Techniker Krankenkasse
TK spezial

Schleswig-Holstein

Nr. 7 | 2023

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zurück aus der Sommerpause haben wir wieder einen bunten Strauß an Themen anzubieten. Unter anderem liegen zwei Gesetzentwürfe des BMG auf dem Tisch: das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Beide enthalten Regelungen, die Digitalisierung und Innovationen im Gesundheitswesen nach vorne bringen. Endlich!

Wie wir die vielfältigen digitalen Möglichkeiten, die Fülle von vorhandenen Gesundheitsdaten und die künstliche Intelligenz in Einklang bringen können, um sie für die medizinische Versorgung der Menschen nutzbar zu machen, wollen wir auf unserer gesundheitspolitischen Jahrestagung am 26. September unter dem Titel "Heilen mit Daten" diskutieren. Dabei werfen wir auch einen Blick rüber nach Dänemark. Wie machen die das? Melden Sie sich an, ich freue mich auf Sie.

Ihr
Sören Schmidt-Bodenstein
Leiter der TK-Landesvertretung

Auf den Punkt gebracht

Aufzählung

Digitalgesetze des BMG

Aufzählung

Gesundheitspolitische Jahrestagung der TK in Kiel

Aufzählung

Beitragsbemessungs-grenze

Neues aus dem Norden

Aufzählung

Hautkrebs-Früherkennung

Aufzählung

KI in der Notaufnahme

Aufzählung

Weniger Videosprechstunden

Versorgung

Aufzählung

Transparenzgesetz

Aufzählung

E-Verordnung für Hilfsmittel

Aufzählung

Behandlungsfehler

Schon gewusst?

Aufzählung

1,7 Milliarden Euro für die Gesundheit

Aufzählung

Neu: Selbsthilfe-App

Aus dem Landtag

Aufzählung

Parlamentsdatenbank

Aufzählung

Anfragen und Antworten

Auf den Punkt gebracht

 

Mehr Schub für die Digitalisierung des Gesundheitswesens

 

Digital, einfach, sicher - der Patientennutzen im Mittelpunkt

 

Ob in der Arztpraxis, in der Apotheke oder im Krankenhaus: viele Prozesse werden heute noch auf dem Postweg oder per Fax statt digital abgewickelt. Patientinnen und Patienten müssen ihre Krankengeschichte in Aktenordnern selbst dokumentieren und von Arzt zu Arzt tragen. Verordnungen und Rezepte werden noch immer auf Papier ausgestellt und die Videosprechstunde gehört noch nicht zum Standard in deutschen Arztpraxen. Die elektronische Patientenakte gibt es seit mehr als zwei Jahren. Die Anmeldung ist aber umständlich und bringt für Patientinnen und Patienten derzeit kaum Mehrwert. Fazit: Die Digitalisierung in Deutschland kommt nur schwer voran.

Die TK begrüßt die Ansätze in den aktuellen Gesetzentwürfen zum Digital-Gesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz des BMG, das Gesundheitssystem mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen weiter zu digitalisieren und Innovationen voranzutreiben. Unterm Strich geben die beiden Gesetze der Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland einen kräftigen Schub. Was sich noch ändern muss, damit die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen zum Erfolg wird, lesen Sie in unserer Position.

(Quelle: TK)

 

Kommentar

Information

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), kommentiert die Kabinettsentwürfe von Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz.

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Gesundheitspolitische Jahrestagung der TK: "Heilen mit Daten"

 

 

Angetrieben von einer Fülle an Gesundheitsdaten und neuen Einsatzmöglichkeiten von künstlicher Intelligenz wird das Gesundheitswesen von einer Welle des Wandels erfasst. Vor diesem Hintergrund möchten wir unter der Überschrift "Heilen mit Daten" die realen Möglichkeiten und Herausforderungen dieser Entwicklungen diskutieren.

Kommen Sie in den Austausch unter anderem mit unseren Impulsgeberinnen und Impulsgebern:

Dr. Oliver Grundei, Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein,
Olaf Meyer, Senior Commercial Advisor Health, Kgl. Dänische Botschaft,
Prof. Dr. Beatrice Podtschaske, Institut für eHealth und Management im Gesundheitswesen der Hochschule Flensburg,
Dr. Jens Lassen, Landesvorsitzender des Hausärzteverbandes Schleswig-Holstein,
Daniel Cardinal, Geschäftsbereichsleiter Innovation und Versorgung der Techniker Krankenkasse.

