Am 15. Oktober 2018 hat ein Gutachterkonsortium in Berlin das 810-seitige "Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung" der Öffentlichkeit vorgestellt. (Wir berichteten im Newsletter Nr.18 | 01.10.2018).
Bei der Vorstellung des Gutachtens forderte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, den Abbau von Überversorgung im ambulanten Bereich. So hätten sich zum Beispiel in Städten wie München oder Berlin viele Ärzte in attraktiven, deutlich überversorgten Stadtteilen niedergelassen und könnten ihren Arztsitz auch dort weitervererben oder verkaufen. Trotz einer statistischen Überversorgung innerhalb des Planungsbezirks Berlin verteilten sich die Ärzte in der Bundeshauptstadt sehr unterschiedlich, so Hecken.
Gleichzeitig wies Hecken darauf hin, dass es seit der letzten Novellierung der Bedarfsplanungs-Richtlinie durch den G-BA im Jahr 2013 die Möglichkeit gebe, die Planungsbezirke vor Ort anders zuzuschneiden sowie eigene Verhältniszahlen zu bestimmen. Dies sei aber zum Beispiel in Berlin nicht geschehen.
Erste Diskussionsbeiträge lassen erahnen, dass die Konsensfindung nicht einfach sein dürfte, berichtet die Ärzte Zeitung. Aus der Politik gibt es unterschiedliche Signale: Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) schlägt vor, die Bedarfsplanung abzuschaffen. Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) forderte die Selbstverwaltung auf, die Empfehlungen der Wissenschaftler ernst zu nehmen.
Der Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Hamburgs KV-Vorstand Walter Plassmann, äußerte sich bei der Vorstellung des Gutachtens skeptisch. Zu denken, durch die Wegnahme von Sitzen in als überversorgt geltenden Regionen werde in anderen Gebieten Versorgung geschaffen, sei ein Irrglaube, so Plassmann.
Bis Mitte 2019, so will es Gesundheitsminister Jens Spahn, sollen die Trägerorganisationen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus den Ergebnissen des Gutachtens eine neue Richtlinie schmieden.
(Quelle: ÄrzteZeitung; Ärzteblatt; TK)
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