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Hamburg

Nr.15 | 04.09.2017

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir melden uns zurück - mitten in der "heißen Phase" des Bundestagswahlkampfes. Sicherlich haben viele von Ihnen gestern Abend das erste und einzige "TV-Duell" zwischen der Bundeskanzlerin und dem SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz verfolgt. Reichlich Gesprächsstoff für den "Endspurt" im Bundestagswahlkampf. Auch wenn es beim Duell nicht speziell um Gesundheitspolitik ging, haben die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen in den vergangenen Wochen sehr wohl Akzente gesetzt: So stellte die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihre Studie zur ambulanten Notfallversorgung vor, und Gesundheits­senatorin Cornelia Prüfer-Storcks überraschte mit dem Vorstoß, Beamten in Hamburg den Weg in die GKV zu erleichtern. Im neuen "Zur Sache" erläutern wir, unsere Forderungen zum Thema Versorgung.

Ihre Maren Puttfarcken
und das Team der Landesvertretung Hamburg

News

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Mehr Wahlfreiheit für Beamte

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Ärztehaus Hamburg

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Einnahmen in Arztpraxen

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Hanserad

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PFLEGEN & WOHNEN

Versorgung

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Gebärden­sprach­dolmetscher

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Psychische Gesundheit

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Notfallversorgung

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Gestufte Notfallstrukturen

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Hamburger Zahl

Zur Sache

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Zur Sache

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Gesundheitspolitische Forderungen der TK

Bürgerschaft

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Ausschussbericht

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Selbsthilfe

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GWK 2017

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Fachtagung zum Eltern-Programm

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Pakt für Prävention

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Hamburger Hospizwoche

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Pflegekongress

Aktuelles aus der Gesundheitsmetropole

News

 

Hamburg erleichtert Beamten die Mitgliedschaft in der GKV

 

 

Hamburger Beamtinnen und Beamten wird es künftig finanziell leichter fallen, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zu versichern. Wenn sie sich gesetzlich versichern wollen, erhalten sie künftig eine Pauschale von der Stadt für den hälftigen GKV-Versicherungsbeitrag. Das kündigte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks am 8. August 2017 auf einer Pressekonferenz an. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Höhe der hälftigen Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dies will die Freie und Hansestadt Hamburg ihren Beamten ab August 2018 ermöglichen.

Bisher werden die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten in der Regel über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert. "Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der GKV", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks bei der Vorstellung der Neuregelung. Es sei eine Frage der Gerech­tigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt.

Unterstützung bekam der Hamburger Vorstoß von Dr. Jens Baas, dem Vorstands­vorsitzenden der TK. "Ich begrüße den Vorstoß der Senatorin sehr, denn er setzt bei einer völlig überholten Regelung an. Weshalb sollen Beamtinnen und Beamte, die sich freiwillig dafür entscheiden, Mitglied der Solidargemeinschaft 'Gesetzliche Kranken­versicherung' zu sein, noch länger finanziell benachteiligt sein?" Er wünsche sich, dass der Hamburger Vorstoß zu einer bundesweiten Debatte darüber führt, ob man mittel- und langfristig tatsächlich an zwei getrennten Systemen festhalten wolle oder ob nicht ein einheitlicher Versicherungsmarkt mit gleichen Spielregeln für alle das robustere und auch gerechtere Modell wäre, sagte Baas weiter.

(Quellen: BGV; TK)

 

Hintergrund

Information

Beamtinnen und Beamte können sich auch heute schon unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der GKV versichern. Sie müssen dann aber die gesamten Versicherungsbeiträge - Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag - allein bezahlen. Der öffentliche Dienst bezahlt seinen Beamten bisher keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung, sondern ausschließlich Beihilfe von in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 50 Prozent können nur in der Privaten Kranken­versicherung abgesichert werden, weil es in der GKV keine Teilversicherung gibt.

