Eine Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zeigt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihre Fördermittel für Präventionsprojekte in Lebenswelten bei Weitem nicht ausgibt.
Seit dem Jahr 2016 stellt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der BZgA etwa 35 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Hierzu wurde die GKV mit dem Präventionsgesetz verpflichtet, das im Jahr 2015 in Kraft getreten ist. Die BZgA hat aber in den Jahren 2016 und 2017 gerade einmal insgesamt 7,6 Millionen Euro ausgegeben. Das geht aus der Antwort des BMG hervor. Laut BMG ist der Grund für diese Situation, dass sich die Krankenkassen im November 2015 zunächst gesperrt hätten. Dadurch sei eine Zeitverzögerung bei der Umsetzung von Präventionsprojekten in den Lebenswelten entstanden, berichtet die Ärzte Zeitung.
Für Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, bedeuten diese nicht ausgegebenen Gelder, dass die Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen, erhebliche Mittel für Prävention an die BZgA abzuführen, von Anfang an falsch war: "Aus unserer Sicht können Gesundheitsförderungsvorhaben in den Lebenswelten, wie etwa in der Kommune, am besten vor Ort entwickelt und mit örtlichen Partnern umgesetzt werden. Hier hat sich die Politik von Beginn an verschätzt. Hierfür braucht es keinen bürokratischen Überbau wie in der jetzigen Größenordnung bei der BZgA. Das zeigen auch die vielen Projekte, die zum Teil schon seit Jahren erfolgreich laufen." So setzt die TK etwa seit 10 Jahren gemeinsam mit der Stadt Projekte zur Gesundheitsförderung in der Kommune um.
"Prävention und Gesundheitsförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", sagt Puttfarcken weiter. "Deshalb war und ist es auch ordnungspolitisch falsch, im Wesentlichen die Beitragszahler der GKV für die Aufbringung der Mittel für die Bundesbehörde BZgA heranzuziehen."
(Quelle: Ärzte Zeitung; Deutsches Ärzteblatt; TK)
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