternierende Vorsitzende des TK-Verwaltungsrats Dieter F. Märtens.
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