Wegen der bevorstehenden Zulassung eines oder mehrerer Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2 Virus plant das Land NRW die Errichtung von mindestens 53 Impfzentren. Das entspräche einem in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt. Darüber hinaus sollen mobile Teams besonders gefährdete Personengruppen in stationären Einrichtungen, etwa Pflegeheimen, impfen. In die Impforganisation seien auch die Krankenhäuser eingebunden. Über die Ausgestaltung der Impfzentren will Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann sich in Telefonschalten mit den Oberbürgermeistern und Landräten verständigen, sagte er in seinem Corona-Briefing vom 23. November 2020.
Um das Gesundheitssystem bei steigenden Infektionszahlen nicht zu überlasten, wird in NRW ein Freiwilligenregister bei den Ärztekammern aufgebaut. Eine Ausweitung der Tests sei zur Zeit nur mit medizinischen Fachpersonal möglich, das die Abstriche korrekt durchführe, erklärte Laumann. In das Register können sich Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen eintragen lassen, um Ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit auszudrücken.
Vor den Verhandlungen am heutigen Montag zwischen Land und Kommunen fordern diese klare Aussagen des Landes, welche Aufgaben beim Aufbau und Betrieb der Corona-Impfzentren sie zu erfüllen haben. Die Kosten, die den Kommunen dabei entstehen, müsse das Land ausgleichen, soweit nicht der Bund oder die Krankenkassen dafür aufkommen, sagte Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Die Städte seien "selbstverständlich bereit, den Aufbau und Betrieb von Impfzentren organisatorisch und logistisch zu unterstützen", betonte Dedy.
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