Um intensivmedizinische Expertise fachübergreifend nutzen zu können, hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) seine sog. Zentrums-Regelungen ergänzt. Krankenhäuser, die künftig als intensivmedizinische Kompetenz- und Koordinierungszentren neben der Patientenversorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten.
Was ist an dieser Regelung so besonders und so gut? Welche Voraussetzungen muss ein Zentrum erfüllen? Über diese und weitere Fragen diskutieren virtuell Lars Ehm, Leiter der Gruppe Gesundheitsversorgung, Prävention, Digitalisierung der medizinischen Versorgung (VB) im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Prof. Dr. med. Gernot Marx, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) und Past-Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI e. V.) , sowie Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG).
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