Am 15. Mai hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Nach nunmehr fast zweijähriger Beratung nimmt das Vorhaben damit den ersten Schritt im Gesetzgebungsverfahren (wir berichteten zuletzt im Newsletter Nr. 10 vom 13. Mai 2024). Während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einer anschließenden Pressekonferenz betonte, dass der heutige Tag ein sehr guter Tag für die Patientinnen und Patienten in Deutschland - aber auch ein guter Tag für Krankenhäuser selbst - sei, sorgte der Beschluss für Kritik von allen Seiten, so das Ärzteblatt. Unter anderem hat der Bundesrechnungshof ein Gutachten auf seiner Homepage veröffentlicht. Darin wird unter anderem die Finanzierung des geplanten Transformationsfonds und die Verteilung der Mittel kritisiert.
Das KHVVG ist als zustimmungsfreies Gesetz geplant, sodass die Bundesländer im Bundesrat nicht zustimmen müssen. Einige Bundesländer äußerten dazu bereits Kritik und drohten sogar mit einer Klage gegen das Gesetz. Nach dem Beschluss im Bundeskabinett überraschte einen Tag später die Aussage aus dem Bundesjustizministerium (BMJ), dass die juristische Prüfung der Krankenhausreform noch nicht abgeschlossen sei, berichtet das Ärzteblatt. Wegen der vom Bundesgesundheitsministerium vorgebrachten Eilbedürftigkeit habe das BMJ dem Kabinettsbeschluss dennoch zugestimmt. Die abschließende Prüfung solle erst während des parlamentarischen Verfahrens folgen.
In Hamburg und den angrenzenden Bundesländern werden derweil schon mögliche Auswirkungen der Krankenhausreform diskutiert. Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer hatte kürzlich im Hamburger Abendblatt gefordert, dass sich die Nordländer enger bei der Krankenhausplanung abstimmen müssten und dass sich die Nachbarbundesländer an den Hamburger Krankenhausinvestitionskosten beteiligen sollen (wir berichteten im Newsletter Nr. 8 vom 14. April 2024). Diesen Ball nahm Heiner Garg, ehemaliger Gesundheitsminister in Schleswig-Holstein, auf. Im Kieler Landtag wurde vergangene Woche ein Antrag diskutiert, der eine Kooperationsvereinbarung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein "für Synergien in der hochkomplexen Spezialversorgung" und den Abbau von Doppelstrukturen vorsieht, so das Abendblatt.
(Quelle: Tagesschau; Ärzteblatt; Ärzte Zeitung; BRH; Abendblatt; TK)
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