Hier können Sie sich zur Jahrestagung im ATLANTIC Hotel Kiel, am Dienstag, den 26. September 2023, von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr anmelden.

 

ifo-Institut rät von Erweiterung der Bemessungsgrundlage bei der GKV ab - PKV würde profitieren

 

 

Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Gesetzlichen Krankenver­sicherung (GKV) oder die Einbeziehung von Nicht-Arbeitseinkommen wie Mieteinnahmen, Zinsen oder Dividenden würden der GKV im besten Fall 3,2 Prozent oder 5,3 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des ifo-Instituts in Dresden.

Höhere Einnahmen würden sich zwar durch eine Abschaffung der Beitragsbemessungs­grenze ergeben. Dann bestünde aber das Risiko, "dass gerade Personen mit höheren Beitragszahlungen in die private Krankenversicherung (PKV) 'gedrängt' werden könnten", heißt es in der Untersuchung.

Aus ökonomischer Sicht sei daher von einer Ausweitung der Bemessungsgrundlage auf weitere Einkommensarten abzuraten. "Da die Ursachen des Kostenanstiegs in den einzelnen Sozialversicherungszweigen sehr unterschiedlich sind, werden differenzierte Reformmaßnahmen für eine nachhaltige Finanzierung vonnöten sein. Diese Reform­maßnahmen sollten an den Ursachen der Ausgabenanstiege ansetzen", lautet die Schlussfolgerung der Forschenden..

(Quelle: ifo-Institut)

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Neues aus dem Norden

 

Hautkrebs: Nur wenige Norddeutsche gehen zur Vorsorge

 

 

Nach Auswertungen des Krebsregisters Schleswig-Holstein wurden 2021 insgesamt 858 Neuerkrankungen mit der Diagnose "Malignes Melanom" (Schwarzer Hautkrebs) diagnostiziert. Zur Vorsorge-Untersuchung sind im letzten Jahr jedoch nur 18 Prozent der anspruchsberechtigten TK-Versicherten gegangen.

Mit dem ersten Jahr der Coronapandemie (2020) ging die Inanspruchnahme des Hautkrebs-Screenings unter TK-Versicherten im Land deutlich zurück: Während 2019 circa 20 Prozent der Schleswig-Holsteiner und Schleswig-Holsteinerinnen zur Vorsorge gingen, waren es 2020 lediglich 16 Prozent. Bis heute ist die jährliche Quote der Inanspruchnahme nicht wieder wie vor der Pandemie.

(Quelle: TK)

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Projekt am UKSH: KI-Technologie in der Notaufnahme

 

 

Wie im gesamten Bundesgebiet, steigt auch in den Notaufnahmen des UKSH die Zahl der Patientinnen und Patienten, die medizinische Hilfe benötigen, kontinuierlich an. Das UKSH sieht darin ein zunehmendes Risiko für eine unzureichende Versorgung der Patientinnen und Patienten, es kommt zu längeren Wartezeiten und zu einer zunehmenden Belastung für die Mitarbeitenden der Klinik. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fördert das Land Schleswig-Holstein das Verbundprojekt „Assistenzsystem zur Prozessoptimierung in der Notaufnahme – APONA“ am UKSH mit insgesamt 563.800 Euro. Hauptziel des Projekts ist es, mithilfe von KI die Prozesse in der Notaufnahme in Bezug auf personelle, räumliche und technische Ressourcen zu verbessern.

(Quelle: UKSH)

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Weniger Videosprechstunden mit Ende der Pandemie

 

 

Videosprechstunden haben durch die Pandemie enorm an Bedeutung gewonnen. Während 2019 lediglich acht Onlinebehandlungen bei der TK in Schleswig-Holstein verzeichnet wurden, waren es 22.161 im Pandemiejahr 2021. Zuletzt sanken die wahrgenommenen Videosprechstunden wieder auf 19.981.

Dabei liegen die Vorteile für die Beteiligten auf der Hand: kürzere Fahrtwege und Wartezeiten, eine geringere Ansteckungsgefahr im Wartezimmer und das Personal in den Praxen wird entlastet. "Insbesondere unser ländliches Schleswig-Holstein kann von diesen Vorteilen profitieren. Umso wichtiger ist es, dass die Videosprechstunde Einzug in den Praxisalltag findet", fordert Sören Schmidt-Bodenstein.

