Kurz vor Weihnachten hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) die Zwischenfortschreibung des Krankenhausplans 2020 vorgelegt. Damit werden fast 400 zusätzliche Krankenhausbetten und erstmals 32 Zentren ausgewiesen.
Die BGV begründet die Ausweisung von Zentren in fast jedem zugelassenen Hamburger Krankenhaus medizinisch. "Wir haben in Hamburg eine Reihe von seltenen überregionalen Versorgungsangeboten, die besondere medizinische Expertise und technische Ausstattung bieten", so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks." Die deutliche Erhöhung der Bettenzahl sei der gestiegenen Inanspruchnahme der Hamburger Krankenhäuser durch Patienten aus dem Hamburger Umland geschuldet.
Die Hamburger Ersatzkassen sind nicht zufrieden mit der Fortschreibung. Sie kritisieren das Plus der stationären Kapazitäten von rund drei Prozent. Die Investitionen der Stadt hielten mit diesen Planungen nicht Schritt. "Wenn Hamburg sich entscheidet, gegen den Bundestrend Betten aufzubauen, ist eine höhere Investitionsquote zwingend notwendig", sagte Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Ausweisung von 32 Zentren. Die Gesetzgebung betont, dass es sich bei der Ausweisung eines Zentrums um eine Besonderheit handelt, die nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vorliegen. Krankenhäuser sollten sich objektiv durch außergewöhnliche Expertise auszeichnen, die sie gegenüber ansonsten vergleichbaren Leistungserbringern der Spitzenmedizin deutlich hervorhebt, so der vdek. Durch die Vielzahl der Zentrumsausweisungen an fast jedem Hamburger Krankenhaus ist auch die Orientierung für die Patienten nicht einfacher geworden. Positiv werten die Krankenkassen, dass mit der Fortschreibung des Krankenhausplans Qualitätsanforderungen als verbindliches Kriterium in der Planung umgesetzt werden.
Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg ergänzt: "Wir sehen in einer Stadt wie Hamburg auch keine Notwendigkeit, mehrere Zentren einer Zentrumsart auszuweisen. So werden beispielsweise vier überregionale Traumazentren oder drei Herzzentren ausgewiesen. Hier hätte durch die Bündelung besonderer Aufgaben jeweils ein Standort ausgewiesen werden sollen. So wäre für die Patienten mehr Transparenz über das medizinische Leistungsangebot erreicht und gleichzeitig die Qualität und Spezialisierung der Hamburger Krankenhäuser gefördert."
(Quelle: BGV; vdek; Ärzteblatt; TK)
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