In einer Pressemitteilung nach seiner Sitzung am 26. Oktober hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) auf die geplanten Reformvorhaben einer umfassenden Krankenhausreform sowie die geplanten Gesetzentwürfe zur Nutzung von Gesundheitsdaten - das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hingewiesen.
Hintergrund sei, dass der SVR gerade an einem Gutachten zur Fachkräftesituation im Gesundheitswesen arbeite, so der SVR-Vorsitzende Prof. Dr. Michael Hallek in der Pressemeldung. Es zeige sich, dass das Problem des Fachkräftemangels sich nicht isoliert von anderen Handlungsbedarfen im Gesundheitswesen angehen lasse. Daher sei ein umfassendes Maßnahmenbündel gefordert. Dazu gehöre eine echte Restrukturierung der Krankenhauslandschaft sowie weitere ehrgeizige Maßnahmen zur Digitalisierung.
Die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Melanie Messer, wies darauf hin, dass die Länder ihre Verantwortung im Bereich der Krankenhausplanung wahrnehmen und sich untereinander koordinieren sollten. Es sei wichtig, dass die Menschen besser darüber informiert werden, dass eine durchgreifende Krankenhausreform für die Qualität ihrer Versorgung mehr bringt, als das Festhalten an kleinteiligen Strukturen, deren Rund-um-die-Uhr-Betrieb viele Fachkräfte binde - oft bei schlechteren Ergebnissen.
Mit Blick auf die Vorhaben zur Digitalisierung machte Hallek deutlich, dass eine wirksame Digitalisierung zusammen mit einer echten Krankenhausreform dazu beitragen könnte, dass die vorhandenen Fachkräfte des Gesundheitswesens die Menschen künftig besser und effizienter versorgen würden. Ebenfalls fordert der SVR, eine gesetzliche Basis zu schaffen, damit Gesundheitsdaten sowohl für gemeinwohldienliche Forschung als auch für die bedarfsgerechte Steuerung und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zugänglich sind.
(Quelle: SVR; Ärzteblatt)
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