Das Ziel "ambulant vor stationär" ist zu Jahresbeginn ein Stück näher gerückt. Zum einen ist am 1. Januar 2024 die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) in Kraft getreten. Zum anderen wurde an diesem Tag der Katalog für ambulante Operationen (AOP-Katalog) um 171 OPS-Kodes erweitert. Auf letzteres konnten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Dezember 2023 einigen. Demzufolge können nun insgesamt 3.312 Leistungen, die üblicherweise vollstationär erbracht werden, ambulant im Krankenhaus oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Für Patientinnen und Patienten bringe die Ambulantisierungsreform enorme Vorteile, wird Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband, in einer Pressemitteilung zitiert. Grund sei, dass nun bedarfsgerechter versorgt würde und der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus entfalle, was angenehmer für die Versicherten sei.
Weiterhin hat Ende Dezember das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) den Endbericht zum Projekt "Ambulantisierungspotenzial in deutschen Akutkrankenhäusern" veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass mehr als 2,5 Millionen stationär erbrachte Behandlungen im Jahr 2021 auch ambulant hätten vorgenommen werden können. Insbesondere in den Fachabteilungen Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Strahlenheilkunde und Augenheilkunde sei das Potenzial groß, berichtet das Ärzteblatt.
(Quelle: Ärzteblatt; Zi; GKV-SV; BMG)
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