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Einweihung des neuen Ärztehauses

 

 

Mit einem Festprogramm ist das neue Verwaltungsgebäude der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) am 2. September 2017 am alten Standort in der Humboldtstraße offiziell eingeweiht worden.

Nach dreijähriger Bauzeit übergab der Architekt einen symbolischen Schlüssel an Dr. Dirk Heinrich, den Vorsitzenden der Vertreterversammlung. "Dieses Haus, das wir in alter Tradition das "Ärztehaus Hamburg" nennen, ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung lebt", sagte Heinrich in seiner Ansprache. "Es steht in seiner Qualität und seiner Funktionalität für ein System, um das uns andere Länder beneiden, weil es die medizinische Versorgung des Patienten auf hohem Niveau mit einer solidarischen Finanzierung verbindet." Gesund­heitsstaatsrätin Elke Badde betonte in ihrer Ansprache, dass sich die KV vielen neuen Herausforderungen etwa durch die Veränderung des Berufsbildes, den Wunsch nach mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Zunahme chronischer Erkrankungen erfolgreich stelle und die Ärzte gut berate. Zugleich betonte sie, dass es gesundheits­politisch weiterhin gemeinsamer Anstrengungen bedürfe, um die Verteilung der Ärzte, insbesondere der Haus- und Kinderärzte, im Stadtgebiet zu verbessern. Eine gute und wohnortnahe Versorgung dürfe nicht davon abhängen, in welchem Stadtteil man wohne, so die Staatsrätin.

Bei einer abschließenden Podiumsdiskussion, diskutierten Gesundheitspolitiker aus Bund und Ländern, über notwendige gesundheitspolitische Weichenstellungen, insbesondere beim Thema Digitalisierung.

(Quelle: KVH; TK)

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Mehr als 70 Prozent der Einnahmen in Arztpraxen kommen aus der GKV

 

Radiologen hatten den höchsten Reinertrag

 

Arztpraxen in Deutschland verdienten 2015 fast drei Viertel ihrer Einnahmen mit Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nur ein Viertel resultierte aus Privatabrechnungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet.

Demnach entfielen 70,4 Prozent der Praxis-Einnahmen auf die GKV, 26,3 Prozent auf die private Krankenversicherung und 3,3 Prozent auf sonstige selbstständige ärztliche Tätigkeiten.

Jede Arztpraxis nahm im Jahr 2015 unabhängig von ihrer Organisationsform - Einzel- oder Gemeinschaftspraxis - durchschnittlich 507.000 Euro ein. Den Einnahmen standen Aufwendungen von durchschnittlich 249.000 Euro pro Praxis gegenüber, etwa je zur Hälfte für Personal- und Sachkosten. Damit blieb im Durchschnitt ein Reinertrag von 258.000 Euro übrig.

Zwischen den Fachgebieten gibt es allerdings große Unterschiede: Den höchsten Reinertrag erzielten 2015 die Radiologen (850.000 Euro). Am niedrigsten war der durchschnittliche Reinertrag bei Neurologen, Psychiatern und Psychotherapeuten (180.000 Euro).

Allgemeinärzte haben bei der Entwicklung der Reinerträge in den vergangenen vier Jahren besser abgeschnitten als alle Ärzte im Durchschnitt: Die Reinerträge je Praxis stiegen laut Destatis im Durchschnitt von 181.000 auf 227.000 Euro, also um gut 25 Prozent. Dennoch liegen die Einkommen in Hausarztpraxen immer noch unter dem Durchschnitt der Einnahmen aller Praxen.

Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) kritisierte die Systematik der Erhebung. Die Wissenschaftler des ZI bemängelte unter anderem, dass das Statistische Bundesamt für seine Kostenstrukturanalyse umsatzstarke und größere Praxen befragt habe.

Die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung (DPtV) erklärte unterdessen, dass die Destatis-Angaben verdeutlichten, wie benachteiligt ihre Fachgruppe bei den Honoraren sei.

