Bis Ende des Jahres sollen alle Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen (NRW) ihre Feststellungsbescheide bekommen. Auf dieser Basis können sie dann ihr künftiges Leistungsangebot ausrichten, teilte das Landesgesundheitsministerium mit.
Sein Ministerium habe die Krankenhäuser, die Krankenkassen, die Kommunen und die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung darüber informiert, wie das Gesundheitsministerium die Anträge der Kliniken zu vier Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung bewertet, erläuterte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Mitte Juni 2024 soll eine zweite Anhörung folgen, in der alle Beteiligten über die Planungen für die weiteren 60 Leistungsgruppen informiert werden. Dort wird es zu teilweise sehr deutlichen Konzentrationen kommen müssen, beispielsweise bei komplexen Krebsbehandlungen, teilte das Ministerium mit. Die betroffenen Einrichtungen und Institutionen würden dann noch einmal die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen.
Eine bundeseinheitliche Lösung, wie sie die Krankenhausreformpläne von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorsehen, lehnt Laumann ab. "Man kann nicht über die deutschen Krankenhäuser eine Bundesschablone legen, weil die Krankenhausstrukturen in den Regionen sehr unterschiedlich sind", sagte er dem WDR.
Für die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans will das Land rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, kündigte Laumann an.
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