Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat auf der Sitzung der Bund-Länder-AG zur Krankenhausreform am 23. März den Ländern weitgehende Zugeständnisse gemacht. Bei den Leistungsgruppen, die im Mittelpunkt der Beratung standen, hält Lauterbach die laufende Krankenhausreform in NRW mit 64 Leistungsgruppen inzwischen für eine "sehr gute Grundlage".
Die Zusammenarbeit mit Lauterbach sei mittlerweile wieder gut, sagte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Bis Ende April sollen Bund und Länder einen "Basisvorschlag" mit Vorgaben für Level und Leistungsgruppen ausarbeiten. "Dann können wir konkreter in die Debatte über die Auswirkungen einsteigen und schneller zu einem Ergebnis kommen", erklärte Lauterbach.
Die Planungen aus dem Bundesgesundheitsministerium sehen vor, dass Pflegebudget und Vorhaltepauschale etwa 60 Prozent der Krankenhausvergütung abdecken sollen, der Fallpauschalen-Anteil also auf 40 Prozent sinken würde. Die Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert die angedachte Abfinanzierung der Vorhaltekosten und die Zuweisung der Gelder über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Das Vorhaltebudget des einzelnen Krankenhauses sollte, analog zum Pflegebudget, im Rahmen der bestehenden Abrechnungsmechanismen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern leistungsbezogen, also in Form eines Zuschlags zur regulären Krankenhausabrechnung, abfinanziert werden, erklärte dazu Barbara Steffens, Leiterin der NRW-Landesvertretung der TK. "Die Zuweisung des Vorhaltebudgets durch das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), wie von der Regierungskommission vorgeschlagen, ist unnötig aufwendig und kompliziert", sagte Steffens.
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