(Quelle: Statistische Bundesamt (Destatis); ZI Ärzteblatt)

 

Information

Information

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar. Davon müssen unter anderem die Aufwendungen für Praxisübernahme und für die Krankenver­sicherung sowie die Beiträge zu Versorgungs­ein­richtungen der Praxisinhaber abgezogen werden.

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Fall Hanserad: Urteil gegen Mitangeklagte bestätigt

 

 

Einer der größten Prozesse um Abrechnungsbetrug mit Röntgen-Kontrastmitteln im Gesundheitswesen ist nun für zwei der drei Angeklagten zu Ende gegangen: Der Bundesgerichtshof teilte am 18. August mit, dass er das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem vergangenen Jahr bestätigt.

Danach müssen ein ehemaliger Geschäftsführer der Hamburger Radiologie-Gruppe Hanserad und ein Apotheker für mehrere Jahre ins Gefängnis. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 16| 5.9.2016.) Das Urteil ist nun rechtskräftig.

(Quelle: DIE WELT online; Ärzte Zeitung; TK )

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PFLEGEN & WOHNEN: Eigentümerwechsel abgeschlossen

 

 

Der lang diskutierte Eigentümerwechsel von PFLEGEN & WOHNEN ist abgeschlossen, gab das Unternehmen am 14. August 2017 bekannt. Die Mehrheit der Unternehmens­anteile ging an die Oaktree-Gruppe. (Wir berichteten über den bevorstehenden Verkauf der Unternehmensanteile im Newsletter Nr.11| 26.6.2017)

Thomas Flotow, Geschäftsführer des Pflegeunternehmens, sagte hierzu: "Wir werden nicht nur an allen bisherigen 13 Standorten weiter unser pflegerisches Angebot in der gewohnten Qualität anbieten, sondern wollen perspektivisch mit neuen zusätzlichen Standorten und pflegerischen Angeboten in Hamburg wachsen." In den kommenden Jahren soll der Marktanteil von PFLEGEN & WOHNEN nach dem Willen des Deutsch­land-Chefs von Oaktree, Hermann Dambach, von derzeit 17 Prozent auf 25 Prozent gesteigert werden. Dies vor dem Hintergrund, dass in der "Heimbranche" ein enges Konkurrenzverhältnis besteht: Derzeit sind nach Informationen des Hamburger Abend­blatts zehn Prozent der insgesamt rund 18.000 Plätze nicht belegt.

Der jetzt vollzogene Eigentümerwechsel hat nach Aussagen des Unternehmens keine Auswirkungen auf die rund 2.700 Bewohnerinnen und Bewohner. Auch die Tarifverträge für die Beschäftigten sollen im Sinne einer guten Tarifpartnerschaft weiter gelten.

(Quelle: PFLEGEN & WOHNEN; Hamburger Abendblatt; NDR 90,3; TK)

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Versorgung

 

Sozialgericht sorgt für Klarheit

 

 

Gehörlose Patienten benötigen für das Arztgespräch häufig die Begleitung eines Gebärdensprachdolmetschers. In der niedergelassenen Arztpraxis übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten, im Krankenhaus dagegen ist die Klinik für eine gute Kommunikation zuständig und muss deshalb die Kosten für den Gebärden­sprachdolmetscher tragen. Dies lehnen einige Kliniken ab und verweisen die Patienten an ihre Krankenkasse. Hier geht der Versicherte dann leer aus, weil die Krankenkasse an geltendes Recht gebunden ist.

Dies passierte einer gehörlosen Patientin, die daraufhin das Sozialgericht anrief. Sie hat nun vor dem Hamburger Sozialgericht Recht bekommen: Das Krankenhaus, so die Entscheidung vom 24. März 2017, ist grundsätzlich für eine reibungslose Kommu­nikation zwischen den behandelnden Ärzten und dem Patienten zuständig. Dazu gehöre auch der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers. Die Kosten für den Dolmetscher, heißt es in dem Urteil, seien generell in den Behandlungspauschalen (DRG) für die Krankenhäuser enthalten. Damit hat das Sozialgericht die bestehende Rechtslage bestätigt und für gehörlose Patienten für Klarheit gesorgt.

