Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder hat am 30. April eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) abgegeben und darin umfangreiche Änderungen am vorliegenden Entwurf gefordert. Insbesondere Fragen zur Zustimmungspflicht des Gesetzes, zu den Fristen der Umsetzung sowie zur neuen Vergütungssystematik erneuerten die Länder ihre grundlegend kritische Haltung.
"Es besteht Einigkeit unter allen Ländern, dass das Bundesgesundheitsministerium rasch umfassende Änderungen am Gesetzentwurf vornehmen muss. Die Einstimmigkeit verdeutlicht eindrucksvoll, dass parteipolitische Erwägungen hier für die Länder irrrelevant sind; es geht um die Sache. Bisher sind weder die Ausgestaltung der gewünschten Vergütungssystematik noch deren Auswirkungen klar. Auch ist die Finanzierung bedarfsnotwendiger kleiner Krankenhäuer unzureichend berücksichtigt. Zudem enthält der Entwurf ökonomische Fehlanreize, die versorgungsgefährdend sind", erklärte die diesjährige GMK-Vorsitzende und Ministerin für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, Prof. Kerstin von der Decken.
"Die Reform nähert sich immer mehr dem Kipppunkt, an dem keine Reform das kleinere Übel ist", kommentiert Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, den Entwurf des KVHHG. "Das ursprüngliche Ziel, flächendeckend mehr Qualität durch sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Kliniken zu schaffen, gerät mehr und mehr in den Hintergrund. Stattdessen entstehen immer mehr Kostenfallen für die Beitragszahlenden: Beim Transformationsfonds sollen sie mit 25 Milliarden Euro einspringen, großzügige Zuschläge sollen hunderte Millionen Euro kosten, und wenn die Einzelfallprüfung bei der Abrechnung wegfällt, wird es noch viel teurer. Während heute das sinnvolle Prinzip gilt, dass bei auffälligen Rechnungen genauer hingeschaut wird und bei Falschabrechnung weniger bezahlt werden muss, soll künftig nur noch per Stichprobe geprüft werden", so Baas weiter.
(Quelle: GMK; aerzteblatt.de; TK)
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