Am 21. September fand die 970. Bundesratssitzung statt. Themen waren unter anderem das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG), das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) und die Neuordnung der Pflegeausbildung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu aufgefordert, das GKV-VEG an entscheidender Stelle zu ändern.
Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatte sich Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Pflege starkgemacht und den Entwurf des PpSG begrüßt. "Dadurch, dass künftig Pflegekräfte in Krankenhäusern ohne Obergrenze eins zu eins von den Krankenkassen bezahlt werden, gibt es keinen Grund mehr, am Personal zu sparen. Durch mehr Personal werden sich die Arbeitsbedingungen verbessern und der Pflegeberuf gewinnt an Attraktivität. Wir schaffen damit einen Anreiz, dass Pflegefachkräfte in ihren Beruf zurückkehren oder wieder von Teil- auf Vollzeit wechseln", so Prüfer-Storcks in Hamburgs Positionen zur 970. Bundesratssitzung.
Bei der ersten Beratung des PpSG am 27. September 2018 im Bundestag wurde der Entwurf von der Opposition als "unzureichend" kritisiert. Die Oppositionsparteien lehnten den Gesetzentwurf von Union und SPD zwar nicht grundlegend ab, kritisierten aber allesamt vor allem eine befürchtete Schwächung der ambulanten Altenpflege.
Die TK begrüßt das Anliegen der Koalition, die Situation in der Kranken- und in Altenpflege zu verbessern. "Der Stärkung der Altenpflege muss bei den geplanten Vorhaben die gleiche Bedeutung zugemessen werden wie der der Krankenpflege", so Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. Um einen Pflegenotstand in der Altenpflege und der Akutpflege abzuwenden, hat die TK im Rahmen ihrer Forderung nach einem Masterplan Pflegeberufe eine Reihe von Handlungsfeldern zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbilds benannt.
"Das kurzfristige Ziel muss es sein, den heute in allen Bereichen der Pflege Beschäftigten mehr zu bieten. Ein `Masterplan Pflegeberufe` wird aber nur Erfolg haben, wenn er wirklich gesamtgesellschaftlich getragen wird", so Puttfarcken weiter.
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zunächst zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss ist am 10. Oktober 2018 vorgesehen.
(Quelle: Handelsblatt; Ärztezeitung; BGV; TK)
|