(Quelle: Verein "Behindertenberatungszentrum-BIZEPS"; Anwaltsauskunft; TK)

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"Perspektive Arbeit & Gesundheit"

 

 

Seit Januar 2016 gibt es in Hamburg die Anlaufstelle "Perspektive Arbeit & Gesundheit" (PAG). Sie gibt Ratsuchenden niedrigschwellig und kostenlos Tipps zu Fragen der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz. Das Modellprojekt ist auf drei Jahre angelegt. Anlässlich der Halbzeit hat Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks eine positive Bilanz gezogen.

Ziel der Anlaufstelle ist es, mit einer orientierenden Erstberatung die persönliche und berufliche oder die allgemeine betriebliche Belastungssituation mit den Ratsuchenden zu klären und Problemlösungen zu besprechen. Gegebenenfalls wird an weitere zuständige Träger/ Akteure weitervermittelt. Oft genügte eine einzige orientierende Beratung, so die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV). Mehr als zwei Drittel der Beschäftigten (70 Prozent) und etwa jedem fünften betrieblichen Funktions­träger empfahl die PAG eine weiterführende Stelle, die konkrete Hilfe anbieten kann. Vor allem kleine und mittlere Betriebe nutzen das Angebot der PAG: 44 Prozent der Ratsuchenden waren Funktionsträger oder Beschäftigte aus kleinen und mittleren Betrieben. Mehr als die Hälfte gehörten dem Wirtschaftszweig Gesundheits- und Sozialwesen an.

Seit einigen Monaten hat eine weitere wichtige Stelle zu allen Fragen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) ihre Arbeit aufgenommen. Die "BGF-Koordinierungsstelle Hamburg" richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Hier beraten BGF-Experten der gesetzlichen Krankenkassen Interessenten individuell, welche Maßnahmen sie ergreifen können, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.

(Quelle: BGV; Ärzteblatt; BGF-Koordinierungsstelle; PAG)

 

Hintergrund

Information

Hintergrund

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der BGF-Koordinierungsstelle Hamburg. Sie kooperieren mit Unternehmensverbänden aus der Region, der Handelskammer und anderen Sozialversicherungsträgern. Die unter dem Dach der BGF-Koordinierungsstelle vereinigten Institutionen engagieren sich seit Jahren in der betrieblichen Gesund­heitsförderung. Sie beraten Interessenten niedrigschwellig und auf der Basis gemeinsamer Qualitätsstandards.

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Neue Studien zur ambulanten Notfallversorgung

 

 

Ein Ergebnis der aktuellen Patientenbefragung der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die am 30. August 2017 in Berlin präsentiert wurde ist: Immer mehr beklagen einen schwierigen Zugang zu Fachärzten und suchen außerhalb der Praxiszeiten die Ambulanzen der Krankenhäuser auf. "Es hat doch signifikant zugenommen", stellte Matthias Jung von der Forschungs­gruppe Wahlen fest. Klagten im Jahr 2013 noch 34 Prozent der Befragten über Probleme, einen geeigneten Facharzt zu finden, waren es 2017 bereits 50 Prozent. Etwas besser sei die Lage bei den Hausärzten: Hier gaben 32 Prozent an, Schwierigkeit­en beim Zugang zu haben, 2013 waren es noch 22 Prozent.

Insbesonders am Wochenende und nachts sucht eine wachsende Zahl von Patienten die Ambulanzen der Krankenhäuser auf. 47 Prozent der Befragten gaben an, außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen eine Klinik aufzusuchen. 2006 waren dies lediglich 26 Prozent.

