Am 17. April 2024 hat erneut ein Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform stattgefunden. Im Vorweg hatte Hamburgs Sozialbehörde gemeinsam mit den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern Verbesserungen am Entwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) gefordert. Nach dem Gespräch trat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer und den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und -sprechern der Ampelfraktionen im Bundestag vor die Presse - es würde um Konsens gerungen, schreibt das Ärzteblatt. Ein Gutachten - in Auftrag gegeben von den Bundesländern Bayern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg - stellt erneut die Zuständigkeit des Bundes bei der Krankenhausreform infrage.
"Die Reform nähert sich immer mehr dem Kipppunkt, an dem keine Reform das kleinere Übel ist", kommentiert Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), den Entwurf des KVHHG. "Das ursprüngliche Ziel, flächendeckend mehr Qualität durch sinnvolle Arbeitsteilung zwischen den Kliniken zu schaffen, gerät mehr und mehr in den Hintergrund. Stattdessen entstehen immer mehr Kostenfallen für die Beitragszahlenden: Beim Transformationsfonds sollen sie mit 25 Milliarden Euro einspringen, großzügige Zuschläge sollen hunderte Millionen Euro kosten, und wenn die Einzelfallprüfung bei der Abrechnung wegfällt, wird es noch viel teurer. Während heute das sinnvolle Prinzip gilt, dass bei auffälligen Rechnungen genauer hingeschaut wird - und bei Falschabrechnung weniger bezahlt werden muss, soll künftig nur noch per Stichprobe geprüft werden", so Baas weiter.
Lauterbach kündigte auf der Pressekonferenz an, dass das KHVVG am 8. Mai 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet werden solle. Eine erste Lesung im Bundestag solle noch vor der Sommerpause erfolgen.
(Quelle: NDR; Sozialbehörde; Ärzteblatt; TK)
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