Techniker Krankenkasse
TK spezial

Nordrhein-Westfalen

Nr.51 | 18.12.2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

"Wie steht es um die seelische Gesundheit in NRW?", hat der Gesundheitsausschuss des Landtags die Landesregierung gefragt. Die Antwort zeigt: Die Menschen in NRW leiden zunehmend unter psychischen Belastungen. Für unser Gesundheitssystem bedeutet das mit Blick auf den Fachkräftemangel eine große Herausforderung.

Künftig müssen deshalb Präventionsmaßnahmen und niedrigschwellige digitale Behandlungsangebote wie der TK-DepressionsCoach ausgebaut werden. Bei leicht- bis mittelgradigen Depressionen zeigt die Onlinetherapie vergleichbare Effekte wie die konventionelle Sprechzimmertherapie.

Ich wünschen Ihnen schöne Feiertage und ein gesundes Neues Jahr.

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Barbara Steffens
Leiterin der TK-Landesvertretung

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MAGS legt Bericht zur seelischen Gesundheit in NRW vor

 

 

Immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen (NRW) müssen wegen einer psychischen Erkrankung behandelt werden. Die Landesregierung beobachte diese Entwicklung mit Sorge, heißt es in dem Bericht "Wie steht es um die seelische Gesundheit in NRW?" des NRW-Gesundheitsministeriums.

Danach sind "Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache" bei Kindern und Jugendlichen in NRW die häufigste ambulante Diagnose im Bereich der psychischen Erkrankungen. Betroffen seien rund acht Prozent in dieser Altersgruppe, wie Daten der kassenärztlichen Vereinigungen in NRW zeigen würden.

Mit einem Anteil von rund 12 Prozent an den ambulanten Behandlungsfällen seien Depressionen bei den 25- bis 59-Jährigen die häufigste psychische Erkrankung. Das gelte auch für die über 60-Jährigen. Dort liege der Anteil mit 15 Prozent noch etwas höher.

Die Krankenhausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen seien dagegen im Zeitraum von 2011 bis 2021 um insgesamt 15 Prozent zurückgegangen. Dabei müsse allerdings die geringere Inanspruchnahme während der Corona-Pandemie berücksichtigt werden, stellt der Bericht fest. Zugenommen habe jedoch die Zahl der Einweisungen nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG): von 22.367 im Jahr 2017 auf 26.405 Unterbringungen in 2021.

Bei der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung würden fast alle Planungsbereiche für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einen Versorgungsgrad von über 110 Prozent aufweisen. Sie seien daher für weitere Niederlassungen gesperrt.

Die rechnerisch gute Versorgungslage stehe jedoch im Widerspruch zu längeren Wartezeiten. Das Gesundheitsministerium habe daher die Möglichkeiten des § 103 Abs. 2 SGB V genutzt und die Ausweisung zusätzlicher Sitze in gesperrten ländlichen Planungsbereichen oder strukturschwachen Stadtteilen bei den Landesausschüssen veranlasst, stellt der Bericht fest.

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Uni Witten/Herdecke will Einsamkeit bei Kindern messen

 

 

Ein Forschungsteam der Universität Witten/Herdecke um Prof. Dr. Susanne Bücker hat einen Fragebogen entwickelt, der Einsamkeit bei Kindern messen soll. Der Fragebogen hole die jungen Studienteilnehmenden in ihrer Lebensrealität ab und bediene sich eines kindgerechten Wortschatzes, teilte die Universität mit.

"Die dünne Datenlage zum Thema ‚Einsamkeit bei Kindern‘ in Deutschland ist erschreckend“, sagte Bücker. In ihrer aktuellen Studie konzentriert sie sich auf Kinder und Jugendliche zwischen 9 und 15 Jahren. Das sei eine besonders vulnerable Altersgruppe, die jedoch in der Einsamkeitsforschung bisher kaum bis gar keine Beachtung gefunden habe.

Deutschland hinke im Vergleich zu anderen europäischen Ländern deutlich hinterher. "Es braucht valide, zielgruppengerechte Messinstrumente und ein engmaschiges Monitoring über einen längeren Zeitraum, um zu erheben, inwiefern bereits Kinder Einsamkeit erleben, welche Risikofaktoren diese begünstigen und welche gesundheitlichen Folgen das Gefühl haben kann", erläuterte die Wissenschaftlerin.

Die wissenschaftliche Erhebung an der UW/H ist zunächst für den Zeitraum von Dezember 2023 bis April 2024 angesetzt. Für die deutschlandweite Einsamkeitsstudie werden aktuell noch interessierte Teilnehmende, Eltern mit Kindern, gesucht.

