Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) vorgeworfen, sein Versprechen gebrochen zu haben, dass er über den Reformentwurf des Bundes mit den Ländern auf Augenhöhe verhandeln und gemeinsam beschließen werde.
"Das ist nicht besonders vertrauenswürdig und stößt die anderen Länder ebenfalls vor den Kopf", zitiert die Deutsche Presseagentur Laumann, der den Bundesgesundheitsminister aufforderte, sich zu entscheiden: "Will er eine Krankenhausreform umsetzen, die quasi alleine unter wissenschaftlichen Laborbedingungen entworfen worden ist, oder will er die Expertise der Praktiker mit einbeziehen?"
Nordrhein-Westfalen (NRW) habe bereits auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens alle wichtigen Akteure mit einbezogen, etwa die Krankenhausgesellschaft, die Ärzte und die Pflege. Alle stünden hinter der Reform. NRW habe weiterhin großes Interesse am Gelingen beider Krankenhausreformen - "und wir sind überzeugt, dass beide Reformen gut miteinander kompatibel sind", sagte Laumann.
In einem Schreiben an den SPD-Fraktionsvorsitzenden im NRW-Landtag Thomas Kutschaty hat der Verband der Ersatzkassen in NRW im Namen der AOKen Rheinland-Hamburg und Nordwest, dem BKK-Landesverband, der IKK classic, der Knappschaft, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie der Krankenhausgesellschaft NRW die Forderung nach einem "faktischen Stopp der Krankenhausrahmenplanung" in NRW kritisiert.
Das würde den notwendige Reformprozess in NRW und im Bund unnötig verzögern und sei "dem Ziel einer zukunftssicheren und angemessenen" Krankenhausversorgung abträglich". Die Landesregierung habe zugesagt, sich im Bund dafür einzusetzen, dass der neue Rahmenplan inhaltlich anschlussfähig mit den auf Bundesebene diskutierten Strukturen werde, heißt es in dem Brief. Für die Umsetzung seiner Planungen braucht der Bund die Zustimmung der Länder.
Die Gesundheitsministerien in Bayern und Schleswig-Holstein haben gemeinsam mit NRW ein Gutachten bei dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg in Auftrag gegeben, um die Pläne der Bundesregierung für eine Reform der Krankenhausvergütung auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen.
|