Auch die aktuelle Studie vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) zeigt: Jeder zweite Patient geht ohne Not in die Notaufnahme. Für die Studie hat das UKE rund 1.300 Patienten befragt, die in die Notaufnahmen von fünf Krankenhäusern gekommen waren: das UKE, das Marienkrankenhaus, das Krankenhaus Bethesda (Bergedorf), das Krankenhaus Diako Flensburg und die Sana Kliniken Lübeck.

"Über die Hälfte der Befragten hat sich selbst eine niedrige Behandlungsdringlichkeit attestiert", so Studienleiter Prof. Martin Scherer (UKE) zum Abendblatt. Man müsse "unbedingt die Bekanntheit der Notfallnummer 116 117 der Kassenärztlichen Ver­einigungen erhöhen, bei der jeder einen dringlichen Hausbesuch anfordern kann", so Scherer weiter.

Bei einem Symposion am 5. September 2017 im UKE will sich auch die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) zur Studie äußern. Die niedergelassenen Ärzte und die Kliniken in Hamburg treffen sich bei dem Symposion, um über die Studienergebnisse und die Idee der sogenannten "Portalpraxen" zu beraten.

"Wir brauchen eine koordinierte Notfallversorgung", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Alle Akteure der ambulanten und stationären Notfallversorgung sowie der Rettungsdienste müssen auf Basis des vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu entwickelnden Stufenkonzepts kooperieren. Hierzu sollten in Krankenhäusern mit Notaufnahmen Portalpraxen sowie eine gemeinsame Rettungs­leitstelle für die Rufnummern 112 und 116 117 eingerichtet werden."

(Quelle: KBV; Hamburger Abendblatt; Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksache 21/9999; Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz; UKE; TK)

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Fristverlängerung für Befragung der Krankenhäuser zum Thema Notfallstrukturen

 

 

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde dem Gemeinsamen Bundes­ausschuss (G-BA) die Aufgabe übertragen, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu entwickeln. Hierbei soll der G-BA für jede Stufe der Notfallver­sorgung insbesondere Mindestvorgaben differenziert festlegen.

Das IGES-Institut hat deshalb im Auftrag des G-BA alle deutschen Krankenhäuser zum Thema Notfallstrukturen befragt. Sie sollen das bisher erarbeitete Konzept des G-BA zum gestuften System der Notfallstrukturen einschätzen und bewerten. Ziel ist es, belastbare Daten zu den möglichen Auswirkungen der verschiedenen Konzepte auf die vorhandenen Versorgungsstrukturen zu erhalten. Auf Wunsch der Krankenhäuser verlängerte das IGES-Institut die Frist zur Abgabe des Fragebogens um zwei Wochen bis zum 31. August 2017.

Der G-BA wird bis zum 31. Dezember 2017 einen Beschluss zum gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern fassen. Für die Berechnung von Zu- und Abschlä­gen in der Krankenhausfinanzierung wird das gestufte System dann als Grundlage dienen.

(Quelle: G-BA; Ärzteblatt)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Die Zahl der Notfallzuführungen aus dem Rettungsdienst in die Hamburger Krankenhäuser ist von 2011 bis 2014 um knapp 6,5 Prozent auf 157.037 angestiegen. In gleichem Zeitraum ist die Inanspruchnahme der Not- und Unfall­aufnahmen der Krankenhäuser um 12,4 Prozent auf insgesamt 579.287 Fälle angestiegen. Mit 15 Prozent (insgesamt 398.542 Fälle) stieg die Zahl der ambulant behandelten Fälle am stärksten an. Die Anzahl der stationären Fälle stieg um 7,2% auf 180.736 Fälle.

Die Inanspruchnahme des Ärztlichen Notfalldienstes der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) sank von 2011 bis 2014 um 6,6 Prozent auf 115.259 Einsätze (Besuche und telefonische Beratung).

