In Nordrhein-Westfalen (NRW) und in anderen Bundesländern fehlt es an Fachkräften im Rettungsdienst der Städte und Kreise. Das berichtet die "Westdeutsche Allgemeine Zeitung" online. Obwohl es in NRW bereits seit 2014 Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung der Notfallsanitäter sowie standardisierte Arbeitsanweisungen gibt, mangele es nach wie vor an ausgebildeten Notfallsanitätern.
In Hamburg sind seit Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) 2014 rund 700 Notfallsanitäter (NotSan) ausgebildet worden. In der Praxis können diese ihre Fähigkeiten und Kompetenzen bei der Feuerwehr Hamburg bisher allerdings nicht vollumfänglich einsetzen. Gründe dafür sind unter anderem, dass die Rettungswagen (RTW) der Feuerwehr nicht über die erforderliche Ausstattung verfügen. So fehlen unter anderem Medikamente etwa zur Schmerzbehandlung sowie Gerätschaften zur Medikamenten-Applikation.
Dies soll von diesem Jahr an geändert werden: Ab 2019 sollen die Notfallsanitäter 14 der im sogenannten Pyramidenprozess beschriebenen 15 Maßnahmen auf den Rettungswagen der Feuerwehr durchführen können.
"Wir begrüßen die angekündigten Schritte", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Im Sinne der Patienten und der Verbesserung der Versorgungsqualität im Rettungsdienst werden wir die Umsetzung beobachten und uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Notfallsanitäter ihre neu erlangten Kompetenzen und Befugnisse in der Praxis beim Patienten auch vollumfänglich anwenden können. Dazu ist auch wichtig, dass diese Kompetenzen vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst freigegeben werden."
Dafür müsse auch bei der anstehenden Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes klar festgelegt werden, welche Maßnahmen Notfallsanitäter eigenständig ergreifen dürfen, so Puttfarcken weiter. Bisher ist der Einsatz der Kompetenzen nur im Rahmen der so genannten Notkompetenz nach § 34 StGB möglich.
Hintergrund:
Unter dem Pyramidenprozess versteht man den Abstimmungsprozess zur Ausgestaltung des Notfallsanitätergesetzes. Er wurde durch den Bundesverband der Ärztlichen Leiter für den Rettungsdienst unter Beteiligung namhafter Fachleute gesteuert und empfiehlt Therapiemaßnahmen und Notfallmedikamente, die Notfallsanitäter erlernen beziehungsweise anwenden sollen.
(Quelle: S+K Verlag, Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 21/15514, 21/5904, 21/1297; TK)
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