(Quelle: TK)

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Zur Person

Rund 70 Ärztinnen und Ärzte des TK-ÄrzteZentrums der ife Gesundheits-GmbH im schleswig-holsteinischen Nehmten sind deutschlandweit für TK-Versicherte 365 Tage im Jahr erreichbar, um bei medizinischen Fragen Auskunft zu geben.
Im Interview gibt uns Telearzt Dr. Kai Jes Hansen einen Einblick in seinen Arbeitsalltag.

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Versorgung

 

BMG plant Transparenzverzeichnis zur Qualität der Kliniken

 

 

Das Bundesgsundheitsministerium plant die Einführung eines Transparenzverzeichnisses zur Qualität der Krankenhäuser ab dem 1. April 2024. Geplant ist ein Onlineportal, das insbesondere Patienten über das Leistungsangebot der Krankenhausstandorte informieren soll. Die Veröffentlichung von Daten über erbrachte Leistungen, Fallzahlen, personelle Ausstattung und Qualitätssicherung soll die Auswahl geeigneter Krankenhausstandorte erleichtern. Das geht aus einer Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) hervor.

Das Transparenzverzeichnis soll dem Entwurf zufolge „in leicht verständlicher, interaktiver Form über das Leistungsangebot am jeweiligen Krankenhausstandort“ informieren. "Eine zugängliche und für jedermann verständliche Information, an welchem Krankenhausstandort welches Leistungsangebot mit welcher Fallzahl und welcher personellen Ausstattung erbracht werde, ermögliche Patientinnen und Patienten die Auswahl des für ihre Behandlung am besten geeigneten Krankenhausstandorts", so die Begründung.

Auch einweisende Ärztinnen und Ärzte sollen über die Qualität und die Leistungserbringungen der Kranken­häuser angemessen informiert und aufgeklärt werden. Das Transparenzverzeichnis soll zudem den Wettbe­werb um mehr Qualität in der medizinischen Versorgung stärken, indem die Krankenhausstandorte die Leis­tungs- und Qualitätsdaten anderer Einrichtungen als Orientierung für eigene Verbesserungsmaßnahmen nutzen, argumentiert das BMG.

Krankenhäuser werden verpflichtet, vierteljährlich die entsprechenden Daten an das Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll, als neue vorrangige Aufgabe, die Daten aufbereiten.

(Quelle: Deutsches Ärzteblatt, TK)

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Rezept für orthopädische Hilfsmittel kommt auf das Smartphone

 

 

Die Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln kommt aufs Smartphone. Sieben gesetzliche Krankenkassen, darunter die TK, haben ein gemeinsames Projekt zur elektronischen Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln gestartet. Damit erhalten ab Anfang 2024 rund 34 Millionen Versicherte die Möglichkeit, ihre Hilfsmittel-Verordnung beispielsweise für Bandagen oder Einlagen, bequem digital einzulösen.

"Wir entwickeln ein innovatives, komplett digitales Verfahren, das Papier, Zeit und unnötige Rückfragen spart. Der neue papierlose Prozess soll nicht nur für Patientinnen und Patienten, sondern auch für Arztpraxen und Hilfsmittellieferanten, also Sanitätshäuser, Apotheken und weitere Fachgeschäfte, einfacher, praktikabel und sicher sein", so Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK.

Mit dem neuen Verfahren will der Kassenverbund frühzeitig den nächsten Schritt in der digitalen Transformation gehen. Die sieben Kassen entwickeln ihre praxistaugliche Lösung deutlich vor der gesetzlich vorgesehenen Umstellung von Papier- auf elektronische Verordnungen ab 2026. So kann das Projekt auch als Blaupause für die spätere breite Umstellung dienen.

(Quelle: TK)

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Behandlungsfehler: Gutachter bestätigen jeden vierten Verdacht

 

 

Die Zahl der bestätigten Behandlungsfehler in Norddeutschland ist laut Medizinischem Dienst Nord (MD Nord) im Jahr 2022 leicht gesunken. Versicherte in Hamburg und Schleswig-Holstein meldeten vergangenes Jahr insgesamt 2.642 Verdachtsfälle, von denen Gutachterinnen und Gutachter 850 zur Begutachtung herausgefiltert hatten. Davon konnten sie 224 Verdachtsfälle bestätigen. Im Vorjahr waren es noch 260 Fälle. Die sogenannten groben Behandlungsfehler - Fehler, die aus Sicht der Fachleute nicht nachvollziehbar sind und gegen elementare Grundsätze des Fachgebietes verstoßen - machten rund ein Drittel aller bestätigten Fälle aus.