(Quelle: Feuerwehr Hamburg; Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Krankenhausplan 2020; KVH)

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landes­vertretung, und andere Meinungs­bildner aus Gesund­heits­wesen, Politik und Wissen­schaft äußern sich zur Gesund­heits­politik und Ver­sorgung in der Rubrik "Zur Sache". In einem Inter­view erörtern wir alle vierzehn Tage aktuelle gesund­heits­politische Themen mit Experten in und außerhalb der TK.

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Gesundheitspolitische Forderungen der TK

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, erläutert die gesundheitspolitischen Forderungen der TK zum Themenbereich Versorgung.

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesund­heits­versorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozial­politische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den letzten Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht:

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Antrag

 

 

21/10223 Antrag
Sofortmaßnahmen am Krankenbett - Gute Arbeitsbedingungen und mehr Patientensicherheit in Hamburger Krankenhäusern

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Ausschussbericht

 

 

21/10034 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 21/9201: 19. zusammenfassender Bericht der Aufsichtskommission gemäß § 23 Absatz 4 des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) über ihre Tätigkeit in den Jahren 2014 und 2015 (Senatsmitteilung)

 

Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/10099 Schriftliche Kleine Anfrage
Gewalt in der Pflege

21/10094 Schriftliche Kleine Anfrage
Bewertung von Geburtskliniken

21/10066 Schriftliche Kleine Anfrage
Die neuesten Gesetzespläne von Gesundheitssenatorin Prüfer-Storcks lassen aufmerken: Ist Hamburg auf dem Weg in die von der SPD bundesweit favorisierte einheitliche "Bürgerversicherung"?

21/10057 Schriftliche Kleine Anfrage
Betreibervertag mit fördern und wohnen (f & w)

21/10007 Schriftliche Kleine Anfrage
Aggressionen gegen Ärzte und Zahnärzte in ihrer Praxis

21/9999 Schriftliche Kleine Anfrage
Situation der Rettungsdienste in Hamburg

21/9994 Schriftliche Kleine Anfrage
Zentralisierung der Wohn-Pflege-Aufsicht (II)

21/9956 Schriftliche Kleine Anfrage
Vertrauliche Geburt

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Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landes­vertretung sowie Termine zu den Themen Sozial­politik, Kranken­versicherung und Gesund­heit aus dem Gesund­heitswesen.

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5. September 2017 - Symposium am UKE

 

 

Symposium am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Überfüllte Notaufnahmen? - Patientinnen und Patienten in der Notaufnahme von norddeutschen Kliniken, UKE

 

6. September 2017 - Hamburger Geriatrietag 2017

 

 

Hamburger Geriatrietag 2017, Altersmedizin in Hamburg: Individuell, ganzheitlich und vernetzt

 

8. September 2017 - solutions.hamburg

 

 

Healthcare Dialogue, SILPION Events GmbH

 

12. September 2017 - Aktionstag Selbsthilfe

 

 

Aktionstag Selbsthilfe in vier Stadtteilen, Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (KISS Hamburg)

 

20. bis 21. September 2017 - 13. Gesundheitswirtschaftskongress

 

 

Ärzte reagieren auf Patientenwünsche - die veränderte Rolle der Konsumenten, WISO HANSE management GmbH.

 

22. September 2017 - Bundesweite Fachtagung zum Eltern-Programm "Schatzsuche"

 

 

Expedition Schatzsuche - Auf dem Weg zu neuen Ufern, Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e. V..

 

28. September 2017 - Kongress Pakt für Prävention 2017

 

 

Kongress Pakt für Prävention 2017, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg

 

14. bis 22. Oktober 2017 - Welthospiztag/Hamburger Hospizwoche

 

 

Welthospiztag - Unterstützung am Lebensende - Auftaktveranstaltung zur Hamburger Hospizwoche vom 15. Oktober 2017 bis 22. Oktober 2017, Koordinierungsstelle Hospiz und Palliativarbeit Hamburg

 

3. November 2017 bis 4. November 2017 - Gesundheitspflegekongress

 

 

15. Gesundheitspflegekongress, Springer Pflege, Springer Medizin Verlag GmbH