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Techniker Krankenkasse: Zusatzbeitrag bleibt stabil bei 1,2 Prozent

 

 

Der Zusatzbeitragssatz der Techniker Krankenkasse (TK) bleibt stabil bei 1,2 Prozent. Das hat der TK-Verwaltungsrat im Zuge der Verabschiedung des Haushalts für 2024 entschieden. Damit wird der Zusatzbeitrag der TK im kommenden Jahr mit 0,5 Prozentpunkten noch deutlicher als bisher unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen. Dieser steigt 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent.

"Wir freuen uns, dass der Zusatzbeitrag der TK nun zum dritten Mal in Folge stabil bleibt. Das ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten eine gute Nachricht für die TK-Mitglieder und ihre Arbeitgeber", sagte Dominik Kruchen, alternierender Vorsitzender des TK-Verwaltungsrats und Arbeitgebervertreter.

Der Beitragssatz der TK zur Krankenversicherung beträgt damit weiterhin 15,8 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent. Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2022 gibt es im TK-Geschäftsbericht.

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TK-Chef Dr. Jens Baas sieht in Digitalgesetzen die Basis für dringend notwendige Modernisierungen

 

 

Der Vorstandsvorsitzende der TK Dr. Jens Baas hat das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) begrüßt. "Die Digitalisierungsgesetze schaffen die Grundlage für dringend notwendige Modernisierungen. Die elektronische Patientenakte muss bei jedem Arztbesuch selbstverständlicher Bestandteil der Behandlung sein. Nur wenn sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen können, dass ihre wichtigen Gesundheitsdaten dort gespeichert sind, wird sich die Akte in Deutschland durchsetzen", sagte Baas.

Diesem Ziel sei Deutschland mit dem Digitalisierungsgesetz einen großen Schritt näher gekommen. Als "entscheidenden Gamechanger" bezeichnete der TK-Chef das Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten, "weil es den regulatorischen Blick auf Daten verändert. Endlich wird das Potenzial der Daten für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt gestellt und die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung ermöglicht", betonte Baas.

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Laumann begrüßt Bundesratsinitiative für Widerspruchslösung bei Organspende

 

 

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, im Transplantationsgesetz eine Widerspruchslösung einzuführen. Damit soll die Zahl der Organspenden erhöht werden. Eine entsprechende Entschließung hatte NRW gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hessen in die Länderkammer eingebracht.

Er freue sich sehr, dass der Entschließungsantrag im Bundesrat erfolgreich gewesen sei, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Denn trotz intensiver und langjähriger Informationskampagnen durch den Bund und die Länder stagniert die Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau, während über 8.500 Menschen in Deutschland händeringend auf ein lebensrettendes Organ warten. Wie es aktuell ist, kann es also nicht bleiben", erklärte Laumann.

Mit der Einführung der Widerspruchslösung würden alle Bürgerinnen und Bürger, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprechen, als potenzielle Organspender betrachtet. Aktuell kommt als Organspender nur infrage, wer einer Spende aktiv zustimmt.

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KVNO kritisiert neuesten Cannabisgesetzentwurf - ambulanter Behandlungsbedarf werde steigen

 

 

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Dr. Frank Bergmann hat die jüngsten Formulierungsvorschläge des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einem Cannabisgesetz kritisiert.

So würden die Schutzzonen vor Einrichtungen, in denen sich in erster Linie Kinder und Jugendliche aufhalten, nochmals verkleinert. "Wenn 100 Meter vor der Schule Cannabis legal konsumiert wird, begegnen Heranwachsende diesem Konsumverhalten bereits auf dem Schulweg - Kinder- und Jugendschutz sieht anders aus", sagte Bergmann.

Daran ändere auch ein höherer Strafrahmen bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige oder die Kampagne des BMG nichts. Beide Maßnahmen würden zu kurz greifen und Kinder und Jugendliche nicht vom Schwarzmarkt fernhalten. "Als Neurologe und Psychiater kann ich nur eindringlich vor der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken warnen", erklärte der KV-Chef.

Durch die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken sei auch mit einem deutlich höheren ambulanten Behandlungsbedarf bei Suchterkrankungen und depressiven Störungen zu rechnen.

 

KVWL unterstützt Praxen bei Umstellung auf E-Rezept mit Checkliste

 

 

Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept zum Standard für die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für gesetzlich Versicherte. Die Anwendung ist dann für alle Arztpraxen verpflichtend. Patientinnen und Patienten müssen dann beim Einlösen des Rezeptes in der Apotheke lediglich die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Authentifizierung vorlegen.

Mit einer Checkliste für die Praxis möchte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe den Praxen in ihrem Zuständigkeitsbereich dabei helfen, die Umstellung vom Papierrezept auf die elektronische Version möglichst problemlos zu vollziehen. Ein E-Health-Team hilft dabei den Ärztinnen und Ärzten, die Unterstützung benötigen.

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