"Diese Zahlen zeigen erneut, wie wichtig es ist, dass gesetzlich Krankenversicherte das Recht auf eine unabhängige und für sie kostenfreie Prüfung vermuteter Behandlungs­fehler durch den Medizinischen Dienst haben", betont Fachbereichsleiter PD Dr. Dimitrios Psathakis vom MD Nord in einer Pressemitteilung. Während in der bundesweiten Auswertung des Medizinischen Dienstes weiterhin die Verdachtsfälle aus den Bereichen Unfallchirurgie und Orthopädie die Statistik anführen, stehen in Norddeutschland mit 36,3 Prozent der gemeldeten Fälle erstmals die vermuteten Pflegefehler auf Platz eins.

(Quelle: Medizinischer Dienst Nord; Ärzteblatt; NDR)

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Schon gewusst?

 

1,7 Milliarden Euro für die Gesundheit der Menschen in Schleswig-Holstein

 

 

Mehr als 1,7 Milliarden Euro hat die TK in Schleswig-Holstein im letzten Jahr für die Gesundheit ihrer mehr als 520.000 Versicherten ausgegeben. Anders gesagt: rund 3.234 Euro pro Minute im Jahr. Damit erreichen die Kosten für medizinische Leistungen im nördlichsten Bundesland einen neuen Rekordwert (2021: 1,6 Milliarden Euro; 2020: 1,4 Milliarden Euro). Den höchsten Kostenanstieg verzeichnen Arzneimittel mit 9,7 Prozent.

(Quelle: TK)

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Neue App "Selbsthilfe Schleswig-Holstein" am Start

 

 

Die 13 Selbsthilfekontaktstellen in Schleswig-Holstein sind mit einer gemeinsamen Selbsthilfe-App an den Start gegangen. Menschen mit chronischen Krankheiten, deren Angehörigen und den Selbsthilfegruppen vor Ort bietet die App einen schnellen Zugang zu den örtlichen Kontaktstellen sowie zu den regionalen und überregionalen Selbsthilfe-Angeboten. Sie enthält eine Vielzahl von Funktionen, um sich über die Möglichkeiten und Angebote der Selbsthilfe in Schleswig-Holstein zu informieren. Auch Tipps, Materialien und Methoden für die Arbeit in den Selbsthilfegruppen stehen als Angebot zur Verfügung.

"Die Selbsthilfe ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheits- und Sozialsystems, da sie eine vielfältige und wirksame Ergänzung zur professionellen Gesundheitsversorgung bietet. Die Möglichkeit der digitalen Vernetzung ist für Betroffene mit chronischen oder seltenen Erkrankungen – gerade in ländlicheren Regionen – ein Gewinn. Deswegen haben wir das Projekt einer Selbsthilfe-App für Schleswig-Holstein gerne unterstützt “, so Sören Schmidt-Bodenstein, Leiter der TK-Landesvertretung in Schleswig-Holstein.

Die Selbsthilfe-App ist ein Kooperationsprojekt zwischen den Trägern aller Selbsthilfekontaktstellen im Land, gefördert von der TK. Sie wurde federführend von KISS Lübeck, KinderWege gemeinnützige GmbH, gemeinsam mit dem Software-Anbieter vmapit für den Schleswig-Holsteinischen Arbeitskreis der Selbsthilfekontaktstellen (SASK) entwickelt. Die App kann kostenlos in den Stores heruntergeladen werden.

(Quelle: KISS Lübeck, TK)

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Aus dem Landtag

 

Parlamentsdatenbank

 

 

Wer interessante Daten und Informationen zu gesundheits- und sozialpolitischen Themen sucht, findet diese im Landtagsinformationssystem des Schleswig-Holsteinischen Landtages.

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Anfragen und Antworten

 

 

Drucksache 20/1200: "Die gesundheitliche Situation von Studierenden in Schleswig-Holstein"

Drucksache 20/1238: "Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen mit Mecklenburg-Vorpommern"

Drucksache 20/1248: Pflegefachfrau / Pflegefachmann

Drucksache 20/1273: Weibliche Genitalverstümmelung