In den vergangenen zwei Wochen wurden mehrere Referentenentwürfe aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekannt. Den Anfang machte der Entwurf zur lang angekündigten Apothekenreform als "Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (ApoRG)". Ziel ist es, die Arzneimittelversorgung mittel- und langfristig flächendeckend sicherzustellen. So sieht der Entwurf unter anderem Honoraranreize für Apotheken im ländlichen Raum sowie die vereinfachte Gründung von Zweigapotheken oder die Öffnung von Apotheken ohne Präsenzpflicht einer Apothekerin beziehungsweise Apotheker vor. Am 25. Juni soll die Verbändeanhörung stattfinden, die Beschlussfassung im Kabinett ist für den 17. Juli vorgesehen, berichtet die DAZ.
Weiterhin wurde ein überarbeiteter Referentenentwurf zur Konzentration der Präventionsaufgaben im "Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin" (BIPAM) bekannt. Im Vorfeld erklärte das BMG, dass man die Kritik an den ersten Entwürfen aufgenommen habe. Das BIPAM soll künftig die Gesundheitsberichterstattung des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen und die Krebsregisterdaten führen, berichtet das Ärzteblatt. Hierfür muss die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Teilen des RKI fusionieren. Das neue Bundesinstitut soll zum 1. Januar 2025 eingerichtet werden.
Das sogenannte "Gesunde-Herz-Gesetz (GHG)" soll helfen, kardiovaskuläre Erkrankungen zu bekämpfen. Der Referentenentwurf sieht unter anderem Herzchecks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor, aber auch Untersuchungen im Kindes- und Jugendalter. Etwa um herauszufinden, ob erbliche Gründe für Fettstoffwechselstörungen vorliegen. Auch Medikamente zur Raucherentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels (Statine) sollen öfter verschrieben werden können. Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK, sagte in einer Pressemitteilung: "Das Herzgesetz packt das Problem nicht bei der Wurzel. Den eigentlichen Präventionsgedanken, nämlich Ursachen und Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen strukturiert und nachhaltig anzugehen, sucht man bisher vergeblich. Etablierte Präventionsansätze wie Bewegung, Ernährung oder Entspannung bleiben außen vor. Stattdessen besteht das Herzgesetz aus vielen fraglichen Einzelmaßnahmen, die jedoch bei der Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einen Schritt zu spät ansetzen."
Zu guter Letzt überraschte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Länder sowie auch die Vertreter der Regierungsfraktionen im Bundestag mit der Ankündigung, dass die Reform des Rettungsdienstes im parlamentarischen Verfahren in die Notfallreform integriert werden soll, berichtet das Ärzteblatt. Michael Weller, Abteilungsleiter "Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung" im BMG, erklärte auf Anfrage, aufgrund der Bundestagswahlen 2025 müssten die Gesetzentwürfe nun zügig ins Bundeskabinett. Was im September oder Oktober diesen Jahres nicht in erster Lesung im Bundestag behandelt werden könne, habe kaum Realisierungschancen, so Weller. Er räumte zwar ein, die geplante Reform der Rettungsdienste sei "ein dickes Brett", das BMG bereite aber dafür eine Trennung der medizinischen Leistung und des Transports gut vor. Geplant sei, dass die medizinischen Leistungen der Rettungsdienste künftig über das Sozialgesetzbuch V bundeseinheitlich abgerechnet werden können.
(Quelle: Ärzteblatt; Tagesspiegel Background; DAZ; BMG; TK)
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